#1 17. August 2013 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017 Moin, ich hab folgendes Anliegen. Man kauft bei einer Genossenschaft Geschäftsanteile. Diese Geschäftsanteile werden in der mir vorliegenden Bilanz (ich habe nur Zahlen, keine Erklärungen) unter Geschäftsguthaben geführt. Mit Zunahme der Geschäftsanteile (2010: 0 Anteile, 2011: 500 Geschäftsanteile zu je 1.000EUR), sinken die Verbindlichkeiten um fast genau diese 500.000EUR. Hat eine Genossenschaft das Recht bzw. die Möglichkeit dieses Geschäftsguthaben dafür zu benutzen? Meine Vermutung ist ja. Falls sich die Genossenschaft dazu entscheidet, müssen aber Rücklagen gebildet werden. Ich gehe mal auch davon aus, dass es etwas mit der Laufzeit dieser "Geschäftsanteile" zu tun hat. Nun meine Frage: Wer kennt sich damit aus? Hab ich Recht / Unrecht? Es wäre schön, wenn jemand das fundiert begründen kann (falls mehr Infos benötigt werden...) Ich bin jedem der mich weiterbringt dankbar. //EDIT Mal ein Screenshot: {img-src: //s14.directupload.net/images/130818/6xjvnefh.jpg} + Multi-Zitat Zitieren