#1 1. September 2005 Amtsgericht - »Gema« macht Ärger: Marktmacher Eberhard Stäbler muss Gebühren nachzahlen. Stadt soll helfen Auch wenn zurzeit die Sonne wieder mächtig scheint - der nächste Winter kommt bestimmt und mit ihm auch der nächste Weihnachtsmarkt. Doch geht es nach Marktmacher Eberhart Stäbler, wird der stimmungsvolle Budenzauber rund um die Marienkirche zukünftig unter Umständen ohne Spielleute und Sänger der Vereine und Musikschulen auskommen müssen. Nicht aus freiem Willen allerdings, sondern als Konsequenz einer Gerichtsverhandlung, angestrengt von der »Gema«, die bundesweit Gebühren eintreibt, wo immer musiziert wird. Die Gesellschaft hatte Ansprüche an den kurzen Auftritten der Musik- und Gesangvereine auf dem Weihnachtsmarkt angemeldet und war, weil Stäbler diese nicht zahlen wollte, vor Gericht gezogen. Im Zivilprozess vor dem Reutlinger Amtsgericht brauchte es drei Sitzungen, bis sich die beiden Parteien am Dienstag auf einen Vergleich einigen konnten. Konkret ging es um den Weihnachtsmarkt 2001 sowie die Mahnbescheide aus den Jahren 2003 und 2004. Da sich keine Rechnung für 2002 fand, wurde dieses Jahr ausgelassen. »Ursprünglich wollte die Gema von mir über 2 000 Euro pro Jahr.« Vereine lang nicht so viel »Damit wären die Gebühren weit höher, als die Vereine für ihre kurzen Auftritte bekommen haben«, erklärt Stäbler, der den Weihnachtsmarkt seit fünf Jahren in eigener Regie veranstaltet. Für nicht angemeldete Aufführungen verlangt die »Gema« zusätzlich einen Kontrollkostenzuschuss, eine Art Schadensersatz, in derselben Höhe. Aber wurden bei den Aufführungen der Vereine überhaupt Urheberrechte verletzt? Stäbler bezweifelt es. »Es werden doch zu diesem Anlass nur alte Weihnachtslieder gespielt.« Und alle Musikwerke, die älter als 70 Jahre und unbearbeitet sind, sind abgabenfrei. Den Nachweis allerdings musste der Marktmacher schuldig bleiben. Der Recherche-Aufwand wäre zu groß gewesen. In ihre Rechnungen hatte die Verwertungsgesellschaft zudem die Veranstaltungen in der Marienkirche einbezogen, die, wie sich herausstellte, durch einen Pauschalvertrag der evangelischen Kirche mit der »Gema« bereits abgedeckt sind. Bei einer zweiten Verhandlung im Juni hatten sich Stäbler und die Verwertungsgesellschaft eigentlich schon auf den von Richter Georg Schneider vorgeschlagenen Kompromiss von rund 1 600 Euro verständigt. Am Tag vor Ablauf der Frist hatte die Gesellschaft aber Einspruch eingelegt. Am Dienstagnachmittag schließlich wurde nochmals diskutiert und gerechnet, bis man sich mit 2 660 Euro ungefähr in der Mitte traf. Für Stäbler immer noch zu viel, aber er wollte in Anbetracht der Verfahrenskosten »einen Punkt unter das Ding setzen«. Aber er kündigte Konsequenzen an, da er sich schon rein organisatorisch außerstande sehe, auch noch einzelne Musikstücke abzustimmen und anzumelden. »Da müsste ich ja eine Sekretärin einstellen.« Stäbler will nun dieser Tage mit dem Kulturamt der Stadt Kontakt aufnehmen, das ja bereits die Auftritte der Vereine am Weihnachtsmarkt abstimmt. Die Vereine müssten außerdem künftig schriftlich bestätigen, dass sie nur »Gema«-freie Lieder vortragen werden. Ansonsten gibt es laut Stäbler nur die eine traurige Konsequenz, auf das weihnachtliche Singen und Musizieren der Vereine ganz zu verzichten. Quelle: gea.de + Multi-Zitat Zitieren