Gut leben im Studium

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von unicat18, 31. Juli 2007 .

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  1. 31. Juli 2007
    Gut leben im Studium

    Die ersten Tage an der Uni sind für Erstsemester ohnehin aufregend und undurchsichtig. Zu allem Überfluss müsset Ihr auch noch über Geld, Jobs und Versicherungen nachdenken. Kein Problem: STIFTUNG WARENTEST online gibt Antworten auf die Finanzfragen rund ums Studium. Dieser Überblick zeigts: Das Zauberwort des Studiums heißt Information. Gut informierte Studenten haben es leichter, ihr Studium oder ihre Auslandspraktika zu finanzieren.


    Girokonto eröffnen


    Kostenlos für Studenten

    Banken bieten Studenten spezielle Konditionen an. Wer mit dem Studium beginnt, sollte das möglichst früh seiner Bank melden und sein Konto umstellen lassen. Studentenkonten sind in der Regel kostenlos. Die Banken verlangen keine Kontoführungsgebühren. In den meisten Fällen gibt es die ec-Karte gratis dazu und manchmal eine Kreditkarte. Einige Banken locken Studenten sogar mit einem kostenlosen Wertpapierdepot. Oft ist mit 27 Jahren endgültig Schluss mit dem kostenlosen Girokonto für Studenten, bei einzelnen Banken jedoch erst mit 30.


    Neue Stadt - altes Konto

    Wer sein Konto vor dem Studium bei einer überregionalen Bank hat, kann es komplett mitnehmen. Am Studienort bleibt alles wie gewohnt: Kontoauszüge abrufen und von dort Geld überweisen. Bei ortsgebundenen Sparkassen oder Volks- und Raiffeisenbanken geht das nicht. In diesem Fall lohnt sich die Eröffnung eines Kontos vor Ort oder die Umstellung auf Onlinebanking. Die Übersicht enthält einige kostenlose Girokonten für Studenten, bei denen auch die Kreditkarte umsonst ist.

    Tipp: Die meisten Banken verlangen einen jährlichen Nachweis über Ihren Studentenstatus. Erbringen Sie diesen nicht, kann das Konto ohne Vorwarnung schnell kostenpflichtig werden.


    Versicherungen abschließen

    Studenten müssen sich versichern: Kranken- und Haftpflichtversicherung sind existenziell, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll. Wer ein Auto hat, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Als Tabelle gibts die Top Five der getesteten Versicherungen aus FINANZtest.

    Krankenversicherung

    Studenten sind krankenversicherungspflichtig. Sie haben drei Möglichkeiten, sich zu versichern:
    Beitragsfrei. Bis zum Ende des 25. Lebensjahrs können sich Studierende über die Kranken*kasse eines Elternteils beitragsfrei mitver*sichern. Voraussetzung: Sie arbeiten nicht nebenher oder haben nur einen *Minijob.


    Gesetzlich:

    Ist ein Student älter als 25 Jahre oder verdient er monatlich mehr als 400 Euro, ist eine beitragsfreie Versicherung über die Eltern nicht mehr möglich. In diesem Fall muss er sich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern. Eine eigene Versicherung braucht er auch dann, wenn ein Elternteil privat versichert ist und monatlich mehr als 3 900 Euro verdient oder wenn beide Eltern eine private Krankenversicherung haben.

    Privat:

    Wer schon als Jugendlicher privat über die Eltern versichert war und das bleiben möchte, kann sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Er muss dann aber das gesamte Studium lang privat versichert bleiben.

    Der Beitragssatz für studentische Krankenversicherungen ist bei allen gesetz*lichen Kassen gleich. Ab dem Wintersemester 2005/06 zahlen Studenten einheitlich pro Monat 47,53 Euro, dazu 7,92 Euro oder - bei Kinderlosen über 23 Jahre - 9,09 Euro für die Pflegeversicherung. Die Kosten für private Versicherungen liegen mit Beiträgen zwischen 80 und 120 Euro monatlich fast doppelt so hoch.

    Tipp: Als Bafög-Empfänger können Sie vom Bafög-Amt einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung bekommen.


    Private Haftpflichtversicherung

    Jeder braucht eine Privathaftpflichtversicherung. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie zwar nicht. Doch sie zählt zu den wichtigsten Policen - auch für Studenten. Die Versicherung der Eltern gilt in der Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung auch für die Kinder. Voraussetzung: Die Eltern sind haftpflichtversichert. War der Studierende vor Beginn des Studiums berufstätig, muss er sich selbst versichern. Wehr- und Zivildienst gelten aber nicht als Berufstätigkeit. Verlegen Studenten ihren Hauptwohnsitz in die Uni*-Stadt, sollten sie eine eigene Versicherung abschließen. Sie sollte pauschal Schäden bis mindestens 3 Millionen Euro abdecken. Eine private Haftpflichtversicherung für Studenten gibt es schon für unter 50 Euro im Jahr.

