Gesetzentwurf: Zukünftig nur max. 50 Euro Abmahngebühr bei illegalen Downloads

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Mr.X, 17. November 2006 .

  1. 17. November 2006
    Link:

    Das Justizministerin hat einen neuen Gesetzentwurf zum Schutz des geistigen Eigentums vorgelegt. Das war notwendig geworden, nachdem Anwälte selbst für Bagatelldelikte höchste Abmahngebühren verlangt hatten.

    Berlin - Wenn Jugendliche ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück im Internet zum Download anbieten oder sich kleine Bilder von Popstars oder Stadtplanausschnitte auf ihre Internet-Seite laden, sollen Anwälte dafür nicht hohe Abmahngebühren verlangen dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Freitag in Berlin vorstellte. Wenn es sich um einen einfachen Fall mit nur einer Urheberrechtsverletzung handele, dürfe die Kanzlei für die erste Abmahnung nur noch 50 Euro in Rechnung stellen.

    Diese Regelung solle eine Verletzung geistigen Eigentums nicht bagatellisieren, stellte Zypries klar. „Aber wenn Anwälte in einem solchen Fall ein Honorar von 2500 Euro in Rechnung stellen, schießen sie eindeutig übers Ziel hinaus“.

    Allerdings sollten nur solche Surfer vor überzogenen Abmahnungskosten geschützt werden, die keine geschäftlichen Interessen verfolgen. Die 50-Euro-Regel gelte nicht für Tauschbörsennutzer, die das Urheberrecht in gewerblichem Ausmaß verletzen, sagte die Ministerin.
    Die Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs hat das Justizministerium einem Gesetzentwurf angegliedert, mit dem eine bereits überfällige EU-Richtlinie zum Schutz des geistigen Eigentums in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Unter anderem müssen dazu das Urheberrechtsgesetz, das Patentgesetz und das Markengesetz geändert werden.

    Unter anderem will die EU im Urheberrecht die Auskunftsansprüche der möglicherweise Geschädigten erweitern: Der bisherige Weg über ein Strafverfahren soll nicht mehr nötig sein. Auch bei einer Klage auf Unterlassung oder Schadenersatz vor einem Zivilgericht soll etwa eine Plattenfirma beantragen können, dass ein Internet-Provider Auskunft über einen Tauschbörsennutzer erteilt.

    Besserer Schutz für Spreewaldgurken

    Auch die berühmten „Spreewälder Gurken“ oder die „Thüringer Rostbratwurst“ sollen in Zukunft besser geschützt werden. Der Schutz von geographischen Angaben und Herkunftsbezeichnungen für landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel werde ebenfalls an die EG-Verordnung angepasst, erklärte Zypries. Damit werde in Deutschland eine Strafbarkeitslücke geschlossen.

    Außerdem passt der Gesetzentwurf das deutsche Recht an die EU-Grenzbeschlagnahme-Verordnung an. Diese Verordnung regelt unter anderem die Vernichtung von Piraterieware. Nach einer Beschlagnahmung soll der Zoll in Zukunft nicht mehr warten müssen, bis die Verletzung des Urheber- oder Markenrechts richterlich festgestellt wurde. Die Ware soll bereits vernichtet werden können, wenn der Verfügungsberechtigte nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht.

    Der überarbeitete Gesetzentwurf soll Anfang 2007 im Kabinett vorliegen und 2008 in Kraft treten.
     
  2. 18. November 2006
    AW: Gesetzentwurf: Zukünftig nur max. 50 Euro Abmahngebühr bei illegalen Downloads

    Naja finde ich an sich ja ganz Vernünftig, so können die Anwält evon den wenigstens nicht machen was sie wollen. Gilt das dann für alle was man macht??? Oder wirklich nur für EIN musikstück?? Wenn nur für eins hat das ja wenige positive Effekte für "uns". Schließlich bietet man ja mehr als nur eine File an... aber andererseits ist das Gesetz ja nicht dafür da, die Raubkopierer zu schützen...naja vllt kommt ja noch iwas...


    So long....
     
