Gerichtshof für Menschenrechte Russland steht am Pranger

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Fritte2k, 23. Januar 2008 .

  1. 23. Januar 2008
    Russland steht mit den meisten anhängigen Grundrechtsbeschwerden am Pranger des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Am 31. Dezember 2007 waren 20.300 Klagen gegen Moskau anhängig, so viele wie gegen kein anderes Land aus dem Kreis der 47 Europaratsländer, teilte der Gerichtshof in Straßburg in seinem Jahresbericht mit. Dabei geht es vielfach um menschenunwürdige Behandlung im Gefängnis und um gravierende Mängel des Justizsystems.

    An zweiter Stelle rangierte die Türkei mit über 9000 Beschwerden, hauptsächlich wegen Übergriffen von Militärs in den Kurdengebieten, gefolgt von Rumänien mit mehr als 8000 Klagen. Gegen Deutschland waren knapp 2500 Beschwerden anhängig. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 41.700 Beschwerden registriert, sechs Prozent mehr als 2006.


    Zunehmende Bekanntheit des Gerichtshofes

    Als Gründe für die Beschwerdeflut aus Russland nannte der Präsident des Gerichtshofes, Jean-Paul Costa, die zunehmende Bekanntheit des Gerichtshofes in Russland. "Dort gibt es immer mehr Anwälte und Nichtregierungsorganisationen, die sich an die Straßburger Richter wenden", sagte er.


    Costa bedauerte gleichzeitig die Weigerung Russlands, ein Reformprotokoll zu ratifizieren. "Damit blockiert Russland eine Beschleunigung der Arbeit des Gerichtshofes, um die ständig zunehmenden Beschwerden zu bewältigen". Als Begründung habe er bei einem Besuch in Moskau Äußerungen russischer Parlamentarier gehört, die "politische Entscheidungen" des Gerichtshofes befürchteten.

    Die meisten Urteile fällte der Gerichtshof 2007 gegen die Türkei, wo 319 Verletzungen festgestellt wurden. Dabei ging es häufig um tödliche Übergriffe der Militärs, Folter und Misshandlungen in den Kurdengebieten. An zweiter Stelle der Verurteilungen rangierte mit 175 Verletzungen Russland, gefolgt von Polen mit 101 Verletzungen. In Deutschland wurden lediglich in sieben Fällen Grundrechtsverletzungen festgestellt, wobei es hauptsächlich um zu lange Justizverfahren ging.

    Quelle: http://www.n-tv.de/908391.html
     
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