Hartz 4 und verkaufen?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von cool max, 26. Februar 2008 .

Schlagworte:
  1. 26. Februar 2008
    hi leute,

    ich wohn ja mit meiner mutter alleine und die ist arbeitslos. ich noch in schulischer ausbildung. nun ist es ja im moment so das man pro jahr maximal 50€ geschenkt bekommen darf. alles drüber muss angerechnet werden. also das man es dann für miete verwenden muss oder so! das ist total dumm...^^

    naja und da habe ich mir gerade die frage gestellt ob ich überhaupt sachen von mir verkaufen darf?

    angenommen ich verkaufe jetzt meine PSP mit allen spielen bei ebay und bekomme 200€ dafür. die muss der käufer mir ja dann auf mein konto überweisen. und in manchen fällen wollen die ja die letzten 3 jahre überprüfen ob größere summen eingezahlt wurden. also über 50€ wenn ja bekommt man strafe.

    weil wäre ja doof dann könnte ich nciht bei ebay meine PSP verkaufen.

    jetzt habe ich aber hier gelesen:
    Trotz Hartz 4 Bei ebay etwas verkaufen???? (arbeitslos, Geld, Hartz4)

    das man verkaufen kann ohne das man ärger bekommt!!!


    was stimmt denn nun?
     
  2. 26. Februar 2008
    AW: Hartz 4 und verkaufen?

    ich denke mal das du die PSP verkaufen darfst du bist ja in schulischer ausbildung,
    und das deine mutter arbeitslos ist da kannst du ja nichts da für. :]
    und außer dem denke ich das ist doch deine sache was du mit deinen eigentum machst.
    wenn du dir sicher gehen willst dann las es doch über die zeitung von privat zu privat laufen,
    dann bekommt das auch das arbeitsamt nicht mit.

    gruß PEPSI XXL
     
  3. 26. Februar 2008
    AW: Hartz 4 und verkaufen?

    Oder gib einfach dem Käufer die Kontodaten von nem Kumpel und lass dir dann von ihm das Geld geben. So würde ich es zumindest machen.
     
  4. 26. Februar 2008
    AW: Hartz 4 und verkaufen?

    Hier hätte ich ein paar Informationen zum Thema

    http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hartz/forum/zeige_beitrag.php?36/176

    Ebay- und Kfz-Verkäufe als nicht anrechenbares Einkommen / Vermögensumschichtung

    Eine häufige Frage in der Praxis ist, wie Verkäufe z.B. bei ebay und ähnliche Transaktionen hinsichtlich ihrer Bewertungen als anrechenbares Einkommen bei einem ALG II-Bezug einzuordnen sind. Hierzu wird immer wieder behauptet (sowohl von Betroffenen wie auch durch Sachbearbeiter der ARGEN), daß Verkaufserlöse generell als anrechenbares Einkommen anzusehen seien. Dies ist so nicht richtig!
    Einnahmen aus dem Verkauf von Hausrat, persönlichen Gegenständen, Kleidung usw. stellen mitnichten ein anrechenbares Einkommen dar, sondern sind vielmehr als Vermögensumschichtung aufzufassen.

    Dazu zählt insbesondere:

    # Angemessener Hausrat (§ 12 III Nr. 1 SGB II)
    # Angemessenes Kraftfahrzeug für jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (§ 12 III Nr. 2 SGB II)

    Zum angemessenen Hausrat zählen u.a.:

    # Haushaltsgeräte
    # Möbel
    # Fernseher, andere Unterhaltungselektronik und PC4 im angemessenen Rahmen
    # Wäsche

    # Bücher5

    Der Autor ist Dipl.-SozPäd (FH) und Dipl.-SozArb (ebenfalls FH) mit Schwerpunkt auf Sozial- und Verwaltungsrecht sowie als ehrenamtlicher Richter bei einem Verwaltungsgericht tätig


    Das ist die Meinung eines einzelnen. Grundsatzurteile oder Anweisungen an die Bundesagentur hab ich keine gefunden.

