#1 21. Dezember 2007 Die Bundesregierung hat einem verschärften Jugendschutzgesetz zugestimmt, welches schwere Auflagen für "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen" in Computerspielen mit sich bringt. Aus Bayern kommt Protest: dort sieht man wehrlose Pixel durch das "Wertesystem unseres Grundgesetzes" geschützt. Auch die Spielehersteller sind nicht einverstanden: der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware BIU hält das Gesetz für verfassungswidrig. Nach wie vor ist allenfalls umstritten, ob die sogenannten "Killerspiele" tatsächlich Einfluss auf die Gewaltbereitschaft der Gamer haben, weiter ist der deutsche Jugendschutz ohnehin einer der strengsten weltweit. Dennoch sah sich die Regierung veranlasst, ihr vermeintliches Scherflein zur Gewaltprävention beizutragen - ob es etwas bringt oder nicht, scheint dabei keine Rolle zu spielen. Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverbote sind bei Gewaltspielen vorgesehen - unabhängig davon, ob sie ohnehin für Jugendliche verboten sind oder nicht. Woraus direkt folgt, dass das Gesetz mit Jugendschutz absolut nichts zu tun hat: denn kaufen durften Jugendliche die indizierten Titel schon jetzt nicht. Aktionismus pur? Den Bayern geht er erwartungsgemäß nicht weit genug, und ebenso vorhersehbar fordert die CSU das Verbot von Herstellung und Vertrieb der umstrittenen Games. Natürlich ebenso im Namen des "Jugendschutzes" - auch wenn sich die Gesetze praktisch ausschließlich auf Games beziehen, die ab 18 Jahren freigegeben sind. Der Unsinn wird zur Abwechslung hingegen einigermaßen sachlich vorgebracht: Günter Beckstein verglich die "Killerspiele" auch schon mit Kinderpornografie - ein Schlag ins Gesicht der Opfer, deren Leid verglichen wird mit dem Erleben eines Gamers. Solche Geschmacklosigkeiten hatte sich die CSU immerhin verkniffen, was die Blödsinnigkeit der Forderung jedoch nicht geringer macht. Glücklicherweise regt sich Widerstand: Die BIU hält das Gesetz für verfassungswidrig, da keine Einzelfallprüfung mehr vorgenommen wird und es allein den Herstellern überlassen bleibt, nach denkbar vagen Gummirichtlinien zu entscheiden, was denn nun "gewaltverherrlichend" und was zulässig sei. Aber wie die Vergangenheit lehrt: im Zweifelsfall muss man eben das Blut grün machen, dann rennt niemand Amok. Quelle: Gulli + Multi-Zitat Zitieren