#1 11. September 2015 Ich bin Anrainer an der Unstrut. Darf ich im Garten, an dem die Unstrut langfliesst, ohne Schein Angeln ? Gibt es sowas wie Wasserrecht oder so ?;( + Multi-Zitat Zitieren
#2 11. September 2015 AW: Grundstück am Fluss: Ohne Schein Angeln? Hallo! Ja es gibt ein Wassernutzungsrecht, auch wenn du Strom über eine Mühle erzeugen willst benötigst du eine Zulassung dafür. Ist aber etwas anderes wie Fischerei. Grund ist, das der Fluss bzw das Wasser häufig niemandem gehört (oder nur dem Staat, Land oder Gemeinde). Damit nicht jeder das Wasser einfach für sich beanspruchen kann. Normal legen die jeweiligen Bundesländer das Wasserrecht fest. Generell benötigt man für jede Art von Fischen einen Fischereischein (Angelschein) um legal an öffentlichen Gewässern zu "ernten". Die Grundstückslage am Fluss berechtigt also nicht zur Nutzung. Außer es ist explizit in deinem Grundstück zb Teich oder See. Flüsse sind aber immer Eigentum des Landes. Wenn du also ohne Schein bzw Erlaubnis dort Angelst (Wildfischerei) wird das ähnlich wie "Diebstahl" bewertet. Du brauchst also einen Angelschein um an diesem öffentlichem Gewässer legal zu Angeln. + Multi-Zitat Zitieren
#3 12. September 2015 AW: Grundstück am Fluss: Ohne Schein Angeln? Ohne Fischereischein würde ich wie raid-rush beschrieben hat auf keinen Fall angeln, kann nervige Strafen nach sich ziehen. Falls du in Thüringen wohnst; schau mal hier in der Thüringer Fischereiverordnung unter §28. Du kannst auch ohne Prüfung bei deiner Gemeinde einen Vierteljahresschein für 4,00 Euro beantragen, sollte ja für den Sommer reichen. + Multi-Zitat Zitieren
#4 17. September 2015 AW: Grundstück am Fluss: Ohne Schein Angeln? korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber wenn sein grundstück ist, darf er doch jeden kontrolleur zur hölle schicken wenn er sein "land" betritt? anders sieht es vielleicht aus, wenn die kontrollen vom wasser aus stattfinden ich würde es einfach machen. wo kein kläger, da kein richter + Multi-Zitat Zitieren