    Tipp: Wenn Sie mit ihrem Partner zusammenleben, können Sie eine gemeinsame Versicherung abschließen. Dafür müssen Sie nicht verheiratet sein.


    Berufsunfähigkeitsversicherung


    Schwer kranke und auf Dauer arbeitsunfähige Studenten haben von der *gesetzlichen Rentenversicherung nichts zu erwarten. Ab 1961 Geborene haben nur mit einer privaten Versicherung einen Anspruch auf eine Rente, wenn sie ihren Beruf nicht ausüben können. Genau da liegt aber das Problem. Da Studenten noch keinem Beruf nachgehen, bieten ihnen die wenigsten Unternehmen eine Berufsunfähigkeitsversicherung im eigentlichen Sinne an. Meist gibt es zunächst nur einen Schutz gegen Erwerbsunfähigkeit. Also für den Fall, dass der Student gar nichts mehr arbeiten kann. Besser ist ein Vertrag, der von vornherein Schutz für den angestrebten Beruf bietet. Je früher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, desto besser. Jüngere Leute bekommen leichter als *ältere einen Vertrag, weil sie meist noch *gesund sind. Der Preis der Versicherung hängt vom Eintrittsalter, Geschlecht, der Vertragslaufzeit, der vereinbarten Rentenhöhe und auch wesentlich von der Berufsgruppe ab.

    Tipp: Achten Sie in den Versicherungsbedingungen auf eine Nachversicherungsgarantie. Dann können Sie Ihre Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Die besten fünf Tarife finden Sie in dieser Tabelle.


    Kfz-Haftpflichtversicherung


    Ein eigenes Auto während des Studiums ist ein Luxus, den sich nur wenige Studenten leisten können. Kosten für die Kfz-Versicherung sind für Fahranfänger besonders hoch. Obligato*risch ist der Einstieg in die Kfz-Haftpflichtversicherung mit einem Beitragssatz von 230 Prozent. Doch die horrenden Prämien müssen Studenten nicht zahlen:
    Wenn Sie das Fahrzeug als Zweit*wagen der Eltern versichern, beginnen Sie meist mit 140 Prozent.
    Ein eigener günstiger Einstieg ist möglich, wenn Studenten mindestens drei *Jahre den Führerschein besitzen. Melden Sie ihr Fahrzeug bei der Versicherung ihrer Eltern an, steigen sie in der Regel auch mit 140 Prozent ein.

    Tipp: Überweisen Sie den Gesamtbetrag für Ihre Versicherungen auf einmal. Bei halb- oder vierteljährlicher Zahlung kassieren Versicherungen Zuschläge von 3 bis 5 Prozent.


    Bafög oder Stipendien beantragen

    Studenten brauchen Geld: Bafög ist nicht die einzige Möglichkeit, um das Studium zu finanzieren. Darlehen und Stipendien können auch helfen. Was Studenten bei den Anträgen beachten müssen.

    Bafög

    Unabhängig von der Höhe des Bafög-Satzes gilt: Die eine Hälfte des Bafögs ist ein Zuschuss, die andere ein zinsloses Darlehen vom Staat. Fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer müssen Ex-Studenten mit der Tilgung beginnen. Wer Bafög bekommen will, darf noch keine geförderte Ausbildung abgeschlossen haben und nicht älter als 30 Jahre sein. Ist der Antrag bewilligt, bekommt der Studierende je nach Einkommen der Eltern zwischen 10 und 585 Euro im Monat innerhalb der Regelstudienzeit. Vorsicht bei Nebenverdiensten: Wer mehr als 350 Euro im Monat nebenher verdient, bekommt weniger Bafög.


    Tipp: Stellen Sie auf jeden Fall einen Antrag. Viele Studenten, die einen Anspruch hätten, rufen ihr Geld nicht ab. Das an jeder Uni vertretene Deutsche Studentenwerk hilft beim Ausfüllen der Bafög-Anträge. Den Antrag finden Sie *unter BAföG: Das neue BAföG .