  3. 18. November 2006
    AW: Gesetzentwurf: Zukünftig nur max. 50 Euro Abmahngebühr bei illegalen Downloads


    DER SPIEGEL 46/2006 -
    Teurer Mausklick

    Klage gegen Internet-Forum (Ironsport.de)

    Wenn man sich die Artikel, auf die die beiden Links verweisen durchliest (ich bin mir gar nicht sicher ob ich sie posten durfte, ich könnte ja das geistige Eigentum anderer extrem Vergewältigen), müsste man sehn, dass diese max. 50€ Idee in die richtige Richtung geht. Es ist meiner Meinung nach einfach nur asozial, als (wahrscheinlich sonst nichts zustande bringender) Anwalt, das Internet nach unwissenden Usern zu durchsuchen, um sie bei einem kleinst "Verbrechen" (das Wort dürfte man in dem Sinne eigentlich gar nicht benutzen) mit einer enormen Klage plus noch größeren Bearbeitungskosten zu belegen. Diese Geldgeilheit und Profitgier kotzt mich an, und dass alles noch auf kosten normaler unwissender Bürger. Das sind keine "Internet-Piraten" die mit illegalen Downloads das große Geld machen. Die wirklichen Verbrecher sind die Anwälte, die sich auf so ein billiges Niveau herablassen und damit wieder das ganze Gesicht ihrer Zunft beschmutzen. *kotz* Asoziales Pack, mehr fällt mir da nicht mehr ein.
     
  4. 18. November 2006
    AW: Gesetzentwurf: Zukünftig nur max. 50 Euro Abmahngebühr bei illegalen Downloads

    damit wird rr nochmal um ein stück sicherer

    tja schön zu hören wie viel neue gesetze erlassen werden bzw werden sollen, um uns ein wenig mehr sicherheit zu geben :tongue:

    aber wir wissen ja: wer bei p2p zieht ist selbst schuld.

    greetz
     
  5. 19. November 2006
    AW: Gesetzentwurf: Zukünftig nur max. 50 Euro Abmahngebühr bei illegalen Downloads


    ist nur für ein musikstück
    naja uns bringt das ganze nichts bzw sehr wenig
    man müsste meiner meinung nach auch einen höchstbetrag festsetzen, den man max zahlen muss, falls mehr als nur ein paar stücke auf der platte sind
     
  6. 19. November 2006
    AW: Gesetzentwurf: Zukünftig nur max. 50 Euro Abmahngebühr bei illegalen Downloads

    nö wieso sollten sie das machen? sonst könnt ja einer sagen yo bin über 500....jetzt muss ich Betrag X bezahlen also kann ich mir auch 10.000 Titel holen das Strafmaß wird immer höher sein...genau wie beim Auto wenn du 100 im Ort fährst gibts weniger Strafe als mit 150...
     
  7. 19. November 2006
    AW: Gesetzentwurf: Zukünftig nur max. 50 Euro Abmahngebühr bei illegalen Downloads

    falls ihr es nicht ganz kapiert habt, das hat nichts mit tauschbörsen und sowas zu tun.
    das zielt hauptsächlich auf webseitenbetreiber, die wegen jedem kleinen scheiß mit einer klage überzogen werden können.
    also wenn du zB auf deiner PRIVATEN hp schreibst:
    "mein lieblingslied: XXX von XXXXX, das ist total geil hört es euch doch auch mal an, hier(link) könnt ihr es euch runterladen", dann ist das ein bagatellfall, und der anwalt kann euch nicht mehr ne unterlassenerklärung schicken, und dafür paar tausend euro honorar verlangen.
    mit massenhaftem leechen, hat dasnix zu tun.
     
  8. 19. November 2006
    AW: Gesetzentwurf: Zukünftig nur max. 50 Euro Abmahngebühr bei illegalen Downloads

    Aber das ganze gillt doch auch nur für unter 18 Jährige wenn ich das richtig verstanden habe... oder?
     
  9. 19. November 2006
    AW: Gesetzentwurf: Zukünftig nur max. 50 Euro Abmahngebühr bei illegalen Downloads

    also Harley hat das schon ganz richtig gesagt, uns bringt es wenig, weil hier ja keiner nur ein musikstück lädt oder zum download anbietet, oder?^^
     
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