Guter Freund "angestochen" ! ..

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von LET0, 27. August 2007 .

Schlagworte:
  1. 28. August 2007
    AW: Guter Freund "angestochen" ! ..

    das ist eigenlcih eine Vw wert !!!!!!


    so an eurer stelle wurde ich einfach zur polizei gehen und alles erzählen was passiert ist.

    dass ihn halt 2 türkischer Herkunft deinen kollegen ihn mit nem messer angegriffen haben und dass er sich gewehrt hat und dabei einem von ihm durch zufall die nase gebrochen hat. es war ein Notwehr also die Polizei kann ihm nciht unterstellen !!!

    Anzeige auf unbekannt könnte er erstatten wenn er es aber nciht will muss erauch nciht tun !!!


    Wenn er weiß wer es getan hat, würde cih an seiner stele sich ncoh 2-5 kollegas holen und die angelegenheit selber klären !!!

    Damit diese ***** verstehen wie es ist von mehreren zusammengeschlagen zu werden!!!


    ich ahbe schon paar sünden auf der seele aber wayne interessiert hauptsache herrscht jetzt in meinem viertel ruhe!!!!


    Ciao!
     
  2. 28. August 2007
    AW: Guter Freund "angestochen" ! ..

    Hy,
    also das ganze kann man gut mit "Notwehr" zusammenfassen.
    Daher wird ihm nichts passieren.

    Gruß joker.org
     
  3. 15. September 2007
    AW: Guter Freund "angestochen" ! ..

    nene deinem kollegen passiert eigetnlich nix ist ja notwehr gewesen....hoffentlich hat er son zettel vom krankenhaus dass er im fall der fä#lle vorlegen klann dass er messerverletzungen hat....wenn nichtu nd die türken clever sind lügen die was vor und sagen er hätte sie angegriffen...2 gegen 1
     
  4. 16. September 2007
    AW: Guter Freund "angestochen" ! ..

    bitte closed das thema bevor es wieder zu einem Ausländerbeleidigungsthread wird -.-.
     
  5. 16. September 2007
    AW: Guter Freund "angestochen" ! ..

    § 32 Notwehr

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.



    § 33 Überschreitung der Notwehr

    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.



    Da stehts genau, halt Notwehr
    Da würden die Türken sogar noch juristisch was bekommen...
     
  6. 16. September 2007
    AW: Guter Freund "angestochen" ! ..

    geh zu police aber wie schon gesagt wurde schmerzensgeld werden sie net bezahlen können da es wohl sozialschmarotzer sind und ernsthaft was zu befürchten haben sie auch net, da ausländer einfach "mehr wert" sind in DE.... so schade es auch ist
     
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