Habe ich Anspruch auf Urlaub?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von xonic, 28. Juni 2009 .

Schlagworte:
  1. 28. Juni 2009
    Hallo,
    ich bin 17 Jahre und habe meine Berufskollegausbildung abgebrochen und arbeite nun seit
    Juni bei einem Unternehmen für Azubilohn was dann zum 1.8 mit der Ausbildung weitergeht.
    Jetzt wollte ich mal fragen ob ich Anspruch auf Urlaub habe, außer den der mir durch die
    Arbeit bei dem Unternehmen bisher zusteht, was gerade mal 2 Tage wären.

    Ich gehe kaputt wenn ich dieses Jahr nur 2 Tage Urlaub kriege, ich sehe ein das ich auf
    6 Wochen keinen Anspruch habe, aber ich möchte wenigstens 1-3 Wochen zur Erholung,
    denn menschlich habe ich das ganze Jahr gerackert und damals die Ferien nichtmal zur
    Erholung genutzt sondern zum probearbeiten.

    Ich habe Angst das mein Chef ablehnt, wenn ich Ihn frag ob ich unbezahlten Urlaub krieg,
    weil er mir schonmal ne Absage gegeben hatte wo ich fragte ob ich nicht erst zum August
    anfangen kann. (Da ich schon einen zwar nichtigen da ich erst 17 bin und die Eltern nicht
    unterschrieben habe, aber dennoch Firmengültigen Vertrag unterschrieben habe)
    Möchte ja nun nicht die Ausbildung verlieren da ansonsten wirklich alles top da ist.
     
  2. 28. Juni 2009
    AW: Habe ich Anspruch auf Urlaub?

    klar hast du anspruch auf urlaub, schätze mal du wirst so 24-26 tage anspruch im jahr haben, wenns dann im august losgeht:

    12 - 7 = 5 Monate
    24:12 = 2 Tage Urlaubsanspruch im Monat
    5 x 2 = 10 Tage Urlaub für den Zeitraum von August bis Dezember

    Unterscheiden musst du dann zwischen Werktage (5-Tage-Woche) und Arbeitstagen (6-Tage-Woche), also wieviel Urlaubstage in einer Woche abgezogen werden.

    // Denkfehler beseitigt -.-
     
  3. 28. Juni 2009
    AW: Habe ich Anspruch auf Urlaub?

    Hallo,
    hier geht es um die Zeit von jetzt bis zur Ausbildung.
    Ich möchte wenn jetzt meine ganzen Kollegen Urlaub bzw. Sommerferien haben ja auch mal
    ne Woche frei haben.

    Das ich 25 Tage frei habe und wie viel ich nach Ausbildungsbeginn dann habe kann ich selbst
    rechnen nur es kann doch nicht sein das ich nun mit 2 freitagen kalr kommen muss?
     
  4. 28. Juni 2009
    AW: Habe ich Anspruch auf Urlaub?

    steht im bundesurlaubsgesetz...

    § 5
    Teilurlaub

    (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
    a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
    b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
    c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.


    --> a) gilt für dich.... pro monat 1/12 deines urlaubs (min. 24 tage --> 2 tage / monat), da du die wartezeit nach §4 nicht erfüllt hast
     
  5. 29. Juni 2009
    AW: Habe ich Anspruch auf Urlaub?

    Nach Jugendarbeitsschutzgesetz, hast du Anspruch auf mind. 24 Tage und höhstens 26Tage Urlaub im Jahr.

    Wenn dein Chef dir keinen Urlaub giebt, wär das Rechtswiederig.

    Und keine Angst...der chef wird dir schon nicht böse sein, wenn du nett fragst ob du Urlaub bekommen könntest. Erklär Ihm wie hart du imma arbeitest und dass du auch nur ein Mensch bist und ab und zu mal ne Pause brauchst.
     
  6. 29. Juni 2009
    AW: Habe ich Anspruch auf Urlaub?

    Hallo,
    @ Lucky Strike
    Danke für deine Antwort. Zählen denn die Tage global als ne Art Grundrecht oder
    nur Firmenbezuüglich?
    Danke
     
  7. 29. Juni 2009
    AW: Habe ich Anspruch auf Urlaub?

    Der Anspruch auf Mindesturlaub ist bundeseinheitlich gesetzlich geregelt. In der Ausbildung sind das minimum 24 Urlaubstage. Je nach Ausbildungsbetrieb kann man auch 25 oder 26 Tage Urlaub pro Jahr haben. Das Minimum jedoch kann nicht unterschritten werden, da jeder Ausbildungsvertrag der entsprechenden Kammer (IHK, HWK, Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer etc) zur Eintragung vorgelegt werden muss. Die Legitimation des Ausbildungsvertrages durch die zuständige Kammer erfolgt ausschließlich nach erfolgter Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen.
     
  8. 30. Juni 2009
    AW: Habe ich Anspruch auf Urlaub?

    @Xonic...das ist in der ganzen Bundesrepublik Deutschland son fest geschreiben.
     
  9. Video Script

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