Gutschein einlösen aber Firma existiert nichtmehr

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von maxi122, 30. Januar 2013 .

  1. 30. Januar 2013
    Jungs ich hab da mal ne Frage.

    ich hab einen Gutschein über 350 Euro um mit einem Oldtimer nen Tag lang rum zu fahren. Jetzt hat mir die Ehefrau des Firmenbesitzers dieser Vermietung eine Mail geschrieben dass ihr Mann gestorben ist und somit eine Vermietung nichtmehr möglich ist.

    An wenn geh ich jetzt um den Betrag wieder zu bekommen. Da seine Frau wahrscheinlich erbt müsste Sie mich in irgend einer Form auszahlen. Wie würdet ihr vorgehen und wie bekomme ich eine Ansprechperson um das zu klären. Auf EMail wird nichtmehr geantwortet
     
  2. 30. Januar 2013
    AW: Gutschein einlösen aber Firma existiert nichtmehr

    Boah rechtlich ist das bestimmt iwie zu klären.

    War den der Gutschein ohne "Ablaufdatum"



    www.recht.de - Forum Deutsches Recht - Foren

    Im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Justizportal - Insolvenzbekanntmachungen) kann man die Forderung beim Insolvenzverwalter geltend machen. Wird der Anspruch festgestellt, wird man bei einer Ausschüttung der Quote berücksichtigt.
     
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  3. 31. Januar 2013
    AW: Gutschein einlösen aber Firma existiert nichtmehr

    Du hast eine Forderung gegen die Firma in Form eines Gutscheins. Diese musst du realisieren. Dafür gibt es Fristen. Also erstmal prüfen, ob du noch in der Frist zur rechtmäßigen Einforderung der Leistung bist.

    Dazu:Im Regelfall 3-jährige Verjährung

    Wenn das bejaht werden kann, geht es weiter.

    Wenn die Firma aufgelöst wird oder pleite geht, haftet (je nach Rechtsform) erst die Firma mit ihrem Eigenkapital und danach eventuell der Inhaber (nur bei Personengesellschaften).

    Dazu mache folgendes: Firma schriftlich zur Leistungserbringung auffordern, mit Fristsetzung zur Äußerung. Wenn die Leistung endgültig verweigert wird, kannst du Schadensersatz in Form von Rückerstattung des Kaufpreises fordern.

    Das muss allerdings im Zweifelsfall privatrechtlich vor Gericht durchgesetzt werden.
     
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  4. 2. Februar 2013
    AW: Gutschein einlösen aber Firma existiert nichtmehr

    ich habe mir das fast gedacht. der gutschein wurde vor 1 1/2 jahren ausgestellt und hat 1 jahr gültigkeit. bei meiner ersten anfrage war der kerl wohl gerade im sterben daher wurde mir gesagt ich muss mich gedulden. die nächte antwort war, ich muss warten bis die ehefrau den erbschein bekommt und sie meldet sich dann. dies passiert allerdings nicht.

    ich werde jetzt mal versuchen persönlich vorbei zu gehen um zu schauen ob zumindest ein briefkasten vorhanden ist. wenn ich eine forderung über 340 euro privatrechtlich durchsetzen muss ist mir glaube ich der kosten/nutzen faktor zu gering.
     
  5. 2. Februar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2013
    AW: Gutschein einlösen aber Firma existiert nichtmehr

    Gutscheine können nicht verfallen wen die Leistung schon bezahlt wurde.

    bevor sich jemand beschwert. Das ist der Stand den ich habe. Grund ist einfach der du gibst dem Unternehmen einen kostenlosen Kredit mit dem er arbeiten kann. Die GEgenleistung kann nicht einfach nach einem Jahr verfallen kannst voll knicken. Gibs auch Urteile zu.

    edit: Du hast nur ein Problem wenn die Firma dicht ist und es eine Kapitalgesellschaft war^^
     
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  6. 4. Februar 2013
    AW: Gutschein einlösen aber Firma existiert nichtmehr

    nun, er hat auch so ein problem, selbst wenn es ein Einzel-u oder eine gbr war. denn er muss gegen die rechtsnachfolge vorgehen, und das womöglich vor gericht. das kostet erstmal initial kohle, ohne dass klar ist, ob es was zu holen gibt.

    mein tipp: stelle einen mahnbescheid zu übers amtsgericht hagen. kostet all inkl ca 50 euro, die du dir aber im falle auch wiederholen kannst vom schuldner. der mahnbescheid führt zu einem Titel, den du dann per Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen kannst (weitere kosten).
     
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