GEZ/Rundfunkbeitrag: Information und Tricks

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von access denied, 4. Januar 2009 .

Schlagworte:
  1. 12. Dezember 2014
    AW: GEZ Information und Tricks

    Ist das dein ernst?
    Finde den Fehler.

    Das Internet ist voll von Belegen, dass die ÖR gelogen haben. Benutze doch mal Google, anstatt hier alles und jeden in Frage zu stellen, ohne selbst recherchiert zu haben.
    Du bist hier der Troll, der ohne Wissen, auf Wissenden macht.
     
  2. 12. Dezember 2014
    AW: GEZ Information und Tricks

    Stimmt! Wie konnte ich es nur vergessen? 9/11 was an inside job!


    Wie ich bereits erwähnte, gibt es durchaus Kritikwürdiges an den ÖR. Glücklicherweise zahlen wir aber für deren Leistung - also haben wir auch das Recht, uns ggf. darüber zu beschweren. (Tue ich übrigens, wenn ich mich gegen die Meinungsmache gegenüber der GDL äußere. Nur mal so als Beispiel.) Fraglich ist dagegen, inwiefern jemand Forderungen stellen darf, wenn er selber keine Gegenleistung erbringt.
     
  3. 5. Januar 2015
    AW: GEZ Information und Tricks

    So langsam sollte auch der Letzte aufgewacht sein.
    Egal was hier jetzt wieder für Kommentare kommen mögen, 32 top Wirtschaftswissenschaftler irren nicht.

    Weitere Quelle:
    Ein Gutachten wie ein Donnerhall: GEZ-Sender haben ausgedient | DEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN
     
  4. 5. Januar 2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. Januar 2015
    AW: GEZ Information und Tricks

    Du hast das Gutachten offensichtlich noch nicht mal gelesen.

    Das die Höhe des Rundfunkbeitrags evtl. diskussionswürdig ist, streitet niemand ab.
    Der Vorschlag, Inhalte nur noch gegen eine Nutzungsgebühr bereitzustellen, gefährdet jegliche Unabhängigkeit und vermutlich auch jedes bisschen Qualität. Und der Vorschlag, ausschließlich den Privatsendern das Unterhaltungsprogramm zu überlassen, ist einfach nur dämlich.
    Es gibt nämlich in Deutschland durchaus Menschen, die sich gerne Sendungen abseits vom Verblödungs-TV ansehen. Neben Infotainment, Wissenschaftssendungen und Dokumentationen z.B. auch Volksmusiksendungen oder Tatort (als eine der seit Jahren erfolgreichsten deutschen TV-Produktionen).
    Man kann sich an fünf Fingern abzählen, ob solch hochwertige Produktionen von den Privatsendern kommen würde.

    Mag sein, dass sich 32 Wissenschaftler nicht irren - was ich allerdings auch nicht per se ausschließen würde. Es mag aber genau so gut ebenfalls sein, dass zumindest einige davon sich mehr oder weniger stark von (privat)wirtschaftlichen Interessen leiten lassen. So haben bspw. Kai A. Konrad, Thiess Büttner, Clemens Fuest, für oder mit dem Ifo-Institut zusammen gearbeitet oder bspw. sind Clemens Fuest und Lars Feld Mitglieder im Kronberger Kreis. Wobei Clemens Fuest auch noch bei der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft mitmischt. Alles arbeitgeber- bzw. wirtschaftsnahe Organisationen. Insofern kann man hier durchaus mutmaßen, dass eine Beurteilung eventuell nicht ganz neutral erfolgt ist.
     
  5. 5. Januar 2015
    AW: GEZ Information und Tricks

    Vor allem, was soll das nun belegen. Das Gutachten ist auch nichts weiter als ne "Meinung" und ändert an der Gesetzeslage vorerst nichts.
     
  6. 5. Januar 2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. Januar 2015
    AW: GEZ Information und Tricks

    Wenn du noch nichtmal Wirtschaftswissenschaftler anerkennst, die weitaus mehr Ahnung haben als du, dann disqualifizierst du dich von jeglichen seriösen Diskussionen.


    Wie der Thread-Titel bereits erahnen lässt, werden hier Infos geteilt.
     
  7. 5. Januar 2015
    AW: GEZ Information und Tricks

    Naja die Ansicht, dass die GEZ Gebühren in der Form wie sie zur Zeit existieren nicht gerechtfertigt sind, bestreiten hier ja die wenigsten
     
  8. 17. Juni 2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017
    AW: GEZ Information und Tricks





     
  9. 5. Februar 2016
    AW: GEZ Information und Tricks

    Verfassungswidrig?: Rundfunkbeitrag beim Bundesverwaltungsgericht auf Prüfstand 05.02.2016 | Nachricht | finanzen.net
     
  10. 5. Februar 2016
    AW: GEZ Information und Tricks

    Schon irgendwie geil.
    Jeder zahlt das Gleiche, man argumentiert aber, dass genau das gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen würde. Dämlicher geht es ja wirklich nicht mehr.

