Gutachter von der gegnerischen Versicherung

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Paco, 27. März 2013 .

  1. 27. März 2013
    Servus Leute,

    mir ist vor paar Tagen jemand reingefahren. Er war natürlich dran Schuld, war auch schon beim Gutachter und hab mir ein Kostenvoranschlag machen lassen. Laut Rechnung müsste ich 804 € kriegen.

    Nun will die Versicherung(ERGO), die mir das Geld zahlen müssen, einen Gutachter ihrer Seite vorbei schicken.

    Wie läuft das ab? Er schaut sich das an und dann? Was ist wenn er sagt: Nö du kriegst nur 600 € oder so..oder hat der überhaupt ein Recht darauf?

    Danke für jede Info..

    Mit freunlichen Grüssen
     
  2. 27. März 2013
    Zuletzt bearbeitet: 27. März 2013
    AW: Gutachter von der gegnerischen Versicherung

    //edit: Ich habe Mist erzählt, hier ein aufschlussreicher Artikel darüber:
    Muss bei einem Schaden der Gutachter der gegnerischen Versicherung akzepiert werden? | FinanzKraft.de
     
    1 Person gefällt das.
  3. 27. März 2013
    AW: Gutachter von der gegnerischen Versicherung

    Nein haben sie nicht. Denn du bist das Unfallopfer und du entscheidest über den Gutachter und die Werkstatt. Die können dir lediglich Ihre Partner anbieten sei es ein Gutachter oder eine Werkstatt.
    Du solltest dich Informieren, ob sich der Verursacher bei der Versicherung gemeldet hat und zugegeben hat, das er der Unfallverursacher war.
    Sollte es der Fall sein dann fahr in die Werkstatt las den Wagen machen und schick die Rechnung der gegnerischen Versicherung. Informiere sie aber darüber ob der Wagen repariert werden soll oder du das Geld haben willst. In dem Fall bekommst du aber nur den Nettobetrag.
     
    1 Person gefällt das.
  4. 27. März 2013
    AW: Gutachter von der gegnerischen Versicherung

    Hallo,

    da dir jemand in dein Auto gefahren ist, kannst du dir ein Anwalt nehmen und die gegnerische Versicherung bezahlt bzw. muss diesen bezahlen. Nimm dir einen, es ist viel einfacher. Ansonsten wirst du abgezockt.

    Hatte schon genug Fälle und alles immer mit Anwalt abgewickelt. Es gibt ein großes Versicherungsunternehmen das sogar mit der Dekra zusammen arbeitet für Gutachten. Also wirklich ehrliche Gutachten erstellen die nicht.

    Immer zu einem Unabhängigen gehen und klär das mit dem anderen Gutachten mit einem Anwalt ab. Ich weiß nicht mehr wie es bei mir war, aber ich glaube die andere Versicherung hat ein Recht dadrauf ein eigenes Gutachten einzufordern.

    Ob du dann das Geld bekommst oder das von deinem Gutachter, das alles macht der Anwalt. Als "normal Bürger" hat man da eigentlich gar keine "Gewalt"

    Gruß
     
    1 Person gefällt das.
  5. 27. März 2013
    AW: Gutachter von der gegnerischen Versicherung

    dem kann ich mir nur anschliessen. du solltest in jedem fall umgehend einen anwalt damit betrauen wenn du dich von der gegnerischen versicherung nicht abziehen lassen willst. das ist dein gutes recht und kostet dich keinen pfennig sofern du tatsächlich keine schuld hattest.
     
    1 Person gefällt das.
  6. 27. März 2013
    AW: Gutachter von der gegnerischen Versicherung

    Ist sofern richtig, wenn du eine Kfz-Rechtsschutzversicherung besitzt.

    Bezüglich dem Gutachter, brauchst du dir gar keinen Kopf zu machen der Gutachter, welchen die Ergo-Versicherung schickt, muss ein gerichtlich zertifizierter Sachverständige sein und wird dich daher nicht "abzocken".

    // Wenn dieser ein Gutachten erstellt, und du mit diesem nicht einverstanden bist, besteht die Möglichkeit ein Gegengutachten anzufertigen.
     
  7. 27. März 2013
    Zuletzt bearbeitet: 27. März 2013
    AW: Gutachter von der gegnerischen Versicherung

    sorry, aber das ist nicht richtig. er kann sich als geschädigter problemlos sofort einen anwalt zu lasten des der versicherung des verursachers nehmen, dafür benötigt er keine eigene extraversicherung.
    darüber hinaus ist es nicht unüblich das gutachter der gegenseite zu gunsten der versicherung begutachten. sowas lässt sich kaum nachweisen aber da muss der ts sich auch keine gedanken drum machen. gemeinhin darf der geschädigte vom verursacher bestellte gutachter konsequnezlos ablehnen. im zweifel bestellt später ein richter einen gutachter um klarheit zu schaffen.
     
  8. 27. März 2013
    AW: Gutachter von der gegnerischen Versicherung

    Sofern das Verschulden zu 100% geklärt ist, ja. Aber in diesem Fall ist noch nichteinmal klar ober der Unfallverursacher schon eine Schadensmeldung gemacht hat.....

    Siehe Gegengutachten.
     
  9. 27. März 2013
    AW: Gutachter von der gegnerischen Versicherung

    schon klar, die gegenversicherung schickt den gutachter aus langeweile vorbei...
     
  10. 27. März 2013
    AW: Gutachter von der gegnerischen Versicherung

    Das Ding ist ja, dass die Mutter vom Unfallverursacher selbst bei der ERGO Versicherung arbeitet

    Eine KFZ-Rechtsschutzversicherung habe ich auch..hmm dann schau ich eben mal was morgen passiert. Wenn er Faxen macht, sag ich einfach, dass ich meinen Anwalt einschalten werde.

    Danke an alle..BW´s soweit raus
     
  11. 27. März 2013
    AW: Gutachter von der gegnerischen Versicherung

    was hindert dich daran direkt einen anwalt aufzusuchen? der wird dir im zweifel schon erklären wie das generell und finanziell abläuft und das dann auch gern übernehmen. selbst wenn du das allein regelst und dir sicher bist gut dabei weggekommen zu sein, kannst du sicher sein das die dich irgendwo benachteiligt haben.
     
  12. 27. März 2013
    AW: Gutachter von der gegnerischen Versicherung

    Da hat er recht, bis du als Privatperson raus findest was dir zusteht, ist der Fall schon längst gelaufen.
    Und wenn du den Verursacher kennst ist auch egal, denn der Anwalt klärt es nur mit seiner Versicherung, es enstehen bei ihm auch keine Zusatzkosten oder der Gleichen.

    Es ist nur die Versicherung die versucht so wenig wie möglich auszugeben.
     
  13. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.