Grundrechte per Dienstvorschrift außer Kraft gesetzt: Strafantrag gegen Schily?

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 27. April 2007 .

  1. 27. April 2007
    Piratenpartei erwägt Strafantrag gegen Schily
    Online-Durchsuchungen von Computern werden von den Nachrichtendiensten des Bundes bereits seit 2005 durchgeführt. Dies räumte die Bundesregierung am gestrigen Mittwoch in einer Sitzung des Innenausschusses ein. Die Rechtsgrundlage bildet eine Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily.


    Die Opposition kritisierte diese Vorgehensweise als rechtswidrig und illegal. Die Piratenpartei fordert die Vernichtung aller durch diese Verfassungsbrüche gewonnenen Informationen und eine Offenlegung des Umfangs der durchgeführten Durchsuchungen. Darüber hinaus erwägt die Piratenpartei Deutschland einen Strafantrag gegen den Bundesinnenminister a.D. Otto Schily zu stellen. Vertreter der Linksfraktion, Jan Korte und Ulla Jelpke, warfen der Regierung Verlogenheit vor. Einerseits erwecke man den Eindruck, man suche erst noch nach Rechtsmitteln, andererseits werden bereits längerfristig Online-Durchsuchungen praktiziert. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, hält dieses Vorgehen ebenfalls für unzulässig - der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Februar 2007 der Polizei wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen Online-Durchsuchungen vorerst untersagt. Auch Politiker der Union äußerten offen ihre Zweifel.

    Weder das geheime Ausspähen von Daten durch Geheimdienste noch durch die Polizei wurde bisher durch die Strafprozessordnung legalisiert. Im vorliegenden Fall ging es nicht einmal um die Arbeit von Geheimdiensten, die Anweisung von Schily hätte aber eben diese betreffen müssen. Politiker forderten offen die entsprechenden Haushaltsmittel sofort zu sperren und sprachen von einer Täuschung der Öffentlichkeit. Der Sicherheitsexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, sprach von einer Missachtung des Grundgesetzes, "wie sie in so offener Dreistigkeit bisher noch nicht zu hören war." Die Bundesregierung erkärte die Methodik grundsätzlich für zulässig. Man ist der Meinung, die Gesetzeslage würde den Nachrichtendiensten ihre Online-Durchsuchungen legalisieren. Um sie zu veranlassen, hatte der frühere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) eine entsprechende Dienstvorschrift abgezeichnet. Ob diese als Rechtsgrundlage ausreicht ist allerdings unter den Parlamentariern sehr strittig. Trotz einer klaren Absage der SPD setzt sich die Union weiter für eine Speicherung der Fingerabdrücke der sogenannten ePässe ein. Die Informationen sollen zwar nicht in einer Zentraldatei gespeichert werden, sehr wohl aber bei den 5.300 zuständigen Behörden.

    Der Streit zwischen den beiden Regierungsparteien spitzt sich indes zu. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) griff die SPD für seine Verhältnisse ungewöhnlich scharf an. In der "Passauer Neuen Presse" verteidigte er die Forderung Schäubles, die Bundeswehr bei der Luftsicherung und beim Objektschutz einzusetzen. Die SPD dürfe sich in diesem Punkt nicht länger quer stellen. Beckstein weiter:

    "Ich fürchte, dass wir uns mit der SPD erst nach einem hoffentlich nie kommenden Terroranschlag einigen können. Wenn es dazu kommt, werden wir in jedem Falle auch eine Diskussion über die Mitschuld bekommen."

    Zum Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar gewendet, sagte er: "Der Datenschutz darf nicht zum Sicherheitsrisiko werden. Das wird von einseitigen Datenschützern verkannt." Die Spitze der SPD reagierte empört und konterte, man dürfe nicht mit der Angst der Bürger spielen. Der Sprecher vom Seeheimer Kreis, Johannes Kahrs, heizte in der Netzzeitung die Diskussion weiter an:

    "Die Herren Beckstein und Schäuble demonstrieren mit ihrer Politik die Planungslosigkeit der Union im Bereich der inneren Sicherheit."

    Warum Otto Schily Ende 2005 lediglich eine Dienstanweisung verfassen ließ und kein Gesetz anstieß, ist bislang unklar. Ebenfalls bleiben die genauen Methoden nebulös, die bei den Online-Durchsuchungen ihre Anwendung gefunden haben sollen. BundesTrojaner werden höchst wahrscheinlich nicht eingesetzt worden sein, eher handelt es sich um gezielte Hackangriffe der Beamten. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe steht noch eine höchst wichtige Entscheidung über ein nordrhein-westfälisches Gesetz aus, welches dem Landesamt für Verfassungsschutz von NRW das Instrumentarium der Online-Durchsuchung ausdrücklich erlauben soll. Einige Innenpolitiker scharren schon mit den Hufen: Vor einer bundesweiten Gesetzesinitiative will man dieses Urteil aber zunächst abwarten.

    Macher Zuschauer mag das laute Getöse aus Berlin belustigend finden, helfen wird es den Bürgerinnen und Bürgern beim Schutz ihrer Rechte kaum. Es ist abzuwarten, ob sich die Piratenpartei tatsächlich zu ihrem Strafantrag gegen Schily durchringen wird. Ihre wenige Tage alte Rücktrittsforderung gegenüber Schäuble verhallte bis jetzt unbeantwortet.


    quelle: gulli untergrund news
     
  2. 27. April 2007
    AW: Grundrechte per Dienstvorschrift außer Kraft gesetzt: Strafantrag gegen Schily?

    Wenn ich das schon leeeeeeeeese!Mein Gott, damit kann man ja alles rechtfertigen, ist meiner
    Meinung nach nicht wirklich ein Argument, schon armseelig wie die Angst vor einem Terroranschlag
    zu soetwas missbraucht wird!
    Muss sagen ich bin froh dass die SPD sich gegen soetwas sträubt, wo kommen wir denn hin wenn
    man bald total überwacht wird nur aufgrund eines kleinen Verdachts ...
    Mal ne Frage wie wollen sie denn potentielle Terroristen so erkennen am PC?
    Diese Leute werden wohl kaum mit ihren Taten im Internet prahlen und sie vorankündigen,
    wie also wollen die richtigen Computer ausgespäht werden verstehe ich nicht.
    Armes Deutschland, mittlerweile verstehe ich meine Ex die ausgewandert ist immer mehr

    Ein Strafantrag wäre wirklich mal gerechtfertig, irgendwie muss doch mal klar gemacht werden
    dass man sich nicht einfach über die Gesetze stellen darf.
     
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