#2 9. Juli 2008 AW: Gericht: Keine Haftung für offenes WLAN Ohmann da les ich ja ml ganz gefährliche sachen 8o Also mein Nachbar hatte damals auch ungeschütztes Wlan ohne WEP Verschlüsselung. Das habe ich auch mitgenutzt wenn ich ehrlich bin , aber ich war mir über die rechtlichen Schritte nicht so im klaren. Mitterweile hat er einen anderen Anbieter und hat alles Verschlüsseln lassen. Wenn ich das so lese kann ich nur sagen: Zum Glück Ich stehe jedoch immer noch zu dem Standpunkt: Wer sein Wlan nicht verschlüsselt ist ein Volldepp und selber schuld. Gerade zu heutigen Zeiten. Ob man das dann schamlos ausnutzen "muss" ist eine andere Sache. Informativer Beitrag , danke dafür + Multi-Zitat Zitieren
#3 9. Juli 2008 AW: Gericht: Keine Haftung für offenes WLAN . Ich gehe bei meinem Freund auch immer beim Nachbar ins internet. Und wenn ich das jetzt lese kann ich nur sagen: . + Multi-Zitat Zitieren
#4 9. Juli 2008 AW: Gericht: Keine Haftung für offenes WLAN Wer sein WLAN nicht verschlüsselt, ist selber schuld. Wer dann ne Klage am Hals hat wegen Dritter, die P2P oder sonst was gemacht haben weil sie sein offenes WLAN genutzt haben, dann hatta halt pech gehabt. Wenn man sich technische Einrichtungen wie WLAN ins Haus holt sollte man auch dementsprechend die Grundkenntnisse beherrschen.. Ich lass mein Auto auch nit offen auffer Straße stehen und sage dann, wenns weg ist, das ich nit wusste das ich das abschließen muss.... Wer sich damit nicht auskennt, der soll sich halt informieren oder Hilfe holen die das dann entsprechend einrichten. Ist ja zudem keine große Arbeit, des WLAN zu verschlüsseln. + Multi-Zitat Zitieren
#5 9. Juli 2008 AW: Gericht: Keine Haftung für offenes WLAN Wer keine Ahnung hat soll sich komplett Pakete holen.. Ich meine z.B. nen kompletten T-Com Anschluss... Da sind die Router von haus aus schon verschlüsselt und sowas ! + Multi-Zitat Zitieren
#6 9. Juli 2008 AW: Gericht: Keine Haftung für offenes WLAN ja das is ja klar. Ich meine eigentlich denkt heutzutage keiner mehr daran sein wlan "nicht zu verschlüsseln" allerding finde ich jetzt, wo man weiß das es rechtliche Folgen haben kann, finde ich es eigentlich schon unverschämt das internet mitzubenutzen. Selt euch mal vor ihr kriegt plötzlich ne Klage ins Haus wegen "Filesharing etc" und ihr wisst von nichts, weil euer PC meinetwegn seit Monaten nicht mehr an war, aber der Wlan Router durchläuft. Ich mein sowas könnte doch im schlimmsten Fall vorkommen oder ? Ich finde, das fällt unter die Rubrik "Situation ausnutzen". [ich mein ich habs auch gemacht, aber jetzt wo ich weiß das es rechtliche Schritte nach sich zieht , mach ich den Wlan User lieber drauf aufmerksam als ihm Schaden zuzufügen ] + Multi-Zitat Zitieren
#7 9. Juli 2008 AW: Gericht: Keine Haftung für offenes WLAN ich denke die rechtslage sollte ähnlich sein wie bei internet cafes - da gibt es doch auch Dritte, die dein Internet zu illegalen Quellen nutzen Frage mich momentan wie es dort gehandhabt wird *google* + Multi-Zitat Zitieren