    Natürlich ist der Rundfunkbeitrag willkürlich, was aber eben nicht gegen einen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, geschweige denn verfassungswidrig ist.
    Im Umkehrschluss könnte man ja mal weitere Verfassungsbeschwerden gegen diese fürchterlich willkürlichen Zahlungsverpflichtungen erheben.
    Jeder muss Steuern zahlen (hier wäre wirklich mal eine Verfassungsbeschwerde angebracht, weil eben nicht jeder gleich behandelt wird), jeder zahlt z.B. über seine Steuern für Straßenbau, Schwimmbäder, den öffentlichen Personennahverkehr, Schulen und deren Lehrer usw., wobei man bei manchen dieser aufgezählten Posten vermuten könnte, dass einige Menschen diese noch nie genutzt haben.

    Wäre mal interessant, wie es in unserem schönen Land aussehen würde, wenn man all das nicht mehr "zwangsweise" zahlen müsste.
     
  11. 6. Februar 2016
    AW: GEZ Information und Tricks

    mit dem kleinen Unterschied: Steuergelder kann man sehen (wie du oben erwähntest) und man hat einen Mehrwert dadruch. Die GEZ verlangt Geld als Lizenzgebühren die am Ende keinem etwas bringen...

    Ich sehe es auch nicht ein für etwas zu zahlen wodurch ich keinen Mehrwert habe. Dementsprechend bekommen die auch keinen Cent von mir. Die Briefe geb ich ungeöffnet in der nächsten Postfiliale ab und sage "Empfänger ist umgezogen - zurück an Absender". Es kamen ca. 10 Briefe im 2-3 Wochenabstand, seit nem Jahr ist Ruhe.
     
  12. 6. Februar 2016
    AW: GEZ Information und Tricks

    Es tut mir leid, dass du scheinbar zum Stammklientel von RTL 2 gehörst. Ehrlich gesagt habe ich allerdings keine Lust, bereits geschriebenes jetzt extra noch mal für dich zu wiederholen. Du kannst dir aber sicher sein, dass die "GEZ" keine Lizenzgebühren verlangt und du auch bei den sogenannten Privatsendern zahlst.
    Gespannt wäre ich allerdings, welchen Nutzen du daraus ziehst, dass du für die Schule/Lehrer zahlst. Oder bspw. als Autofahrer für den ÖPNV. Den nutzt man als Autofahrer nämlich üblichersweise nicht. Alternativ auch Schwimmbäder oder z.B. auch Theater/Opern. Auch die sind im Regelfall ein Zuschussgeschäft, das durch den Staat gefördert wird.
     
  13. 6. Februar 2016
    AW: GEZ/Rundfunkbeitrag: Information und Tricks

    es ist zwecklos mit dir zu diskutieren. :thumbsdown:
    Ich lass mich hier nicht beleidigen.
    over and out
     
  14. 4. April 2016
    AW: GEZ/Rundfunkbeitrag: Information und Trick

    Sie hat den Kanal voll - Nachrichten - DIE WELT
     
  15. 4. April 2016
    AW: GEZ Information und Tricks

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat schon entschieden. Klage ist gescheitert.

    http://www.chip.de/news/GEZ-bleibt-Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-gescheitert_91155864.html

    Der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) ist nicht verfassungswidrig . Das urteilten Richter des Bundesverwaltungsgerichts.

    So wie ich es verstehe ging es hier um die Verfassungskonformität. Eine rein sachliche formelle Entscheidung, wenn man die Urteilsbegründung anschaut.

    Es war eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht. Der Kläger hätte sich vielleicht nicht auf die Begründung es sei eine Steuer versteifen sollen. Welcher "Experte" das wohl gewesen ist ? Die Richter beziehen sich also bei einer Klage nur darauf, wie sie von einem Kläger formuliert/begründet wird. Geschmäcker und andere Meinungen stehen nicht zur Debatte. Und Emotionen schon überhaupt nicht.


    Da war doch mal was, dass Rundfunkgesetze Ländersache sind ! Man müsste dann schon den Ländern die Rundfunkhoheit nehmen. Und dazu müsste das Grundgesetz (Föderalistische Aufteilung… und so…) geändert werden. So einfach wird es nicht gehen, wie sich manche das vorstellen.

    Also dann klagt mal schön weiter und vertraut nun auf das Bundesverfassungsgericht !

