Gutachten nach Unfall

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Mamusis, 24. April 2008 .

Schlagworte:
  1. 24. April 2008
    hallo liebe liebenden,

    ich hatte vor ca. 2 wochen nen unfall.....so ne ische is mir reingefahren als sie ausparken wollte....naja....blablabla.....sie meinte sie wär mir nie reingefahren usw usw......polizie gerufen, sie hat einen verpinnt bekommen....glasklare sache halt. das ganze war freitags um ca. 18 uhr als ich ausm büro rauskam und schnell noch was einkaufen wollte....

    lack zersprungen, kratzer im bierdeckel format ------> 1200 euro netto schaden lt. gutachten

    ich am montag zum sachverstänigen zwecks gutachten usw....

    heute hab ich das gutachten von ihm bekommen als kopie (original ging an verkehrs-rechtsanwalt).

    letzte woche hatte ich von der versicherung der ische (HUK) nen schrieb erhalten in dem ich meine konto-daten usw für die regulierung angegeben habe...

    nun meine frage:

    ist das gutachten auch nach HUK gegangen ??? bekomme ich von der gegnerischen versicherung bescheid ???
    wie läuft das mit dem schadensausgleich ??

    mir ist noch nie einer reingefahren, deswegen bin ich in der sache etwas unschlüssig....

    hilfe wird natürlich belohnt....
     
  2. 24. April 2008
    AW: Gutachten nach Unfall

    hmmm
    also mir ist auch mal einer reingefahren. polizei angerufen, das sollte man IMMER machen. es sei denn es sind vlt 10€ lackstift schäden.
    bei mir war hinten die stossstange gerissen. damals bin ich einfach zur werkstatt. der hat den schaden der versicherung mitgeteilt ( 1500€ ) und die haben dann alles geregelt.
    das gutachten muss ja an die HUK gehen. die wollen sich ja absichern. das alles mit rechten dingen läuft. genauso wird es auch an deine versicherung gegangen sein nehm ich mal an. generell bekommst du, wenn du es über eine werkstatt machst keinen schreib, weil dann alles über die werkstatt geht. hast du irgendwas angegeben, dass du den schaden dann selbst behebst? im grunde, solang die knete kommt kanns dir ja egal sein
     
  3. 24. April 2008
    AW: Gutachten nach Unfall

    Frag einfach den Sachverständigen, ob er das an die Versicherung geschickt hat. Wenn du ihm die gegnerische Versicherung angegeben hast, sollte er das auch gemacht haben.
    Normalerweise bekommst dann den Betrag, den der Gutachter geschätzt hat.
     
  4. 25. April 2008
    AW: Gutachten nach Unfall

    Darf ich das so verstehen, dass du einen Anwalt eingeschaltet hast? Wenn ja, dann solltest du der gegnerischen Versicherung gegenüber keine Angaben mehr machen und alle Schreiben von denen an den Anwalt weiterreichen. Er wird dann das Geld eintreiben.
    Wenn du keinen Anwalt hast und den Schaden selbst mit der Versicherung abwickeln willst, dann lass dich nicht verarschen. Die finden eigentlich in jedem Gutachten einen Punkt, den sie nicht bezahlen wollen. Für die Dauer der Reparatur steht dir ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall zu. Dann gibt es noch einen Pauschalbetrag für Porto, Telefon, usw. Wenn die generische Versicherung auch nur ansatzweise herumzickt, würde ich sofort einen Anwalt einschalten. Die Kosten dafür trägt auch die gegnerische Versicherung. Vielleicht hast du auch eine Verkehrsrechtschutzversicherung (evtl. über ADAC oder Schutzbrief), dann würde ich sowieso über einen Anwalt abrechnen.
     
  5. 25. April 2008
    AW: Gutachten nach Unfall

    jep.....der verkehr-rechtsanwalt wurde von mir eingeschaltet als der sachverständige mir diesen tipp gab.....

    hab heute nen breif vom anwalt bekommen, mit der bitte um terminabsprache.....

    bekannter (der auch son nen fall hatte) meinte das wäre normal damit ich alle relevanten angaben zum unfallhergang vom anwalt schriftlich niedergelegt werden können....

    ich halt euch aufm laufendem sobald ich neues hab......

    danke bisher....
    bw sind raus
     
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