    Stipendien

    Eltern und Bafög-Amt sind längst nicht die einzigen Möglichkeiten für Studierende, günstig an Geld zu kommen. Stipendien gibts von Parteien, Kirchen, staatlichen Stellen oder privaten Stiftungen. Sie unterstützen in Deutschland derzeit rund 14 000 Stipendiaten mit bis zu 500 Euro im Monat. Das Geld müssen die *Geförderten später nicht zurückzahlen. Ein Stipendium bekommen nicht nur Hochbegabte. Oft gibt politisches oder *soziales Engagement den Ausschlag. Ein überdurchschnittliches Abiturzeugnis gehört dennoch dazu, und meist ist ein *Gutachten von einem Professor Voraus*setzung. Wie beim Bafög berechnet sich der monatliche Förderbetrag in der Regel nach dem Einkommen der Eltern. Beides gleichzeitig - Bafög plus Stipendium - geht übrigens nicht.

    Tipp: Unter Bundesverband Deutscher Stiftungen - Stiftungssuche finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Studienstiftungen und ihrer Förderangebote. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hilft Ihnen weiter, wenn Sie mithilfe eines Stipendiums im Ausland studieren möchten. Informationen zu Auslandsstipendien gibt es unter Deutscher Akademischer Austauschdienst - DAAD - Deutscher Akademischer Austausch Dienst .


    Studiendarlehen

    Einige Banken bieten Modelle zur Finanzierung des gesamten Studiums an, da einige Bundesländer ab dem Wintersemester Studiengebühren erheben wollen. Ein Vorreiter ist der Finanzdienstleister Career Concept. Er bietet den ersten überregionalen Bildungsfonds an: den Bildungsfonds Exklusiv I. Der Fonds unterstützt ausgewählte Studenten aus bestimmten Fächern mit bis zu 1 000 Euro im Monat. Sie müssen - abhängig vom Verdienst - nach dem Studienabschluss zwischen 3 und 8 Prozent vom Bruttoeinkommen in den Fonds zurückzahlen. Anderes Beispiel: Die Deutsche Bank will Studierenden ab Oktober in campusnahen Filialen drei unterschiedliche Studienkredite zu einem Zins zwischen 5,9 und 9,9 Prozent anbieten. Studenten können dann monatlich bis zu 800 Euro bekommen. Und: Die staatliche KfW-Förderbank hat die Einführung eines bundesweiten Studienkredits auf das Sommersemester 2006 *verschoben. Dann will sie Studenten für höchstens zehn Semester mit maximal 650 Euro pro Monat fördern. Dafür werden rund 5 Prozent Zinsen fällig.

    TIPP: Mehr Infos unter:

    Bildungsfonds - Studienfinanzierung ohne Studienkredit.

    KfW Bankengruppe | Startseite

    Studenten-Bildungsfonds - Deutsche Kreditbank AG
    Deutsche Bank – Leistung aus Leidenschaft
    CareerConcept AG | Kapital für Bildung.



    Eltern zahlen

    Studenten können ihre Eltern dazu verpflichten, ihnen die Erstausbildung zu finanzieren. Eltern bekommen dann weiterhin Kindergeld und können Steuerfreibeträge geltend machen.


    Geld von den Eltern

    Eltern mit entsprechendem Einkommen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kindern die Erstausbildung zu finanzieren - also Unterhalt zu zahlen. Das gilt auch für ein Studium volljähriger Kinder bis zum Ende des 27. Lebensjahres. Wie viel Studenten bekommen, hängt von der Großzügigkeit und den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab. Orientierung bietet die "Düsseldorfer Tabelle". Sie ist eine Richtlinie der Familiengerichte zur Bemessung des Unterhalts, die in Streitfällen zurate gezogen wird. Derzeit sieht sie 640 Euro im Monat für Kinder vor, die nicht bei den Eltern wohnen. Im Gegenzug erhalten die Eltern vom Staat weiterhin Kindergeld und Steuerfreibeträge.


