#1 5. Februar 2010 Gericht bremst Abmahnindustrie Kurz gefasst: Auf die Abmahnindustrie kommen womöglich harte Zeiten zu. Das Landgericht Frankfurt am Main hat einem Anwalt die Eintreibung von fiktiven Abmahngebühren verwehrt. Artikel Spoiler Gericht bremst Abmahnindustrie Fiktive Anwaltsgebühren sind nicht einklagbar Auf die Abmahnindustrie kommen womöglich harte Zeiten zu. Das Landgericht Frankfurt am Main hat einem Anwalt die Eintreibung von fiktiven Abmahngebühren verwehrt. 2010 könnte das Jahr der großen Krise für die Abmahnindustrie werden, jedenfalls wenn es nach dem Landgericht Frankfurt am Main geht. In einem Urteil vom 29. Januar 2010 verweigerte das Gericht einem abmahnenden Anwalt die Eintreibung seiner fiktiven Anwaltsgebühren, da es dafür keine Rechtsgrundlage sah. Auf den ersten Blick war es ein Fall, wie es viele dieser Art gibt. Jemand stellte in einer Tauschbörse ohne Genehmigung des Rechteinhabers ein Musikstück ein - eine klare Urheberrechtsverletzung. Ein sogenanntes Ermittlungsunternehmen, in diesem Fall Digiprotect, stellte die IP-Adresse des Täters fest. Da Digiprotect in diesem Fall auch ein Schutzrecht für den Titel "Guru Josh - Infinity 2008" hielt, beauftragte das Unternehmen einen Partneranwalt - Udo Kornmeier - mit einer Abmahnung und der damit verbundenen Eintreibung von Schadensersatz und Abmahngebühr. Kornmeier schlug dem Urheberrechtsverletzer eine außergerichtliche Einigung gegen Zahlung von 450 Euro vor. Er weigert sich jedoch, zu zahlen, und so nimmt die Geschichte eine unerwartete Wendung. Um an das ihm und Digiprotect zustehende Geld zu kommen, verklagte Anwalt Udo Kornmeier den Urheberrechtsverletzer auf Schadensersatz und Zahlung der Anwaltsgebühren. Statt der ursprünglich angebotenen 450 Euro sollten es nun nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) 651,80 Euro Anwaltsgebühren und 150 Euro Schadensersatz werden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied in erster Instanz zu Gunsten der Klägerin und ihres Anwalts. Der Beklagte wehrte sich daraufhin vor dem Frankfurter Landgericht gegen dieses Urteil - zum Teil erfolgreich. Das Landgericht anerkannte zwar die 150 Euro Schadensersatz an, da der Beklagte keine plausiblen Gründe dafür vorbringen konnte, nicht haftbar zu sein. Die geforderte Anwaltsgebühr für die Abmahnung wollte das Gericht aber nicht anerkennen. Stattdessen ging das Gericht davon aus, dass es zwischen Kornmeier und Digiprotect eine vertragliche Vereinbarung über die Höhe von anfallenden Anwaltsgebühren für die Wahrnehmung des Mandats gibt. Und dort seien die Anwaltsgebühren nicht nach RVG festgelegt sondern deutlich niedriger vereinbart. Kornmeier dürfe daher nur diesen niedrigeren Betrag als Gebühr vom Beklagten verlangen, fand das Gericht: "Die Klägerin ist... darauf verwiesen, ihren Schaden gemäß der sich aus dem geschlossenen Beratungsvertrag ergebenden Vermögenseinbuße zu berechnen und geltend zu machen." (Az. 31 C 1078/09 - 78, Urteil vom 29.1.2010) Da das Gespann Digiprotect-Kornmeier vor Gericht nicht offen legen wollte, welcher Betrag im zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag festgelegt ist - mit anderen Worten, wie hoch der tatsächliche Schaden lag - entschied das Landgericht in diesem Punkt zu Gunsten des Beklagten: "Zur Höhe des... Schadens mangelt es... an jeglichem Vortrag, so dass die Klage insgesamt abzuweisen war." Digiprotect und Kornmeier können nun gegen das Landgerichtsurteil in Berufung gehen. Sollte das Urteil des Landgerichts Bestand haben, dann droht der Abmahnindustrie das schnelle Ende ihres ebenso lukrativen wie umstrittenen Geschäftsmodells. Per Serienbrief-Funktion und dank gesetzlicher Abmahnlizenz Geld zu scheffeln, damit könnte es dann vorbei sein. [von Robert A. Gehring] Quelle: Gericht bremst Abmahnindustrie - Golem.de Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung + Multi-Zitat Zitieren
#2 5. Februar 2010 AW: Gericht bremst Abmahnindustrie Es gibt immer Leute die zahlen... da werden keine harte Zeiten auf die Anwälte zukommen + Multi-Zitat Zitieren
#3 5. Februar 2010 AW: Gericht bremst Abmahnindustrie sehr schön^^ erfüllt mich mit tiefster glückseligkeit + Multi-Zitat Zitieren
#4 7. Februar 2010 AW: Gericht bremst Abmahnindustrie ich finds gut so so machen die nich die große Kohle und da sie es nich offen legen wollten, kann es sich ja nicht um kleine Summen handeln leider gibt trotzdem genug Leute die lieber gleich zahlen. + Multi-Zitat Zitieren
#5 7. Februar 2010 AW: Gericht bremst Abmahnindustrie es ist nur das landgericht. hat keine große auswirkung... + Multi-Zitat Zitieren
#6 7. Februar 2010 AW: Gericht bremst Abmahnindustrie aber es hat damit nen präzedenzfall gescchaffen. also könnte es sogar sein dass höhere instanzen gleich/ähnlich entscheiden. + Multi-Zitat Zitieren
#7 7. Februar 2010 AW: Gericht bremst Abmahnindustrie Finde ich sehr gut. Endlich mal eine Nachricht, die mal zeigt, dass es nicht immer weiter mit dieser Art Betrug gehen kann. Nur es wird immer wieder Dumme geben, die trotzdem zahlen und daher lässt sich diese Vorgehensweise nicht komplett verbannen. + Multi-Zitat Zitieren
#8 7. Februar 2010 AW: Gericht bremst Abmahnindustrie gab doch schon genug solcher urteile, wo 2 landgerichte unterschiedlich geurteilt haben ohne auswirkung auf andere gerichte. und zu diesem thema gab es schon genug verhandlungen. + Multi-Zitat Zitieren
#9 7. Februar 2010 AW: Gericht bremst Abmahnindustrie Haha wie ich gefeiert hab!^^ dreht den korrupten abmahnahwälten den geldhahn zu, kann nur gut für unsere justiz sein! + Multi-Zitat Zitieren
#10 7. Februar 2010 AW: Gericht bremst Abmahnindustrie ****itive Abmahnungen sind illegal und sollten schon längst gestoppt werden, warum das immer so lange dauert bis sie mal etwas tun ist mir schleierhaft. (liegt bestimmt nicht an der Bürokratie) + Multi-Zitat Zitieren