#126 24. Dezember 2013 Zuletzt bearbeitet: 24. Dezember 2013 AW: GEZ Information und Tricks Also sorry, das was du hier verzählt hast hat rein gar nichts mit dem "Abmelden" aus besonderen Gründen (Harz4, Student mit Bafög, Schwerbehindert oder Tot) zu tun - sondern deine Aussagen waren klar und deutlich, dass es jeder könne. So ist es aber nicht und darauf hat dich Siebenstein hingewiesen. Nach zehn Beiträgen hast du deine Argumentation auch in die Richtung gedreht und tust nun so, als hättest du das die ganze Zeit behauptet. Stimmt aber nicht.. Ps.: Ich selbst habe einfach die Zahlungsbescheide abgewartet und nichts unternommen - seitdem auch keine weitere Meldung. Ich schätze aber, die werden erstmal alle aus ihrer Datenbank anschreiben inkl. 2 bzw. 3facher "Erinnerung". Ist dann am Ende geklärt, wer zahlt, wer nicht zahlt und auch wer nicht zu zahlen braucht, dann werden wohl weitere Schritte kommen. Also ich fühle mich aktuell nicht sehr sicher mit dieser Methode, aber warten wir erstmal die ausstehenden Verhandlungen zum Thema Rundfunkbeitrag ab und schauen dann weiter.. Vielleicht haben wir ja Glück und nachträglich wird festgestellt, dass die Rundfunkgebühren nicht rechtens sind.. Ps.2: Frohe Weihnachten 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#127 25. Dezember 2013 AW: GEZ Information und Tricks @ phraser: vielen dank, aber ich glaube da ist hopfen und malz verloren. habe jetzt auch keine lust mehr. ja mal schauen was die dann in zukunft machen. leute die nicht gerade viel geld haben, sollten sich für evtl. rückzahlungen etwas geld zur seite legen. nicht dass dann am ende das große erwachen kommt. + Multi-Zitat Zitieren
#128 23. Januar 2014 AW: GEZ Information und Tricks Ich habe heute meinen Hauptwohnsitz umgemeldet und dabei mein Widerspruchsrecht bei der Veröffentlichung oder Übermittlung meiner pesönlichen Daten mit einer Unterschrift bekundet. Habe mich insgesamt aus dem Einwohneradressbuch ausgetragen und die Melderegisterauskunft über das Internet (?) ebenfalls verweigert (Gab noch ein paar andere Punkte). Früher waren solche öffentlich zugänglichen "Adressbücher" ja die Hauptinformationsquelle der GEZ oder? Mal schauen, vllt. kriege ich ja jetzt gar keine Post von denen + Multi-Zitat Zitieren
#129 25. Januar 2014 AW: GEZ Information und Tricks Wie sieht es eigtl. aus, wenn man noch keinen Brief zur Zahlungsaufforderung bekommen hat? Wohen seit ca. 1,5 Jahren mit Freundin zusammen, in dieser Zeit habe ich nur 1 Mal von der GEZ Post bekommen. Das war ja aber noch die "alte" Rundfunkgebühr. Mittlerweile müsste ja wirklich jeder zahlen, mit einigen wenigen Ausnahmen (bspw.meine Freundin, da Sie BaFög bekommt). Was sollte ich tun? Auf Post warten? Sehe es iwie nicht ein, mich da selbst zu melden... + Multi-Zitat Zitieren
#130 25. Januar 2014 AW: GEZ Information und Tricks Ich denke du musst gar nicht zahlen, da jetzt ja nach Wohnung abgerechnet wird und deine Freundin befreit ist. Seid ihr beide dort gemeldet bzw steht im Mietvertrag? Vllt machen wegen soetwas Probleme... + Multi-Zitat Zitieren
#131 25. Januar 2014 AW: GEZ Information und Tricks Dumm nur, dass wir beide dort gemeldet sind und auch beide im Mietvertrag stehen. Hätte man mal vorher überlegen sollen :/ + Multi-Zitat Zitieren
#132 25. Januar 2014 AW: GEZ Information und Tricks Nö, es richtet sich in dem Falle nach ihm und er muss zahlen.(natürlich rückwirkend bis Januar 2013) //heiraten würde gehen^^ + Multi-Zitat Zitieren
