Gesetzeslage: Anabolika

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von B.rain, 18. Februar 2010 .

  1. 18. Februar 2010
    Guten Abend liebe RR-Gemeinde,
    Ich habe mich gerade im Sinne meiner Facharbeit mir der Gesetzeslage der Anabolika auseinandergesetzt und bin ein wenig verwirrt:

    In diversen Berichten von 2009 erfährt man das Anaboika unter das Arzneimittegesetz fallen und so in geringen Mengen als "Eigenbedarf" besitzt und konsumiert werden dürfen. Der Handel mit ihnen ist hingegen verboten.

    Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/anabolika100.html

    Ich frage mich nun ob es 2010 eine Änderung der Gesetzeslage gab, die auch den Besitz einschränkt, da ich dies so aus dem Arzneimittelgesetz ablese.

    Link: AMG - Einzelnorm

    Ich würde mich freuen wenn Jemand Licht ins Dunkel bringen könnte.

    Im Voraus dankend,
    B.rain
     
  2. 19. Februar 2010
    AW: Gesetzeslage: Anabolika

    Meines Wissens ist momentan nur der Handel verboten, der Besitz für den Eigenbedarf jedoch nicht.

    Der Konsum von jeglichen Drogen und Medikamenten steht meines Wissens sowieso allgemein nicht unter Strafe (vgl hierzu BtmG: es geht immer nur um Besitz und [gewerbsmäßige] Weitergabe), solang man keine anderen Gesetze gebrochen hat (Fahren unter Drogeneinfluss z.b.).

    Zudem darf man doch meines Wissens auch verschreibungspflichtige Medikamente aus dem Ausland einführen, soweit diese auch nur für den Eigenbedarf (ich meine mich an eine Schachtel zu erinnern) sind, oder liege ich da falsch?

    In jedem Fall scheint das ganze ziemlich lukrativ zu sein, wenn man mal überlegt was für Unterground Labs es alle gibt.
     
  3. 19. Februar 2010
    AW: Gesetzeslage: Anabolika

    Also ich interpretiere den Gesetzestext so:
    Eigenkonsum ist nicht strafbar (s. Satz1).
    "Es ist verboten, Arzneimittel und Wirkstoffe, die im Anhang zu diesem Gesetz genannte Stoffe sind oder enthalten, in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport zu besitzen, sofern das Doping bei Menschen erfolgen soll."
    Paragraph 2a besagt hier zwar, dass es verboten ist diese Arzneimittel zu besitzen, aber bei einer Lagerung kann auch nicht immer bewiesen werden, dass das Medikament für Menschen gedacht war. Zudem kann man die Mittel auch aus anderen Gründen außer "Dopingzwecken im Sport besitzen".
    Die Art der Formulierung deutet eher auf eine Verfolgung von Personen aus dem Leistungssport hin.

    Die Gesetze zum Besitz und Konsum stehen ja eher im Bezug auf Wettkämpfe und den dortigen Betrug. Der Staat kann einfach nicht den Ottonormalsportler kontrollieren und hat auch gar kein Recht dazu.

    mMn ist es richtig, dass nur der Handel, Besitz in großen Mengen und die Anwendung im "Leistungssport" verfolgt wird. Mich juckt es nicht, wenn ein Atze im Fitness stofft. Soll er doch.
     
  4. 20. Februar 2010
    AW: Gesetzeslage: Anabolika

    Ich danke euch Beiden,
    Hat mir doch ziemlich weitergeholfen.
    (war kurz davor den Part aus meiner Arbeit zu streichen)

    Falls es jemanden interessiert wurde das Gesetzt zuletzt am 03.10.2009 durch eine Änderung in der "Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung der nicht geringen Mengen (EVDmMV)" editiert. Soll heißen die erlaubten Mengen für den Eigenbedarf wurden teilweise herabgesetzt.

    Link: http://bundesrecht.juris.de/dmmv_2009/anlage_2.html

    Vielen Dank,
    B.rain
     
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