    Vermutlich würdest du durchkommen, besonders wenn es nur einzelne Sachen sind und keinesfalls gewerblich aussieht.

    Das hilft dir aber nicht, wenn du einen eifrigen Sachbearbeiter hast, der das trotzdem als Einkommen anrechnet. Dann kannste nämlich erstmal in Widerspruch gehen und dir/euch wird erstmal das Geld eingefroren.

    Deshalb nach Möglichkeit auf das Konto einer nicht im Bezug stehenden Person deines Vertrauens.
     
  5. 26. Februar 2008
    AW: Hartz 4 und verkaufen?

    klar kannst du die verkaufen, sonst würden ja alle Empfänger Strafen kriegen, wenn die mal Luxusartikel verkaufen^^
     
  6. 26. Februar 2008
    AW: Hartz 4 und verkaufen?

    das ist ja wohl kein problem das zu umgehen, wenn man es denn nicht darf. einfach dem käufer eine andere kontoverbindung angeben und fertig ist die sache!! kann mir jedenfalls nicht vorstellen das wenn du deine privaten sachen bei ebay verkaufst und du noch schüler bist, du oder ihr eine strafe bekommt. das ist doch total schwachsinnig!! glaub auch net das man 3 jahre noch hinten alle eure kontoauszüge kontrolliert. wie lang ist deine ma den schon arbeitslos?? man kann alles irgendwie unter der hand regeln. ein freund von mir hat auch hartz 4 bezogen und nebenbei noch so n 400€ job gehabt. die kohle hat er so unter der hand und bar bekommen!! also du siehst es gibt tausende möglichkeiten etwas dazu zuverdienen ohne den anspruch von hartz 4 zu gefärden!!

    greetz
     
  7. 26. Februar 2008
    AW: Hartz 4 und verkaufen?


    tja was ich unter der hand bekomme weiß ja keiner

    naja mir gings eigendlich bei der ganzen aktion darum wie ich das geld, was ich jetzt hier zuhause angespaart habe auf mein konto bekomme. muss ja nicht viel sein. nur ein teil! so 500€ oder sowas damit man mal wieder per ebay kaufen kann...

    weil ich hab halt gedacht das ich das geld dann einem anderen gebe und der überweist es von seinem konto auf mein konto mit beteff "PSP mit spiele" oder sowas. und die PSP würde er natürlich auch nicht bekommen.

    oder gibts da vllt andere tricks?^^
     
  8. 26. Februar 2008
    AW: Hartz 4 und verkaufen?

    also nach meinem kenntnisstand dürfen hartz4 empfänger 2000€ auf einem sparkonto besitzen, allerdings gilt diese summe für die ganze fam. zusammen.
    frag einfach mal bei ner bank nach, die beraten dich.
     
  9. 27. Februar 2008
    AW: Hartz 4 und verkaufen?

    Du sagtest ja, dass man nicht mehr als 50€ GESCHENKT bekommen darf.
    Du gibst dem Käufer dann ja eine Gegenleistung, also ist es doch kein Geschenk, oder?
    Das ist jetzt nur so meine Meinung dazu, aber ich würde da lieber auf einen hören, der Jura studiert oder so.(schreib mal D4rkR4nger an)^^

    Ansonsten mach es so wie es schon paar mal erwähnt wurde: Gib die Kontodaten eines Freundes oder so an...

    MfG
    Fr3D
     
  10. 27. Februar 2008
    AW: Hartz 4 und verkaufen?

    hm also ich würde ma sagen das du das geld nicht geschenkt bekommst sondern du verkaufst ja was, außerdem prüfen die ja nicht das konto von dir, sondern das von deiner mom oder ?!
    wenn das der fall ist kannst du ja alles machen was du willst ...

    ansonsten amch es einfach so das der käufer das auf nen konto vom kumpel überweisen soll ! solange du ihm vertraust ;-) sonst sehe ich keine möglichkeiten
     
  11. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.