Gewerbeanmeldung - Bafög+Kindergeld+DJ-Einkommen

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von secanon, 7. Februar 2011 .

Schlagworte:
  1. 7. Februar 2011
    Sers Leute,

    da ich demnächst in einem Club regelmäßig auflegen werde, musste ich mir ein Gewerbe anmelden (Heute erledigt). Da ich Kindergeld und Bafög beziehe, wollte ich wissen wie sich das auf die 8004€ Steuerfreibetrag auswirkt.

    Desweiteren habe ich vor der Anmeldung Anschaffungskosten von etwa 1380€ gehabt (DJ-Equipment). Kann ich nun die Mehrwertsteuer absetzten lassen bzw. irgendwie zurückverlangen oder ist das erst nach der Anmeldung möglich? Immerhin macht man zuerst eine Anschaffung und dann legt man irgendwo auf?
     
  2. 7. Februar 2011
    AW: Gewerbeanmeldung - Bafög+Kindergeld+DJ-Einkommen

    Du darsft mit deinem Einkommen nicht über die 8004 Euro kommen. Nur einen Euro drüber und das Kindergeld ist komplett weg.

    Wenn du ein Gewerbe anmeldest, must du eine Einnnahmen-Überschuss-Rechnung - kurz EÜR - aufstellen.
    D.h. auf die eine Seite schreibst du alles was über das Gewerbe an Einnahmen reinkommt, auf die andere Seite alle Kosten die dir entstanden sind (OHNE Mehrwertsteuer!!) Die Differenz ist dein Gewinn und wird deinem Einkommen hinzugerechnet. Wenn du sonst kein weiteres Einkommen mehr hast, darfst du also mit deinem DJ Job 8004 EUR Gewinn machen.
    D.h. du dürftest dieses Jahr 9163 Euro verdienen ohne Angst zum dein Kindergeld haben zu müssen. (ich ging jetzt davon aus, dass bei den 1380 EUR die MwSt schon drin war und hab sie rausgerechnet).
    Du kannst übrigens noch weitere Kosten ansetzen, z.B. die 20 EUR(?) für die Gewerbeanmeldung, deine Handyrechnung (allerdings nur 70% davon), Fahrtkosten (30 Cent pro km) etc...
    Theoretisch kannste du also sogar über 10.000 Euro verdienen...

    Die MwSt kannst du dir nur wiederholen, wenn du die Kleingewerbetreibender-Regelung nicht in Anspruch nimmst. Davon würd ich dir allerdings abraten. Lohnt sich nur wenn du regelmäßige Ausgaben hast, da der Aufwand wesentlich höher ist (du müsstest regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen vornehmen etc.)
     
  3. 15. Februar 2011
    AW: Gewerbeanmeldung - Bafög+Kindergeld+DJ-Einkommen

    Ergänzend sollte hierzu noch erwähnt werden, dass du nur die MwSt zurück bekommst, wenn du auch welche gezahlt hast, da es ein durchlaufender posten ist. Wenn du also gebrauchte Ware bzw. von Privatperson gekauft hast, fällt die steuer weg und du bekommst auch nichts zurück. Ist zwar Logisch und selbstverständlich aber sollte trotzdem noch mal erwähnt werden finde ich...
     
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