    Eigentlich wollte ich noch auf die Folgen des Nichtzahlens, den „Vollstreckungsbescheid“, die Widerspruchsmöglichkeiten, die Fristen usw. eingehen. Das lasse ich lieber, sonst wird hier jemand vielleicht ganz „unlustig“. Nur die praktische Erfahrung bringt es dann.
     
  16. 4. April 2016
    AW: GEZ/Rundfunkbeitrag: Information und Tricks

    Bei normaldenkenden Menschen wohl eher auf Unverständnis. Wie verquer manche GEZ-Gegner denken, sieht man aber auch daran:
    Was natürlich völliger Blödsinn ist. Mit ihrer Unterschrift bestätigt sie lediglich die Richtigkeit ihrer Vermögensaufstellung. Aber sie hat ja jetzt viel Zeit und mit etwas Glück kann sie ihr juristisches Fachwissen in der Gefängnisbibliothek aufbessern.
     
  17. 5. April 2016
    AW: GEZ/Rundfunkbeitrag: Information und Tricks

    nichtmehr, der MDR hat die Forderung zurück gezogen, die Gute hat das Gefängnis verlassen, der MDR kann nun 30 Jahre versuchen auf anderen wege an das geld zu kommen
     
  18. 6. April 2016
    AW: GEZ/Rundfunkbeitrag: Information und Tricks

    Jepp - mittlerweile ist sie wieder raus. Und die Kommentare auf Die Welt lesen sich wie das who is who der Reichsbürgertrottel und sonstiger Anhnungloser.
     
  19. 23. August 2016
    AW: GEZ/Rundfunkbeitrag: Information und Tricks

    Mich fasziniert auch immer wieder, wie viel Energie diese Leute in das Thema investieren... Wenn man sich die Mediatheken mal ansieht, bekommt man ja auch einiges geboten für den Beitrag. Schade ist nur diese Depublizierung nach einem Jahr, das sollte man wirklich ändern.

    @Sancho-Pancho: Bist du eigentlich vom Fach? Hatt nach ein paar Beiträgen von dir so das Gefühl
     
  20. 14. Oktober 2016
    AW: GEZ/Rundfunkbeitrag: Information und Tricks

    Hier mal etwas aktuelles, was haltet ihr davon:
    Gerichtsurteil: GEZ ist Unternehmen, keine Behörde - Verwaltungsvollstreckung unrechtmäßig

    Dazu dieser Kommentar:
    "Also ich habe bereits einige Briefwechsel mit der GEZ und ihren Gläubigern. Ich habe noch kein Cent bezahlt und werde es auch nicht tun, hier eine Vorlage von meinem Brief, das aktuelle Argument aus dem Artikel ist noch nicht mit drin, das könntet ihr als Punkt 4 mit einbringen... Der Gläubiger bezieht sich auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, welchen ich nicht unterschrieben habe und auch nicht werde, aus diesem Grund fehlt Ihnen die rechtliche Grundlage. Im folgenden schildere ich meine rechtliche Grundlage:

    1. Laut §126 BGB muss ein Vertrag von allen beteiligten Parteien eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Des Weiteren wird nach §58 VwVfG ein öffentlich rechtlicher Vertrag der in Rechte eines Dritten eingreift, erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt. Da ich den RBStV nie unterzeichnete, besteht auch kein Vertragsverhältnis zwischen mir und dem Beitragsservice. Somit ist keine Rechtsgrundlage seitens des Beitragsservices gegeben.

    2. Laut § 27a UStG erhalten ausschließlich Unternehmen und andere juristische Personen eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Im Impressum des Beitragsservice ist eine solche Nummer angegeben. Somit ist der Beitragsservice ein Unternehmen und kann keine Behörde darstellen.
    Laut § 4-8 VwVfG dürfen ausschließlich Behörden Amtshilfeersuchen anfordern. Da der Beitragsservice allerdings ein Unternehmen und keine Behörde darstellt, ist er nicht dazu berechtigt einen Gerichtsvollzieher oder einen Vollstreckungsbeamten zu beauftragen. Darüber hinaus steht der
    Widerspruch im Raum, dass der Beitragsservice eine nicht rechtsfähige Gemeinschaft und zugleich ein Unternehmen darstelle.

    3. Im Tübinger Urteil vom 08.01.2015 mit dem Aktenzeichen 5T 296/14, welches als Tenor gilt, wurde im Punkt II. 9. beschlossen, dass die Voraussetzungen für die verfahrensgegenständliche Zwangsvollstreckung des Beitrages für den Beitragsservice nicht vorliegen. Aus 2. und 3. gebe ich meine Empfehlung ab, von der Einleitung der Vollstreckungsmaßnahmen gegen mich abzusehen.

