#1 4. April 2007 Schulangestellte klagt erfolgreich gegen die Überwachung ihres dienstlichen Internet-Anschlusses Eine Schulangestellte in Großbritannien hat mit Erfolg in Straßburg gegen die Überwachung ihres dienstlichen Internet-Anschlusses und Telefons auf private Nutzung geklagt. Die Überwachung durch den Schulleiter sei ein Verstoß gegen die Achtung des Privatlebens, hieß es in dem Urteil des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von Dienstag in Straßburg. Für diese Kontrolle gebe es keine rechtliche Grundlage, führte das Urteil aus. Der 57-jährigen Beschwerdeführerin sprach das Gericht eine Entschädigung von umgerechnet 3000 Euro zu. Der Schulleiter hatte von 1995 an kontrolliert, ob seine Mitarbeiterin Telefon und Internet auch für private Zwecke nutzte. quelle: ZDNet.de + Multi-Zitat Zitieren
#2 4. April 2007 AW: Gerichtshof für Menschenrechte schützt private Internetnutzung Weis nicht ich finde das nicht gut, den wenn ein Arbeitgeber Telefon und Internet bereit stellt ist das ja iegentlich nur für die Arbeit gedacht nicht dafür das die Angestellt machen was sie wollen. Zudem mal wenn Rechstverstöße statt findne muss ja Aufzeichungen geben wer es war, weil sonst ja der Arbeitgeber haftet. + Multi-Zitat Zitieren
#3 4. April 2007 AW: Gerichtshof für Menschenrechte schützt private Internetnutzung Sehe ich auch so, wenn das alles für die nutzung von der Arbeit bereitgestellt wird, dann sollte man da auch nix anderes dran machen! mfg + Multi-Zitat Zitieren