Gutschein Gültigkeit?

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von LuC, 7. Juli 2007 .

  1. 7. Juli 2007
    Hallo,

    ich habe seit knapp 1 1/2 Jahren einen Gutschein für eine Skihalle.
    Auf diesem Gutschein steht geschrieben, dass dieser nur bis zum 30.04.2007 gültig ist.
    Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass der Gutschein dennoch gültig ist für 3 Jahre, da das Geschäft ja bereits das Geld erhalten hat.
    Kann mir jemand ggf. eine juristische Quelle geben, damit ich der Skihalle im Notfall vorlegen kann, dass der Gutschein noch gültig ist - wenn es denn überhaupt so ist.

    Danke,
    LuC
     
  2. 7. Juli 2007
    AW: Gutschein Gültigkeit?

    Gutscheine für die bezahlt wurde, müssen gesetzlich immer akzeptiert werden. Auch wenn laut Gutschein der Wert verfallen ist.

    //EDIT: hab ich zumindest mal gehört

    //EDIT2: Hier mal ein Zitat eines Jura Studenten aus einem anderen Forum:

    "Nein, das Einlösen von Gutscheinen darf nie abgelehnt werden und / oder dabei auf eine zeitliche Befristung verwiesen werden, da für den Gutschein respektive die Leistung, die dieser Gutschein verspricht bezahlt wurde.

    Auch wenn auf dem Gutschein steht "Einzulösen bis..." ist dies nicht rechtswirksam."
     
  3. 7. Juli 2007
    AW: Gutschein Gültigkeit?

    Da kann ich mich dem user über mir nur anschließn, ich hab eben das selbe herausgefunden.

    Gruß W€D_MaN
     
  4. 7. Juli 2007
    AW: Gutschein Gültigkeit?

    Ich denk auch Gutscheine dürfen nicht verfallen, denkt man aber immer weil des eben draufsteht. Des kann aber sein, dass nur Gutscheine über einer bestimmten Höhe nicht verfallen dürfen. also z.B. über 100 € müssen Gutscheine aktzeptiert werden!!!
     
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