#8 9. Juli 2008 AW: Gericht: Keine Haftung für offenes WLAN naya anders seits kann man den typen auch nich ausfendig machen man sieht zwar nen pc im netzwerk aber der typ könnte ja neben an im haus sein oder sogar unter bzw über oder links rechts neben einen sein naya ich hatte es damals mal bei meiner ex-freundin gemacht und war immer glücklich das ich mit 600 kb/s saugen konnte anstatt nur mit läppischen 225 kb/s ich denke mir auch nur, wer sein wlan nicht schützt is selber schuld mfg Bizz + Multi-Zitat Zitieren
#9 9. Juli 2008 AW: Gericht: Keine Haftung für offenes WLAN haben hier echt einige geglaubt dass bei sowas der wlan-besitzer nicht bestraft wird? wenn ich die posts lese kommts mir schon so vor.. dann hätte ja jeder machen können was er will, niemand verschlüsselt sein wlan und saugt über nen anderes aber mal im ernst, da sieht man auch mal wieder die deutsche rechtslage, urteil wird gesprochen,man geht in berufung und schon kommt genau das gegenteilige urteil bei raus.. + Multi-Zitat Zitieren
#10 9. Juli 2008 AW: Gericht: Keine Haftung für offenes WLAN Hat von euch eigentlich einer die Quelle gelesen?! Es geht hier darum, dass der W-LAN-Besitzer NICHT uneingeschränkt, bzw. sogar gar nicht haftet. + Multi-Zitat Zitieren
#11 9. Juli 2008 AW: Gericht: Keine Haftung für offenes WLAN Schließe mich zwa3hnn an - denn wer genau liest, wird ein Freifahrtschein für potentielle Filesharer herauslesen. Daher ist es mehr eine Grundsatzentscheidung die auch anderen abgemahnten in Zukunft zugute kommen könnte vorausgesetzt sie besitzen w-lan + Multi-Zitat Zitieren
#12 9. Juli 2008 AW: Gericht: Keine Haftung für offenes WLAN naja nützlich is n' offenes wlan beim nachbarn schon unser t-com rooter, bzw. mein netzwerkkarte hat mal rumgesponnen, also lief nicht merh, bin dann über das ungesicherte wlan in icq, hab nen kumpel angeschrieben un der hat mir gesagt was ich machne sollte. hatte zwar vorher schon was rumprobiert, hat aber nix geholfen. ich bin dann ein paar tage später zum nachbarn gegangen und hab gesagt, dass er sein wlan lieber verschlüüseln sollte und das hatter er dann auch gemacht und mir gedankt + Multi-Zitat Zitieren
#13 9. Juli 2008 AW: Gericht: Keine Haftung für offenes WLAN warum sollte das n freifahrtschein sein?wenn die dateien gefunden werden->pech gehabt. außerdem wurde in vielen fällen genau andersrum geurteilt und dieser fall ist als einzelfall anzusehen, sollte man gemerkt haben wenn man die quelle bis zum ende gelesen hat. auf diesen fall würde ich mich nicht verlassen, vor allem nicht alle verschlüsselungen am wlan wegmachen^^ + Multi-Zitat Zitieren
#14 9. Juli 2008 AW: Gericht: Keine Haftung für offenes WLAN Im Fall das einer Hausdurchsuchung hätte man Pech, aber nicht im Fall einer Abmahnung, da diese immer noch per Post kommt und man dann genügend Zeit hätte, die Daten zu entsorgen... Und dennoch kann dieses Urteil sich als Präsidenzfall für andere Fälle entwickeln - und somit als Freifahrtschein ausgelegt werden... + Multi-Zitat Zitieren
#15 9. Juli 2008 AW: Gericht: Keine Haftung für offenes WLAN Dieses Urteil hob aber quasi alle vorangegangenen Urteile auf. Ein Einzelfall ist das nicht, eher ein Präzedensfall, auf dem folgende Urteile beruhen werden. Und damit die Daten nicht gefunden werden, gibt es TrueCrypt. + Multi-Zitat Zitieren