#1 1. Oktober 2007 Daten müssen nach Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs gelöscht werden Mit einem nun veröffentlichten Urteil vom 27. März 2007 hat das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium untersagt, über sein Internetportal personenbezogene Daten wie IP-Adressen "über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern". Obwohl es sich im konkreten Fall nur um die Daten eines einzelnen Nutzers handelte, kommt das Urteil einer Grundsatzentscheidung gleich. Das Gericht sieht in der Vorratsspeicherung von Webserver-Logfiles eine "Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts" der Betroffenen. Insbesondere dürften IP-Adressen nicht archiviert werden, weil "es durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich [ist], Internetnutzer aufgrund ihrer IP-Adresse zu identifizieren", so die Richter. Jurist und Datenschützer Patrick Breyer, der das Verfahren initiiert hatte, schreibt dem nun rechtskräftigen Urteil eine Signalwirkung für die gesamte Internetbranche zu. Auf seiner Website stellt er eine Musterklage bereit, mit deren Hilfe sich jeder gegen die weithin übliche Protokollierung seines Nutzungsverhaltens wehren können soll. Das Bundesjustizministerium erstellt inzwischen nur noch anonyme Statistiken über die Nutzung seines Internetportals. Auf die Aufzeichnung von IP-Adressen wird fortan verzichtet. quelle: ZDNet.de + Multi-Zitat Zitieren
#2 1. Oktober 2007 AW: Gericht untersagt Vorratsspeicherung von IP-Adressen Yes das ist ein schritt gegen die totale überwachung! hoffentlich wird man sowas öfters hören + Multi-Zitat Zitieren
#3 1. Oktober 2007 AW: Gericht untersagt Vorratsspeicherung von IP-Adressen Das hört sich doch mal positiv an, aber ich mein solange der Bundestrojaner am Start ist, ist sowas sowieso nicht nötig, denn durch das Sniffen am PC von den Tollen Leuten werden sowieso die Leute schnell geholt, da braucht dann nix mehr archiviert werden ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#4 1. Oktober 2007 AW: Gericht untersagt Vorratsspeicherung von IP-Adressen Weisst erstmal nach das euere Daten gespeichert wurden. + Multi-Zitat Zitieren
#5 1. Oktober 2007 AW: Gericht untersagt Vorratsspeicherung von IP-Adressen coole meldung ! freut mich, aber bezweifle das trozdem jeder die ip´s löschen wird ^^ aber finds nice... + Multi-Zitat Zitieren
#6 1. Oktober 2007 AW: Gericht untersagt Vorratsspeicherung von IP-Adressen Das hat für mich Vor- und Nachteile... Auf der einen Seite ist es gut, weil man Vorteile als Leecher... als Surfer hat. Privatsphäre etc. Auf der anderen Seite sollte man sich im klaren sein, dass Strafverfahren kaum noch verolgt werden können. D.h. man kann ich Netz fast machen, was man will, ohne das man mit Sanktionen zu rechne brauch. Irgendwann kollabiert das System aber, weil es drunter und drüber gehen würde. Naja.. greez + Multi-Zitat Zitieren
#7 1. Oktober 2007 AW: Gericht untersagt Vorratsspeicherung von IP-Adressen Bruteforce Attack und nach der Aktion muss deine IP gelöscht werden ^^ Also kann dich keine Anklagen weil er sich damit auch strafbar macht, weil deine IP gespeichert wurde. + Multi-Zitat Zitieren