#133 25. Januar 2014 AW: GEZ Information und Tricks Oh ja hatte das vage in Erinnerungen von Bekannten, ärgerlich Naja auf zum Standesamt ;-) + Multi-Zitat Zitieren
#134 25. Januar 2014 AW: GEZ Information und Tricks Und was heisst das nun? Abwarten bis Post kommt oder selbst melden und zahlen? Besteht denn noch die Möglichkeit, dass der Beitrag als unzulässig gewertet wird?! + Multi-Zitat Zitieren
#135 25. Januar 2014 AW: GEZ Information und Tricks bin seit gestern auch stolzer besitzer eines briefes. ob du es zahlst oder auf den brief wartest liegt in deinem ermessen. der aktuelle stand ist dass alle bisherigen klagen vor verwaltungsgerichten oder auch dem bundesverfassungsgericht abgelehnt wurden. es stehen aber noch popularklagen von rossmann &co aus. inwieweit sich das abwarten lohnt weiß ich nicht.werd aber auf den folgebrief warten und wahrscheinlich dann in den sauren apfel beißen und zahlen... + Multi-Zitat Zitieren
#136 11. Februar 2014 AW: GEZ Thread so mich hats nach nem 3/4 jahr mal wieder erwischt. diesmal wurde der ton etwas schärfer. ich soll innerhalb von 4 wochen antworten ansonsten bekomm ich automatisch nen zahlungsbescheid. wie sieht das jetz aus, wenn ich mich wieder bei meinen eltern als wohnsitz melde? da müsste ich ja rein theoretisch keine GEZ zahlen und ich müsste nur die gebühren nachzahlen, die bis jetz angefallen sind oder? mein mitbewohner ist GEZ befreit, da bafög. + Multi-Zitat Zitieren
#137 11. Februar 2014 AW: GEZ Thread naja wenn der Wohnsitz bei deinen Eltern nur dein Zweitwohnsitz ist, wirste dennoch GEZ zahlen müssen weil es EIGENTLICH nach dem Primärwohnsitz geht. Das Wort eigentlich in dem Satz habe ich bewusst groß geschrieben, weil ich mir nicht sicher bin und auch keine Ahnung habe in wie weit die GEZ das ganze sonst überprüfen würde. Vielleicht meldet sich ja noch wer dazu mit Erfahrung speziell in dem Bereich ? + Multi-Zitat Zitieren
#138 11. Februar 2014 AW: GEZ Thread Scheint so als würden se wieder schön verschicken. Wie siehts denn eigentlich aus: Ich hatte nun 2 Jahre einen Zweitwohnsitz, zwecks Praxissemester zieh ich nun allerdings wieder zu meinen Eltern, wenn ich dann in 3 Tagen weg bin und mich wieder abgemeldet hab, was passiert wenn im Nachhinein was kommt? Ich mein, die Vermieterin MUSS es mir ja nicht nachschicken oder ich habs dann natürlich nie erhalten?!? + Multi-Zitat Zitieren
#139 11. Februar 2014 AW: GEZ Thread @Targa Genau so hab ich das in meinem Praxissemester auch gemacht. Das ist nun 1 Jahr her und ich hab nix mehr von denen gehört scheint also zu klappen! + Multi-Zitat Zitieren
#140 13. Februar 2014 AW: GEZ Thread Kommt man eigentlich mit einem geringen Einkommen als Student aus der Sache raus ? Hab jetzt auch wieder paar Briefe bekommen. Einen mit ner automatischen Anmeldung und 2 Tage später einen mit ner Rechnung von ~240€ (ab Januar 2013). Ich werde nächste Woche auch mal zur Rechtsberatung der Universität gehen. Vielleicht haben die noch paar Tipps dazu. + Multi-Zitat Zitieren
#141 19. Februar 2014 AW: GEZ Thread Also hab jetzt leider doch Post von denen bekommen Halt uns mal auf dem Laufenden was die da so sagen + Multi-Zitat Zitieren
#142 20. Februar 2014 AW: GEZ Thread Rundfunkbeitrag für Studenten - Studis Online Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ohne BAföG-Berechtigung - BAföG - Studis Online Da steht doch alles? + Multi-Zitat Zitieren
