Gründe für begleitendes fahren ab 17 "ohne begleiter"

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von §Staatsanwalt§, 30. September 2007 .

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  1. 30. September 2007
    Guten Tag RR´ler,
    also mein Bruder der jetzt seinen führerschein mit 17 jahren gemacht hat, möchte jetzt beim Straßenverkehrsamt beantragen das er ab 17 jahren zur Arbeitsstelle ohne Begleiter fahren darf.

    Der nachteil:

    Er bruacht klare Gründe!


    2 Gründe habe ich schon gefunde:

    1.
    Es fährt nicht direkt ein Bus von unserer Wohnlage direkt zur Firma, man müsste umwege mit machen: also erst von uns aus, zum bahnhof, dann mit dem zug zur nächsten stadt und dann von dort mit dem bus weiter, dauert alles 35min. ist aber zu zeitaufwändig.

    2.
    Er muss um 7uhr anfangen und wenn er die 7km mit dem zug, fahrrad fahren soll, müsste er vor 6 uhr aus dem haus gehen, da man aber laut Jugendschutzgesetzt nicht vor 6uhr morgens aus dem Haus darf, is das also ein guter Grund.

    Aber ich bruache noch ein paar mehr!!

    Help please
     
  2. 30. September 2007
    AW: Gründe für begleitendes fahren ab 17 "ohne begleiter"

    2.
    Er muss um 7uhr anfangen und wenn er die 7km mit dem zug, fahrrad fahren soll, müsste er vor 6 uhr aus dem haus gehen, da man aber laut Jugendschutzgesetzt nicht vor 6uhr morgens aus dem Haus darf, is das also ein guter Grund.

    Das glaube ich nicht

    Man braucht doch keine Stunde für 7km?!? Wenn überhaupt ne halbe, also das ist kein guter Grund.

    Hat er denn irgendwelche "Körperlichen Leiden" weswegen er unter Umständen kein Rad fahrn könnte? ^^
     
  3. 30. September 2007
    AW: Gründe für begleitendes fahren ab 17 "ohne begleiter"

    Das ist Schwachsinn, du darfst laut Jungenschutzgesetz die ganze Nacht draußen sein, egal weches Alter. Du darfst in Discos, Kneipen und Jugendgefärdeten-Zonen wie Hamburg-St. Pauli nur begrenzt sein, alles weitere ist Bull-Shit. Und mal ehrlich, 6 Uhr ist nu wirklich net soo schlimm, das ist leider kein Grund.

    Und zum 1. Punkt: 35 min ist nicht lang. Wird wohl kaum Gehör finden.


    ich will dich nicht entmutigen, ganz im Gegenteil, aber ich will verhindern, dass du oder dein bruder, dass ihr euch lächerlich macht, wegen solcher Stapazien!!


    Aloha
    manitu
     
  4. 30. September 2007
    AW: Gründe für begleitendes fahren ab 17 "ohne begleiter"

    Ja ka,^^ mein bruders fahrlehrerin sagte das ist laut Jugendschutzgesetzt....

    Aber was sind den dann Gründe, damit er ohne Begleiter fahren darf, er will sich nämlich ein auto kaufen und dann nur zur arbeit fahren.

    Wisst ihr nicht paar?

    Nein, er is nicht körperlich oder geistlich behindert, damit er kein rad fahren kann!
     
  5. 30. September 2007
    AW: Gründe für begleitendes fahren ab 17 "ohne begleiter"

    ich glaube kaum das das durchgehen wird denn es is ja schon nur ne aussnamhme das man mit 17 schon fahren darf und das is ja nun wirklich kein notfall die paar monate kannste nun auch noch warten
     
  6. 30. September 2007
    AW: Gründe für begleitendes fahren ab 17 "ohne begleiter"

    Geh am besten mal zu seiner Fahrschule und fragt wegen der rechtlichen Lage, ob das möglich ist. Ich denke die Fahrschule könnte euch gut beraten. Ansonsten mal beim ADAC nachfragen, die können euch mit Sicherheit weiterhelfen!

    Viel Glück dabei
     
  7. 30. September 2007
    AW: Gründe für begleitendes fahren ab 17 "ohne begleiter"

    öhm, wie ist er denn vorher hingekommen? glaube das wird schwer, das durchzubringen, weil 35 min echt keine zeit ist um zur arbeit zu kommen!
    da er eine möglichkeit hat zur arbeitzukommen, die in diesem "zumutbarkeitsbereich" liegt, ist es glaub ich unmöglich!
     
  8. 2. Oktober 2007
    AW: Gründe für begleitendes fahren ab 17 "ohne begleiter"

    ne bekannte von mir hat es beantragt, aber sie bekam die auflage nur von Punkt A-B und von B-A fahren zu dürfen.. alles andere hätte sie den Führerschein gekostet
     
  9. 2. Oktober 2007
    AW: Gründe für begleitendes fahren ab 17 "ohne begleiter"

    Eltern sind berufstätig und können ihn nicht begleiten?
     
  10. 2. Oktober 2007
    AW: Gründe für begleitendes fahren ab 17 "ohne begleiter"

    bei der geringen strecke wird das nie was.... du musst echt in nem dorf wohnen, wo nie ein auto und so lang kommt.... vergiss es... das wird nix

    und man darf ab 5uhr schon wieder draußen sein^^
     
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