Gründung eines Portals (Rechtssicherheit)

Dieses Thema im Forum "Webentwicklung" wurde erstellt von Padreic, 22. Juli 2007 .

  1. 22. Juli 2007
    Hallo!

    Ich brauche mal eure Hilfe:

    Ich habe vor eine Webseite zu erstellen auf dem ich eben viele Dinge anbiete.
    Unter anderem z.B. Webhosting uvm.

    Das ganze soll jetzt nicht im größten Stil sein aber durchaus erweiterbar, sodass es möglicherweise irgendwann einmal die Grundlage für etwas "größeres" sein kann.

    Wichtig ist für mich, dass ich keine Probleme mit dem Statt oder dem Finanzamt bekomme.

    Die Fragen die ich euch gerne Stellen würde fangen gleich mit dem Domainnamen und somit dem Seitennamen an:
    Wenn ich meine Seite (zum Beispiel!) "onlinewelten" bzw onlinewelten.net nennen möchte, geht das? oder bekomme ich Probleme mit bereits existierenden Seiten ala onlinewelten.de?

    Dann kann ich ja nicht einfach meinem Webspace oder anderes verhöckern ohne das der Staat mitverdienen will.
    Wie organisiere ich das ganze am besten? (Also es soll legal bleiben, nicht falsch verstehen, keine Grauzonen oder so!)

    Da ich derzeit Schüler bin arbeite ich nebenher noch als Geringverdiener auf 400€ basis. Könnten sich damit probleme auftun?

    Ich hoffe ihr versteht was ich meine und könnt mir helfen

    mfg
    Mirco
     
  2. 22. Juli 2007
    AW: Gründung eines Portals (Rechtssicherheit)

    Da dir hier mit Sicherheit niemand verbindlich sagen kann, wie das rechtsmaeßig aussieht, wuerde ich dir raten, mal einen Anwalt zu konsultieren.
     
  3. 22. Juli 2007
    AW: Gründung eines Portals (Rechtssicherheit)

    Wenn die Domain noch nicht vergeben ist, kannst du sie nehmen und bekommst keine Schwierigkeiten. Solange die Inhalte deines Portals legal sind (keine urheberrechtsgeschützten Inhalte, keine Links zu diesen, usw.) kann dir nichts passieren. Falls nötig, solltest du für dein Forum eine Lizens besitzen. Du darfst deinen Webspace nicht einfach weiterverkaufen, außer du hast einen Reseller Vertrag abgeschlossen (z.B. bei root Servern).

    mfg,
    m00pd00p
     
  4. 22. Juli 2007
    AW: Gründung eines Portals (Rechtssicherheit)

    Falsch. Er kann soviel Webspace anbieten, wie er will, solange er ein Gewerbe anmeldet und Steuern etc. zahlt. Aber wie gesagt, fuer genaue Auskunft, setz dich mit einem Anwalt auseinander, da dir hier fast niemand eine verbindliche Auskunft geben kann.
     
  5. 22. Juli 2007
    AW: Gründung eines Portals (Rechtssicherheit)

    Also "onlinewelten" kann man Theoretisch frei benutzen da dieser glaube nicht Geschützt ist, anders würde es z.B. bei "ebay" aussehen. Jedoch ist onlinewelten in jeglicher Standard-Domain bereits vergeben, sprich .de, .com, .net, .org, .info, .eu etc.

    Wie schon gesagt, wenn du den Webspace kostenpflichtig Anbieten möchtest, musst du ein Gewerbe Anmelden, und da du sicherlich noch unter 18 Jahre alt bist, muss ein Erziehungsberechtigter mit und Unterschreiben.

    Solltest du Fragen zu Domains haben oder eventuell günstig eine Erwerben wollen, meld dich einfach mal bei mir.

    Also dann.
     
  6. 23. Juli 2007
    AW: Gründung eines Portals (Rechtssicherheit)

    Also wenn du dir einen Root-Server holst z.B., kannst du den Webspace nicht einfach so weitervermieten. Und ich finde "einfach so" ist ein Gewerbe anmelden nicht, also ist es doch recht umständlich. Außerdem weiß ich aus erster Hand von Freunden, die einen Root-Server betrieben und Webspace vermieten, dass sie einen Reseller-Vertrag mit Strato abgeschlossen haben, damit sie rechtlich befugt sind, ihren Webspace weiterzuvermieten!
     
  7. 23. Juli 2007
    AW: Gründung eines Portals (Rechtssicherheit)

    Wenn eine Domain frei ist, kannst du sie dir kaufen. Sollte die Domain ein Markenname sein, zB. Google.to oder Microsoft.wtf kannst du Stress kriegen, aber bei einer Domain die "OnlineWelten.*" heißt, kann wirklich niemand dir begründet reinreden, weil das everyday-Wörter sind.
    Ich würde mir ja gerne das "my" eintragen lassen und alle Zockerseiten die myXXX.* heißen abmahnen .
     
  8. 11. August 2007
    AW: Gründung eines Portals (Rechtssicherheit)

    Also wegen den Reselleverträgen:

    Ob man einen abschliessen muss, um vermieten zu können, oder nicht sagt nicht die Gewerbeanmeldung, sondern dein Hoster.
    Wenn der schreibt, du musst den Vetrag abschliessen, musst du das (bist du ja vertraglich an seine AGB usw gebunden) und wenn ers nicht sagt, dann kannst du ein Gewerbe anmelden und fertig.


    Ich bin auch mit meinem Server bei Strato und habe so ungefähr die gleiche Idee. Da ich nen Bekannten habe, der ein Webhostingunternehmen (Q-X GmbH - Where data feels like holiday! .:. Startseite) hat, habe ich den mal gefragt.
    Also er meinte, dass die Reseller-Verträge einen nur einängen und man deshalb lieber gleich den eigenen Server aufstellen sollte. Bei Strato ist das Einängungs-Beispiel eben, dass man den Reseller-Vertrag nur mit ded-Servern abschliessen kann, aber nicht mit v-Servern.

    Aus dem Grund werde ich mir jetzt vllt. auch nen Server housen lassen. Ist einfach unabhängiger.

    Hoffe mein Gelaber hat was gebracht.


    MfG

    tee
     
  9. 12. August 2007
    AW: Gründung eines Portals (Rechtssicherheit)

    Moin Gemeinde,

    Zu Punkt 1.

    "Onlinewelten" ist ein geschuetzter Name und auch patentiert.
    Nachzulesen ist dieses hier:

    klick mich


    Zu Punkt 2.

    Meine persoehnliche Meinung dazu ist, man sollte sich erstmal mit der Lehre der Betriebswirschaft bzw. sehr wichtig hierbei Rechnungswesens und dem Steuerrecht auseinandersetzen.
    Falls jemand fragen sollte ob man sich als Reseller selbständig machen muss: Ja, du bist ein Dienstleister und somit Umsatzsteuerpflichtig.

    Also vor der Organisation erstmal die Information.
    Dazu hier mal zwei gute Anlaufstellen:

    existenzgruender.de
    BMWI

    Kleiner Hinweis:
    Das ist keine Rechtsberatung und distanziere mich deshalb von eventuellen Falschaussagen.
    Die oberen Zeilen spiegeln lediglich nur meine Erfahrungen und Nachforschungen wieder.
     
  10. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.