#143 24. März 2014 AW: GEZ Information und Tricks Der Kampf gegen die GEZ geht in die nächste Runde: + Multi-Zitat Zitieren
#144 24. März 2014 AW: GEZ Information und Tricks oggy sein post: Spoiler Anonymous zeigt dir wie du ganz EINFACH und LEGAL deine GEZ-Zahlungen einstellst und alle bereits gezahlten Beiträge zurück forderst. Jeder der Rundfunkgebühren zahlt finanziert nicht nur einen möglichen Krieg mit Russland, er unterstützt diesen damit sogar aktiv! Nachdem wir aufgrund der Kriegspropaganda gestern schon zum Boykott diverser privater Medien aufgerufen haben, ruft Anonymous hiermit zum kollektiven und deutschlandweiten Boykott der GEZ-Medien (Beitragsservice) und zur unverzüglichen Einstellung sämtlicher Zahlungen auf. Wir sind es leid, dass man die Ammenmärchen und Kriegspropaganda die man uns tagtäglich auftischt auch noch mit den Rundfunkgebühren der Bürger finanziert. Ein Boykott bewirkt nur etwas wenn es der boykottieren Institution GEZ finanziell erheblich weh tut. Mit diesem kollektiven Zahlungsboykott verursachen wir einen gigantischen Verwaltungsaufwand und bringen damit die GEZ von innen heraus zum totalen Zusammenbruch. Bitte nutzt dazu das folgende Musterschreiben. Dieses wurde rechtlich übergeprüft. Das werden Anwälte (abgesehen derer die für die GEZ arbeiten) hier per Kommentar bestätigen. WICHTIG: Bitte per Einschreiben, besser noch Einwurfeinschreiben versenden und Nachweis gut aufbewahren! ---------- Max Mustermann Musterstraße 112 10101 Musterhausen ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice 50439 Köln Sehr geehrte Damen und Herren, ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird. (a) Für Zwangsangemeldete Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie Sollten Sie wider erwartend auf Ihre Forderung beharren, ergeht unverzüglich Strafantrag gegen Sie. (b) Für Gebührenzahler Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig. (c) gemeinsamer Teil Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug. Rechtsbehelfsbelehrung: Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten. Mitfreundlichen Grüßen Max Mustermann ---------- Bitte teilt unbedingt diesen Aufruf zum Zahlungsboykott und informiert eure Freunde und Bekannten über die genauen Gründe: Augenzeugenbericht eines österreichischen EU-Abgeordneten der als Wahlbeobachter beim Krim-Referendum in Jalta war: http://www.facebook.com/photo.php?v=673994502647013 NATO-Gipfel: US-Kriegsveteranen werfen ihre Orden weg https://www.facebook.com/photo.php?v=674667582579705 ARD http://www.facebook.com/Anonymous.Kollektiv/posts/437979359668202 http://www.facebook.com/Anonymous.Kollektiv/posts/437805766352228 Deutschlandfunk http://www.facebook.com/photo.php?v=673789082667555 (Der Deutschlandfunk bezeichnete ukrainische Nazis als Zitat: "Reformkräfte") ---------- Was kann mir im schlimmsten Fall passieren? Klagen anstatt zahlen – Ab 2013 für kleines Geld! Im schlimmsten Fall streitet man sich für 105 Euro mit der GEZ kurz vor Gericht um dann Recht zu bekommen. Wenn diesem Zahlungsboykott allerdings 10.000, 25.000 oder gar 50.000 Menschen folgen sollten, wird die GEZ andere Lösungswege als eine gerichtliche Auseinandersetzung suchen wollen. Die 105 Euro sind nämlich nicht von dir zu zahlen sondern immer vom Kläger, also von demjenigen der was von dir haben will. Wir rechnen kurz: 105 Euro x 