Dass eine ganze Webseite blockiert wird, ist in Deutschland selten. Die Technik, die zum Einsatz kommt, das DNS-Blocking ist zum Beispiel in China weitreichend eingesetzt, um unliebsamen Seiten zu sperren. Allerdings ist die Sperre nicht sehr effektiv, da Nutzer einfach ihren verwendeten DNS ändern können, auf einen der diese Blockade nicht aktiviert hat.
Betroffen sind rund 25 Millionen Internetanschlüsse über Mobiles-Internet oder Festanschluss. 1&1 wehrt sich vor Gericht gegen diesen Sperrauftrag.
Eine Websperre ist potenziell eine tief in Grundrechte einschneidende Maßnahme. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte ein solches Instrument in einem Urteil vom Juli 2018 aber grundsätzlich in vergleichsweise breiter Form für möglich. Auch Dritte, die lediglich einen Zugang zu rechtswidrigen Filesharing- oder Streaming-Portalen anbieten, können demnach für Urheberrechtsverletzungen haften.
Vodafone wehrte sich auch bereits 2018 ohne Erfolg vor Gericht gegen eine Sperrverfügung des Filmverleihs Constantin für das Streaming-Portal Kinox.to - bis heute sind einige weitere Filesharing-Seiten nicht erreichbar.