Gilt das Arbeitsschutzgesetz für bezahlte Praktikanten?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von michi0r, 1. Februar 2011 .

Schlagworte:
  1. 1. Februar 2011
    http://www.sicher-mit-system.de/daten/arbschg/3.htm

    Gilt das Arbeitsschutzgesetz für bezahlte Praktikanten? Geht darum, dass ich mir die Sicherheitsschuhe selbst kaufen musste und nun das Geld zurückverlangen will!
     
  2. 1. Februar 2011
    AW: Gilt das Arbeitsschutzgesetz für bezahlte Praktikanten?

    KomNet Dialog 6715 : Wie ist die Verantwortung im Arbeitsschutz beim Praktikum zur Berufsvorbereitung bzw. außerbetrieblichen Berufsausbildung?

    vllt hilfts ja ... (erster googletreffer....verflucht...)
     
  3. 1. Februar 2011
    AW: Gilt das Arbeitsschutzgesetz für bezahlte Praktikanten?

    SINNLOS und nicht passend !!!


    vor vertragsabschluss muss dir doch klar sein, ob schuhe gestellt werden oder ob sie selbst angeschafft werden müssen.
    hab selbst ein bezahltes praktikum gemacht und bei mir wurde ganz klar geregelt, dass ich schuhe mitbringen muss und die restliche kleidung wurde vom betrieb gestellt.
    mir wurde außerdem gesagt, dass nur schuhe mit geringster sicherheitsstufe benötigt werden --> 20€

    haste dir welche für 150€ zugelegt ? ---> selbst schuld !

    ansonsten seh es so: du wirst in zukunft bestimmt noch öfters verwendung für die schuhe finden. verwende deine nerven und energien lieber für sinnvollere dinge
     
  4. 1. Februar 2011
    AW: Gilt das Arbeitsschutzgesetz für bezahlte Praktikanten?

    Nö ich hab auch um die 20 EUR gezahlt.

    Sind das heutzutage Peanuts?

    -----> Nein!
     
  5. 1. Februar 2011
    AW: Gilt das Arbeitsschutzgesetz für bezahlte Praktikanten?

    wenn sie nachhaltig verwendung finden dann schon zigeuner
     
  6. 1. Februar 2011
    AW: Gilt das Arbeitsschutzgesetz für bezahlte Praktikanten?

    Es geht hier um deine Füße, da würde ich mir nun wirklich nicht ins Hemd machen, wegen 20EUR.
    Lieber arm dran, als Arm ab.

    Hauptsache deine Füße sind geschützt, es muss noch nicht einmal deine Schuld sein und Du hast irgend was fettes auf den kleinen Zehen, da guckste dumm und denkst dir: Doch lieber Sicherheitsschuhe gekauft.

    Sry 4 Off-Topic.

    Ist das ein Praktikum, was übers Arbeitsamt läuft, oder irgend eine Maßnahme von denen? Dann kriegste normal das Geld zurück, oder die besorgen dir sowas. Ansonsten steht es halt im Vertrag drine, ob Arbeits bzw. Schutzkleidung vom Arbeitgeber/-nehmer besorgt werden muss.

    Ansonsten liegt es halt an der Firma. Wir kriegen z. B. ESD Kleidung gestellt und die Leute aus dem Lager, haben auch alles was sie benötigen (warme Jacken, Sicherheitsschuhe, etc.).
     
  7. 1. Februar 2011
    AW: Gilt das Arbeitsschutzgesetz für bezahlte Praktikanten?

    Also in meinem Praktikum (nicht bezahlt) habe ich die Anteilweise bezahlt bekommen...waren glaube ich welche für rund 70EUR, 30EUR wurden mir dazugegeben...
    Ich weis nicht ob das von Betrieb zu Betrieb anders ist?
    Ist bestimmt am einfachsten vllt den Arbeitgeber zu fragen,
    Und wie gesagt, was "Ein rotes Auto" gesagt hat mti dem Arbeitsamt stimmt, die geben dir das Normalerweise dann wieder.
    Musst nru schauen inwieweit die deine Auslagen für das Praktikum unterstützen.(Ob es da vllt. irgendein Limit gibt, aber bei 20EUR wird dieses Limit wohl noch nicht überschritten sein )
     
  8. 1. Februar 2011
    AW: Gilt das Arbeitsschutzgesetz für bezahlte Praktikanten?

    peanuts sind es keines falls ... aber den aufwand, welcher meiner meinung nach nicht sehr erfolgsversprechend ist, würde ich dafür nicht betreiben

    wieso hast du denn genau diese praktikumsstelle angetreten ?! wenn dir es nicht passt, dass du dir die sicherheitsschuhe selbst kaufen musst, dann hätte ich mich an deiner stelle nach einem anderen praktikumsplatz umgesehen ... die gibts doch wie sand am meer!
     
  9. 3. Februar 2011
    AW: Gilt das Arbeitsschutzgesetz für bezahlte Praktikanten?

    Brauche das 17 wöchtige Studentenpraktikum. In meinem Bereich gibt es nicht viel Angebot, eher viel Nachfrage.

    Ich sag euch Leute... schaut beim Praktikum echt nicht aufs Geld, nehmt lieber die bessere Arbeit als das Geld!
     
  10. 3. Februar 2011
    AW: Gilt das Arbeitsschutzgesetz für bezahlte Praktikanten?

    wer § 1 und § 2 des ArbSchG lesen kann, ist klar im Vorteil.
     
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