gesetz zur verbesserung der durchsetzung von rechten des geistigen eigentums

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von ktm, 27. April 2008 .

  1. 27. April 2008
    hi
    ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen...
    es geht um das gesetz zur verbesserung der durchsetzung von rechten des geistigen eigentums und dem am 01.01.2009 kommende gesetz zur vorratsdatenspeicherung.

    gilt das gesetz zur verbesserung der durchsetzung von rechten des geistigen eigentums schon jetzt oder ist es immern noch ein entwurf?
    es geht in dem gesetz im allgemeinen darum, dass die geschädigten (zb musikindustrie) direkt auf die vorgespeicherten daten zugreifen können und es dann zu einer anklage kommt in der nicht mehr gegen unbekannt sondern gegen eine konkrete person ermitteln kann.

    in einigen meldungen ist die rede vom zugriff auf die vorratsdaten, die es aber erst 2009 geben wird!
    falls das gesetz schon durch ist kann es dann erst am 01.01.2009 von bedeutung werden?

    wie kommt die musikindustrie auf die idee, dass ICH illegale musik besitze?
    das geset zur verbesserung der durchsetzung von rechten des geistigen eigentums beruft sich überwiegend auf sog peer-to-peer netzwerke, oder kommt es auch zur anwendung beim download von one-klick-hostern oder ftp-servern?

    merci
     
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