    Auf Grund der vorher genutzten Gesetze und Erläuterungen werden sie sicher Verständnis dafür haben, dass ich keinen begründeten Anlass dafür sehe, um dem das geforderte Geld zu überweisen und somit der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen widerspreche und diese in voller Gänze
    zurückweise. Sofern eine rechtliche Grundlage bestünde, wäre ich grundsätzlich zahlungswillig; allerdings ausschließlich in Bargeldform. Laut §14 Bundesbankgesetz sind „in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“.
    Sobald der Beitragsservice mir also gültige Gesetze, auf die sie sich beziehen und die Stelle, bei der ich meinen „Beitrag“ in Bargeldform leisten kann, angeben, werde ich diesen ohne weiteres zahlen!
    Ich fordere Sie daher hiermit auf Vollstreckungsmaßnahmen einzustellen. Des Weiteren verlange ich binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens eine schriftliche Eingangsbestätigung mit einer eigenhändig unterzeichneten Unterschrift des Verantwortlichen sowie die gültigen Gesetze auf die diese Person sich bezieht, um von mir Geld fordern zu dürfen, damit mir die Möglichkeit gegeben ist, rechtliche Schritte einzuleiten.

    Mit freundlichen Grüßen"

    Wenn es etwas bringen sollte würde ich mich über eine Verbreitung freuen.
    Denen darf man einfach keinen Cent geben.
     
  21. 16. Oktober 2016
    AW: GEZ/Rundfunkbeitrag: Information und Tricks

    Gebracht hätte es vielleicht etwas, wenn du erst mal den Thread gelesen hättest. Dann hättest du dir deinen Schwachsinn nämlich sparen können.
    Es spielt im Übrigen keine Rolle, ob die "GEZ" keine Behörde, sondern ein Unternehmen ist. Die GEZ erlässt nämlich keine Bescheide.
     
  22. 19. Oktober 2016
    AW: GEZ/Rundfunkbeitrag: Information und Tricks

    Schonmal versucht die Gebühren bar zu zahlen?
    Oder mal den Betrag als Dauerauftrag in Cent-Beträgen überwiesen?
     
  23. 19. Oktober 2016
    AW: GEZ/Rundfunkbeitrag: Information und Tricks

    Schon mal versucht, dein Hirn zu benutzen?

    Es gibt weder eine Verpflichtung, Zahlungen in bar anzunehmen, noch macht es Sinn, den Betrag in Cent-Beträgen überweisen. Es sei denn, man ist so dumm und möchte für jede Buchung Bankgebühren bezahlen.
    Die Annahmepflicht bezieht sich auf die Menge an Münzen bzw. Banknoten, falls eine Barzahlung erfolgt. Heißt: Scheine müssen in unbegrenzter Höhe angenommen werden, Münzen nicht.
    Deutsche Bundesbank - Glossar - G - Gesetzliches Zahlungsmittel

    Wenn überhaupt, hätte die GEZ das Recht, die Annahme zu verweigern, wenn die Erfüllung (Recht) – Wikipedia der Geldschuld unbar erfolgt.
    Außerdem wäre der Anspruch der GEZ selbst dann nicht hinfällig, wenn du nur in bar bezahlen wollen würdest, denn die GEZ wäre allenfalls im Annahmeverzug (s. § 362 BGB Erlöschen durch Leistung - dejure.org)

    Du kannst aber sicherlich irgendwann in der Zukunft dem Gerichtsvollzieher die geschuldeten Rundfunkbeiträge zuzügl. weiterer Kosten in bar bezahlen, wenn du auf Barzahlung bestehst.
     
  24. 25. Oktober 2016
    Zuletzt bearbeitet: 26. Oktober 2016
    AW: GEZ/Rundfunkbeitrag: Information und Tricks

    Brandenburger GEZ-Rebellin muss nun doch nicht in Haft – B.Z. Berlin

    Man sollte hierbei erwähnen das der RBB keinesweges auf die Forderung verzichtet und noch 30 Jahre versuchen kann diese einzuzuehen, das ganze wirft aber auch ein Licht auf den ÖR der ihnen nicht gefallen wird, normal ist er nämlich Gesetzlich sogar verplfichtet das Geld einzutreiben.

    Der RBB kann in der Sache nur verlieren, sperrt man Sie ein macht man Sie zum Märtyrer und bringt die Diskusion auf eine Politische Ebene die der AFD am Ende noch mehr Schub gibt, durch das Zurückziehen nun schon im 2. Fall wird deutlich das der ÖR hier seine Grenze hat die er nicht Überschreiten kann und damit Menschen die nix zuverlieren haben noch einen Anreitz gibt sehr viel Weiter zugehen.

    Ich denke durch den 2. Fall werden es nun mehr Menschen die H4 bekommen und noch Schulden bei dem Vereinhaben darauf ankommen lassen bis eben zu jener Stelle zugehen.
     
  25. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.