#1 14. August 2009 Was haltet Ihr davon? Ich finde es eine Schweinerei, dass die Frau die Zellen nicht bekommt. Ich mein, die Zellen wurden ja freiwillig zum Zwecke der Schwangerschaft eingefroren. Und nur weil der Mann jetzt Tod ist, soll das verwährt werden. Armes Deutschland. Ich hoffe, die Frau findet doch noch einen Weg. QUELLE: Künstliche Befruchtung: Gericht verbietet Kind von totem Ehemann - Gesundheit - FAZ + Multi-Zitat Zitieren
#2 14. August 2009 AW: Gericht verbietet Kind von totem Ehemann Meiner Meinung nach hat das schon alles eine Richtigkeit. Auch wenn er es wollte. Aber alllein des Kindes zu liebe, welches dann ohne leiblichen Vater aufwachsen muss. naja meine meinung + Multi-Zitat Zitieren
#3 14. August 2009 AW: Gericht verbietet Kind von totem Ehemann Deutsche Ideologie. Familie muss biologisch, also blutrein sein. + Multi-Zitat Zitieren
#4 15. August 2009 AW: Gericht verbietet Kind von totem Ehemann dasjawollderdümmstespruch überhaupt Wenn ich auch bisher noch über dich Lachen konnte, so hast du dir hiermit doch ein Armutszeugnis ausgestellt 1. können tote nix zeugen, 2. gibts eh schon genuch 2beinige Hautbewohner auf der Welt. 3. Bis das der Tod euch scheidet . (Naja heutzutage eher die Gerichte.) 4. Soll sich die Schnalle nen anderen Kerl suchen und Fertig. Es gibt genug Natürliche Wege um Kinder zu bekommen, Retorte find ich dermassen Abartig. und zu guter letzt: Ein Kind das Ohne Liebe gezeugt und ohne Vater aufwachsen muss, ist nur ein halber Mensch. Die (fehlende) andere hälfte muss es sich schwerstens erarbeiten (Selber) und das kann ein ganzes Leben lang dauern. Von der Mutter gefühl und Nachsicht, vom Vater durchsetzungsvermögen (Ausnahmen bestätigen die Regel) Ohne durchsetzungsvermögen kommt dabei nur ein Weichei oder Angstbeisser zustande. RECHT SO und GUT GEMACHT Komisch wenn man kein Geld hat, zeugt man ein Kind, wenn man Geld hat bastelt man sich eins oder wie ? Und gerade du (@A.D.) mit deiner Linksaussen Ideologie solltest dir Bewusst machen, das derartige Vorgänge viel Geld kosten, womit anzunehmen wäre, das es sich hier um Bonzen-schw. handelt. grüz KK + Multi-Zitat Zitieren
#5 15. August 2009 AW: Gericht verbietet Kind von totem Ehemann Ich lach mich kaputt. Erstens, warum ist meine Aussage dumm? Hab noch kein Beweis von Dir gesehen. Zweitens bist Du ein wandelndes Klischee, Kinder brauchen ihren Papi und so. Nuckelst Du am Daumen? Und warum "Bonzenschweine" jetzt keine Kinder kriegen sollen, habe ich auch noch nicht verstanden. + Multi-Zitat Zitieren
#6 15. August 2009 AW: Gericht verbietet Kind von totem Ehemann Also wenn eine Eizelle und ein Spermium zusammentreffen und das dann in die Gebärmutter wandert ist also NICHT biologisch deiner Meinung nach? Keine Ahnung wie sich deine Rasse fortpflanzt, aber bei meiner ist das so. + Multi-Zitat Zitieren
#7 15. August 2009 AW: Gericht verbietet Kind von totem Ehemann Also das mit dem Alleinerziehend ist für mich ehrlich gesagt kein Argument. Wieviel alleinerziehende Mütter oder Väter haben wir denn. Das ist doch heute schon fast was normales. Und mit Retortenbaby hat das meiner Meinung nach auch nichts zu tun. Sie kann ja trotzdem wieder einen Mann in ihr Leben lassen, der wie ein Vater für das Kind ist. + Multi-Zitat Zitieren
#8 15. August 2009 AW: Gericht verbietet Kind von totem Ehemann Und ich hab' überhaupt keine Ahnung, was Du mir jetzt sagen willst, bzw. worauf sich Deine Antwort bezieht? ?( + Multi-Zitat Zitieren
#9 15. August 2009 AW: Gericht verbietet Kind von totem Ehemann Hatte den falschen Post zitiert, nun stimmts. + Multi-Zitat Zitieren
#10 15. August 2009 AW: Gericht verbietet Kind von totem Ehemann Man muss sich einfach mal mit der Gesetzgebung der BRD auseinandersetzen. Warum z.B. Leihmutterschaften verboten sind. Da sind die Rassegedanken des NS nach wie vor präsent. + Multi-Zitat Zitieren
#11 15. August 2009 AW: Gericht verbietet Kind von totem Ehemann Ich meine wenn es gesetzlich so geregelt ist, dann ist es so. Wenn man aber den menschlichen Punkt betrachtet ist es schon etwas fies. Ich meien der Kinderwunsch betsand bereits vorher un mit Einwilligung beiderseits. Darum könnten sie das auch jetzt ruhig noch durchziehen. Aber wie Kalle schon meinte: Genauso ist es, wenn das Kind dann ohen Vater aufwachsen muss. Gesetzeslage ist Gesetzeslage; wird wohl schwer da weas dran zu ändern... freak. + Multi-Zitat Zitieren