10.000 = 1.050.000 Euro 105 Euro x 25.000 = 2.625.000 Euro 105 Euro x 50.000 = 5.250.000 Euro Die Zahlung dieser Gerichtsgebühren wird die GEZ nicht tätigen, da dies wiederum eine Verschwendung von GEZ Beiträgen wäre. Es ist zu bezweifeln, dass die GEZ die öffentliche Debatte überlebt, die daraufhin einsetzen würde. Linkverweise: Vertrag zu Lasten Dritter Privatautonomie rechtswoerterbuch – privatautonomie Vertragsfreiheit rechtswoerterbuch – vertragsfreiheit Vertragsrecht Vertrag Treu_und_Glauben Politik Musterschreiben gegen die GEZ - YouTube Unabhängig? Politiker in ARD und ZDF | NDR.de - Fernsehen - Sendungen A - Z - Zapp - Medien und Politik / Wirtschaft Politischer Einfluss auf ARD und ZDF - Mit voller Kraft - Medien - Süddeutsche.de Weitere Infos unter: Internet: Online-Boykott :: Startseite Forum: gez-boykott.de::Forum - Index Facebook: https://www.facebook.com/GEZ.Boykott wer weiß ob das hand und fuß hat... + Multi-Zitat Zitieren
#145 24. März 2014 AW: GEZ Information und Tricks also ich hab diesen kakk brief bekommen: 3 mal als ich noch bei eltern wohnte.. 3 -4 mal in der wg mit nem Kollegen und in meiner eigenen Wohnung nun gar nicht ich schmeiße alle weg, die können mich mal. hab jetzt seit knapp 2 jahren nichts bekommen. + Multi-Zitat Zitieren
#146 24. März 2014 Zuletzt bearbeitet: 24. März 2014 AW: GEZ Information und Tricks das ist wieder so ein typischer oggy beitrag/gedanke^^ ich seh auf der fb seite keinerlei stellungnahme eines rechtsanwaltes geschweige denn eine rechtlich anerkannte begründung sondern lediglich beiträge von leuten welche mit dem kopieren des vordruckes und abschicken eines briefes probleme haben + hohles phrasengedresche da gehts doch schon los. wie es manche schafften sich bei fb anzumelden ist mir schleierhaft + Multi-Zitat Zitieren
#147 24. März 2014 AW: GEZ Information und Tricks Wenn man an die "Bundesrepublik Deutschland GmbH" glaubt, dann ist der Vertrag sowieso nichtig und wir könnten uns den ganzen Mist ersparen. Anderseits liegt hier ein Staatsvertrag vor und der ist auch für uns bindend (Dritte), wenn der Stellvertreter (Das Landesparlament deines Bundeslandes) den unterschreibt, sofern dieser hinreichend qualifiziert dazu ist. Vllt. erzähle ich auch nur Quatsch und einer mit mehr Ahnung kann das mal erläutern. Jedenfalls riecht der Brief nach den typischen Phrasendreschen (was für mich schon zeigt, dass er gar nicht "korrekt" sein kann) und mag für Leien des Rechts vllt. handfest aussehen. + Multi-Zitat Zitieren
#148 24. März 2014 AW: GEZ Thread nicht zufällig auch auf Ausbildung anwendbar? normal kann man sich ja mit dem BAB Antrag befreien lassen, was nur blöd ist wenn das Amt zu dämlich ist den zugewähren + Multi-Zitat Zitieren
#149 26. März 2014 AW: GEZ Information und Tricks Bin selber nicht betroffen , aber wenn in der Zahlungsaufforderung nichts von Strafzahlungen bei nicht zahlen steht würde ich erstmal nichts zahlen und die Klagen in Bayern usw. abwarten. Verfassungsklage : Bayerisches Gericht könnte Rundfunkbeitrag kippen - Nachrichten Wirtschaft - DIE WELT + Multi-Zitat Zitieren
#150 23. Mai 2014 AW: GEZ Information und Tricks Habe jetzt nach über 1,5 Jahren wieder was von der GEZ (ja, heißt nicht mehr so) gehört. Wohne seit 2 Jahren alleine. Dem Brief liegt ein Antwortbogen bei, auf dem ich selbst eintragen kann, seit wann ich in der Wohnung wohne. Wie damit umgehen? + Multi-Zitat Zitieren