    Kindergeld und Steuerfreibeträge

    Bis zum Ende des 27. Lebensjahres zahlt der Staat den Eltern Kindergeld, wenn das Kind studiert. Zurzeit gibt es für die ersten drei Kinder jeweils 154 Euro im Monat. Doch Vorsicht: Verdient sich das Kind neben dem Studium etwas dazu, muss es auf die Höhe seiner Einkünfte achten, damit der Kindergeldanspruch nicht wegfällt. Die kritische Grenze - der steuerliche Grundfreibetrag - liegt 2005 bei 7 680 Euro im Jahr. Studierende dürfen von ihrem Lohn die Werbungskostenpauschale von 920 Euro abziehen und ihre Sozialabgaben. Was übrig bleibt, darf die Grenze nicht überschreiten. Achtung: Die Kindergeldkasse rechnet auch den 50-prozentigen Zuschussanteil der Bafög-Förderung mit. Übersteigen die auf diese Weise berechneten Einkünfte des Kindes die kritische Grenze nur um einen einzigen Euro, müssen die Eltern das Kindergeld für das gesamte Jahr zurückzahlen. Damit fallen auch alle sonstigen steuer*lichen Vergünstigungen weg. Das Kindergeld zahlt die Familienkasse auf Antrag direkt an das volljährige Kind aus. Voraussetzung: Die Eltern unterstützen den Nachwuchs nicht. Ansprechpartner sind die Familien- oder Kindergeldkassen bei den Arbeitsagenturen.

    Tipp:Weitere Informationen zum Kindergeld finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Finanzen über das Suchwort „Kindergeld“ unter DZ-Portal: Internetauftritt des Dienstleistungs-Portals (Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen).


    Jobs machen

    Studenten verdienen häufig noch nebenbei Geld: durch Minijobs, als Studentische Hilfskraft, mit Jobs in den Semesterferien oder im bezahlten Praktikum. Dabei ist es ratsam, nicht die Grenze von 400 Euro nicht zu überschreiten.


    Geld her

    Ohne Nebenjob kommen die wenigsten der knapp zwei Millionen Studenten in Deutschland finanziell über die Runden. Verdienen Studenten mehr als 400 Euro im Monat, arbeiten sie normalerweise - wie andere Arbeitnehmer auch - auf Lohnsteuerkarte. Diese stellt das Einwohner*meldeamt des Hauptwohnsitzes aus. Der Arbeitgeber führt Lohnsteuer und Sozialabgaben ab. Wie viel, hängt von der Steuerklasse und dem Verdienst ab. Die Steuern können sich die Studenten jedoch mit ihrer Steuererklärung über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen. Voraussetzung: Sie haben nur kurze Zeit im Jahr gearbeitet und sind mit ihrem Jahreseinkommen unter dem steuerfreien Existenzminimum geblieben.


    Minijobs

    Die meisten Studenten brauchen keine Steuerkarte. Denn sie sind so genannte Minijobber - also geringfügig entlohnte Beschäftigte. Minijobber verdienen monatlich bis zu 400 Euro, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Sie arbeiten nicht auf Lohn*steuerkarte, und ihre wöchentliche Arbeitszeit spielt keine Rolle. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale von 25 Prozent an die Bundesknappschaft, die so genannte Minijob-Zentrale. Darin enthalten sind 2 Prozent Lohnsteuer, 11 Prozent Kranken- und Pflegeversicherung und 12 Prozent Rentenversicherung. Ist ein Student in einem Privathaushalt als Minijobber beschäftigt, liegt die Pauschale bei nur 12 Prozent. Grund: Privathaushalte müssen weniger Sozialabgaben abführen. Hat ein Student mehrere Jobs, muss er seine Arbeitgeber darüber informieren. Der Verdienst aus mehreren Minijobs wird zusammengerechnet und darf 400 Euro nicht übersteigen. Nur wenn unvorhergesehene Mehrarbeit anfällt, dürfen Minijobber bis zu zwei Monate im Jahr mehr verdienen. Vorsicht: Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden anteilig auf alle Monate der Beschäftigung umgelegt.


    Studentische Hilfskräfte

    Studenten, die mehr als 400 Euro und weniger als 800 Euro monatlich verdienen, sind keine Minijobber mehr. Sie arbeiten im so genannten Niedriglohnsektor und somit auf Lohnsteuerkarte. Seit 2003 ist bei dieser Art von Job nur ein Teil des Lohns rentenversicherungspflichtig. Wie hoch dieser Teil ist, ergibt sich anhand einer Formel. Der Rest bleibt rentenversicherungsfrei. Danach ergeben sich beim derzeitigen Beitragssatz von 19,5 Prozent folgende Rentenversicherungsbeiträge des Studenten:

    500 Euro: 25,32 Euro;
    600 Euro: 42,88 Euro;
    700 Euro: 60,44 Euro;
    800 Euro: 78,00 Euro.


    Durch die Abzüge am Monatsende bleibt oft weniger übrig als bei einem Minijob. Ausnahme: Der Student arbeitet als studentische Hilfskräfte an einer Uni. Dann sind Studierende, die nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, von lohnabhängigen Zahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung und von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung befreit.

