#1 11. Oktober 2007 Hi, ich habe eine Aufgabe vom meinem Gemeinschaftkunde/ Geschichtslehrer bekommen, weil ich letztes mal den Unterricht verpasst habe. Ich soll beantworten, was man utner a. Ausschließliche Gesetzgebung, b. konkurrierende Gesetzgebung, c. Rahmengesetzgebung versteht. Habe eigentlich keinen Durchblick in Politik und so, könnt ihr mir bisschen weiterhelfen? Bei Wikipedia versteht man sowieso nichts.
#3 11. Oktober 2007 AW: Gesetzgebung??? Konkurrierende Gesetzgebung – Wikipedia Ausschließliche Gesetzgebung – Wikipedia Rahmengesetz – Wikipedia vielleicht hilft dir das ja.
#4 11. Oktober 2007 AW: Gesetzgebung??? jo danke, hab mir von allen möglichen seiten alles ausgesucht. Danke für die Hilfe
#5 11. Oktober 2007 AW: Gesetzgebung??? Hallo, vielleicht können folgende Informationen helfen: Ausschließliche Gesetzgebung: Die Gesetzgebung, die in einem Bundesstaat wie Deutschland allein dem Bund zusteht, heißt ausschließliche Gesetzgebung im Unterschied zu ‘konkurrierende Geseztgebung’ und zur Gesetzgebung der Länder. Die ausschließliche Gesetzgebung kann zwar auf die Länder übertragen werden; bisher wurde aber kaum davon Gebrauch gemacht. Ihre Gegenstände sind: - Auswärtige Angelegenheiten - Verteidigung und Zivilschutz - Staatsangehörigkeit - Freizügigkeit - Paßwesen - Ein- und Auswanderung - Auslieferung - Währung, Geld- und Münzwesen - Maße, Gewichte, Zeitbestimmung - Einheit des Zoll- und Handelsgebietes, Handels- und Schiffahrtsverträge - Freizügigkeit des Waren- und Zahlungsverkehrs - Zoll- und Grenzschutz - Bundeseisenbahn und Luftverkehr - Post- und Fernmeldewesen - Recht des öffentlichen Dienstes des Bundes - Gewerblicher Rechtsschutz - Urheberrecht und Verlagsrecht - Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei - im Verfassungsschutz sowie der Einrichtung eines Bundeskriminalamtes und der internationalen Verbrechensbekämpfung, Statistik für Bundeszwecke, Zölle und Finanzmonopole. Konkurrierende Gesetzgebung: Im Unterschiede zu ‘ausschließliche Gesetzgebung’ haben bei der konkurrierenden die Länder das Gesetzgebungsrecht, soweit der Bund nicht von seiner Befugnis im Interesse bundeseinheitlicher Regelungen tätig wird. Von der Möglichkeit seiner Befugnis hat der Bund allerdings in der Vergangenheit regen Gebrauch gemacht. Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung sind: - Bürgerliches Recht, Strafrecht, Strafvollzug, Gerichtsverfassung, Rechtsanwaltschaft und Rechtsberatung - Personenstandswesen, Vereins- und Versammlungsrecht, Ausländerrecht, Waffen- und Sprengstoffrecht - öffentliche Fürsorge, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherung, Erzeugung und Nutzung von Kernenergie - Enteignung und Sozialisierung, Kartellrecht, Förderung der Land- und Forstwirtschaft, Küsten- und Hochseefischerei - Sicherung der Ernährung - Bodenrecht - Seuchenschutz - Verkehr von Arzneimitteln - Zulassung zu Heilberufen - Wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser - Schutz beim Verkehr mit Lebensmitteln - Tierschutz - Schiffahrt und Wasserstraßen - Straßenverkehr - Kraftfahrtwesen - Bau und Unterhaltung von Fernstraßen - Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung - Besoldung und Versorgung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes - Umsatzsteuer, Lohn- und Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Mineralölsteuer Rahmengesetzgebung: Es gibt Rechtsbereiche, für die die Bundesländer zuständig sind. Da aber Deutschland ein Bundesstaat und kein Staatenbund ist, hat der Bund nach Art. 72GG das Recht und die Pflicht zur 'Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit', in sonderheit der 'Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse über das Gebiet eines Landes hinaus’ Rahmengesetze zu erlassen, die durch Landesgesetze ausgefüllt werden sollen. Das gilt u.a. für den Öffentlichen Dienst, das Hochschulwesen, Presse und Film, Jagdwesen und Naturschutz, Raumordnung, Wasserbau, Meldewesen. Davon zu unterscheiden ist die für Bund und Länder gemeinsame Grundsatzgesetzgebung des Bundes etwa im Haushaltsrecht.