#1 3. November 2011 Moin, ich habe gerade gelesen, dass man ab 2012 mehr als 8004 Euro verdienen darf, wenn man in der Ausbildung ist und man bekommt trotzdem weiterhin Kindergeld. Hier zwei Artikel: Artike 1 Atikel 2 Das ist das erste Mal, dass ich davon lese und bin daher etwas verwirrt. Kann mir da jemand was zu sagen? *edit* noch ein Artikel klick mich + Multi-Zitat Zitieren
#2 3. November 2011 AW: Gesetz zur Steuervereinfachung für 2011 / 2012 hier noch eine quelle Steuervereinfachungsgesetz: Bund und Länder finden Kompromiss die wollen das nicht so öffentlich machen, damit sie weniger zahlen müssen, denn das kindergeld kriegst du nur wenn du es auch beantragst ab dem 01.01.12 gibs das + Multi-Zitat Zitieren
#3 3. November 2011 AW: Gesetz zur Steuervereinfachung für 2011 / 2012 Okay, gibt es sonst noch weitere Einschränkungen? Kennst du dich damit bischen aus? Wenn ich zum Beispiel gerade ein Überbrückungszeitraum habe, also iwann 2012, kann ich da dann arbeiten gehen und verdienen was ich will? Oder gibst ne Begrenzung, wie maximal 20 Stunden die Woche arbeiten oder sowas? + Multi-Zitat Zitieren
#4 3. November 2011 AW: Gesetz zur Steuervereinfachung für 2011 / 2012 kannst so viel arbeiten wie du willst + Multi-Zitat Zitieren
#5 3. November 2011 AW: Gesetz zur Steuervereinfachung für 2011 / 2012 Ja aber ich dachte, dass wäre auf das Ausbildungsgehalt bezogen, wenn man z.B. Bankkaufmann wurde, ist man ja meist im ersten Lehrjahr schon über die 8004 Euro gekommen. Nu siehts so aus, ich habe ne Ausbildungsplatz, nachdem ich mein Studium abgebrochen habe, dieser ist aber erst 2012, da ich einen Platz habe, bekomme ich für den Zeitraum dazwischen trotzdem Kindergeld. Nun tue ich ja momentan nix sogesehen und würde gerne arbeiten gehen, dieses Jahr siehts schlecht aus, da ich in meinem Trainee schon fast an die 8004€ Gehalt gekommen bin. 2012 fällt die Grenze nun Weg und meine Ausbildung beginnt erst im August - also gehe ich bis August arbeiten, verdiene 15000€ und bekomme trotzdem Kindergeld gezahlt ^^ ? + Multi-Zitat Zitieren
#6 3. November 2011 AW: Gesetz zur Steuervereinfachung für 2011 / 2012 als ich selbstständig wurde, ist mein kindergeld gestrichen worden. Wie siehts denn aus ich bin unter 25 jahre, krieg ich jetzt doch Kindergeld xD? + Multi-Zitat Zitieren
#7 3. November 2011 AW: Gesetz zur Steuervereinfachung für 2011 / 2012 Nein, wenns einmal weg ist, ist es leider weg... Daher muss man sich auch sehr genau informieren. Wenn ich jetzt noch Geld verdienen gehe, sprenge ich den noch geltenden Rahmen von 8004€ und muss alles Geld, was ich bisher bekommen habe zurückzahlen. + Multi-Zitat Zitieren
#8 3. November 2011 AW: Gesetz zur Steuervereinfachung für 2011 / 2012 Wenn du die Voraussetzungen des §32(4) erfüllst, kannst du das Kindergeld - in 2012 auch unabhängig von deinen Einkünften - natürlich wieder beantragen. Aber wenn du schon von einer selbständigen Tätigkeit redest, wird das wohl kaum der Fall sein. Subsumiere deinen Fall halt mal: --------------------------------------------------------------------------------------------------------- (4) 1Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es 1. noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist oder 2. noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und a) für einen Beruf ausgebildet wird oder b) sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes, einer vom Wehr- oder Zivildienst befreienden Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland nach § 14b des Zivildienstgesetzes oder der Ableistung eines freiwilligen Dienstes im Sinne des Buchstaben d liegt, oder c) eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann oder d) ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder einen Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Einführung des Programms ,,Jugend in Aktion" (ABl. EU Nr. L 327 S. 30) oder einen anderen Dienst im Ausland im Sinne von § 14b des Zivildienstgesetzes oder einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst ,,weltwärts" im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. August 2007 (BAnz. 2008 S. 1297) oder einen Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch leistet oder 3. wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. ------------------------------------------------------------------------------------------- @ muddern "Übt Ihr Kind, während es sich um einen Ausbildungsplatz bemüht bzw. auf den Beginn einer Ausbildung wartet, eine Erwerbstätigkeit aus und übersteigen seine gesamten Einkünfte und Bezüge den maßgeblichen Jahresgrenzbetrag nicht, besteht ein Anspruch auf Kindergeld unabhängig davon, ob es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine Vollzeiterwerbstätigkeit handelt (BFH Urteil vom 16.11.2006 - III R 15/06). " d.h. für 2012 sind deine Einkünfte lt. neuem Gesetzesentwurf = Wegfall der Sätze 2 ff. total irrelevant, solange du deine Ausbildung dann auch wirklich antrittst. Für 2011 gilt allerdings die Grenze von 8004 (solltest du ganzjährig Kindergeld beziehen) . Sprengst du die Grenze z.b. im Dezember , wird dir für das ganze Jahr das Kindergeld versagt. Also wenn du schon nah dranne bist wie du sagst, Pfoten weg ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#9 4. November 2011 AW: Gesetz zur Steuervereinfachung für 2011 / 2012 Danke soweit! Meine Schwester hat zum Beispiel länger als für 4 Monate gezahlt bekommen, weil sie auf ne Platzt gewaret hat... Irgendwie alles sehr misteriös... + Multi-Zitat Zitieren
#10 4. November 2011 AW: Gesetz zur Steuervereinfachung für 2011 / 2012 Das Warten auf einen Platz fällt i.d.R. unter §32 (4) S.1 Nr. 2 c) somit auch keine Regelung bezüglich 4 Monate Übergangszeit + Multi-Zitat Zitieren
#11 5. November 2011 AW: Gesetz zur Steuervereinfachung für 2011 / 2012 Dude, u r some kinda professionelleeeeee Danke für die Info! + Multi-Zitat Zitieren