    Tipp: Informationen zu Minijobs finden Sie unter Minijob-Zentrale - Startseite und zu „studentischen Beschäftigungsverhältnissen“ unter diesem Suchwort auf der Seite Beratung für Studierende.

    Kurzfristige Beschäftigungen

    Weil im Semester wenig Zeit bleibt, suchen sich viele Studenten einen Job für die Semesterferien. Ferienjobs gehören zu den kurzfristigen Beschäftigungen. Voraussetzung: Sie dauern zwei Monate am Stück oder es sind maximal 50 Arbeitstage im Jahr. Die Höhe des Lohns und Stundenzahl pro Woche spielt dabei keine Rolle. Studenten zahlen dann keine *Sozialabgaben. Allerdings will der Staat für diese Art von Jobs pauschal 25 Prozent Lohnsteuer vom Chef haben. Der kann diese Steuerpauschale auf Studenten abwälzen. In diesem Fall ist es besser, auf Lohnsteuerkarte zu arbeiten.

    Tipp: Über den Lohnsteuerjahres*ausgleich können Sie sich zu viel gezahlte Steuern zurückholen.


    Praktikum

    Praktika während des Studiums gehören mittlerweile häufig zur akademischen Ausbildung. Innerhalb eines solchen Rahmens zahlen Studenten keine Sozialabgaben. Bafög-Empfänger müssen allerdings aufpassen: Das Entgelt wird voll auf das Einkommen angerechnet. Liegt der Verdienst über 400 Euro im Monat, werden Steuern fällig. Ein freiwilliges Praktikum wird dagegen wie ein normales Beschäftigungsverhältnis behandelt. Es ist also nur versicherungsfrei, wenn der Studierende nicht mehr als 400 Euro pro Monat verdient.

    Tipp: Praktikumsstellen finden Sie an den schwarzen Brettern der Universitäten oder über Praktikabörsen im Internet.


    Geschenke sichern

    Studenten müssen sparen. Da kommen Geschenke gerade recht. Wer nachweisen kann, dass er wenig Geld hat, kann sich von Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien lassen und den Telefonsozialtarif beantragen.


    Rundfunk- und Fernsehgebühren

    Die meisten Studenten in Deutschland haben heutzutage einen Fernseher oder ein Radio. Dafür müssen sie in der Regel Rundfunkgebühren zahlen. Derzeit sind es 17,03 Euro pro Monat für Radio und Fernsehen. In „besonderen Härte*fällen“ können sich Studenten von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Bafög-Empfänger müssen zum Beispiel in der Regel nicht zahlen. Den Antrag müssen sie neuerdings direkt bei der GEZ stellen, nicht mehr beim Meldeamt. Liegt noch kein Bafög-Bescheid vor, reicht die Ankündigung, diesen nachzureichen.

    Tipp: Die Gebührenbefreiung wird immer erst für den Folgemonat ausgesprochen. Beginnt Ihr Studium im Oktober, sollten sie den Antrag also schon im September stellen. Informieren Sie sich über die Formalien unter Information . Dort gibts auch das Antragsformular als Download.


    Telefon-Sozialtarif

    Auch die Deutsche Telekom macht bedürftigen Studenten ein spezielles Angebot: Über den Telefon-Sozialtarif können sie eine Gutschrift für Gesprächsgebühren in Höhe von 6,94 Euro pro Monat beantragen. Voraussetzung: kein Gespräche über Call-by-Call. Der Rest der Gutschrift verfällt, wenn weniger telefoniert wird. Wer bereits von den GEZ-Gebühren befreit ist und Bafög erhält, bekommt den Sozialtarif in der Regel problemlos.


    Ermäßigungen

    Mit dem Studentenausweis lässt sich am besten sparen: Viele Theater, Ausstellungen, Kinos oder Schwimmbäder bieten Studentenrabatte. Auch Bahnfahren wird durch den Studentenausweis billiger. Gegen Vorlage bekommen Studenten die Bahncard für die Hälfte. Wer viel im Ausland unterwegs ist, sollte sich den internationalen Studentenausweis (ISIC) etwa beim Allgemeinen Studentenausschuss (Asta) ausstellen lassen. Er ist der einzige Nachweis des Studierendenstatus, der weltweit anerkannt ist. Mit seiner Hilfe bekommen Studenten günstige Charterflüge, verbilligte Unterkünfte und Ermäßigungen auf das Eintrittsgeld für führende Museen und Theater auf der ganzen Welt.


    ich hoffe das hilft euch auf euren weg in das studium
    mfg unicat18
     
  2. Video Script

    Videos zum Themenbereich

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