Hat der Eigentümer zutrittsrecht? Ferienwohnung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Juanez, 28. November 2010 .

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  1. 28. November 2010
    Abend

    Hab da mal ne Frage an euch..
    Waren 1 Woche auf Montage in Aalen
    Und hatten uns ne Ferienwohnung gemietet
    4 Personen ca 500 euronen

    Jetzt zum geschehen: es war wirklich sau kalt und haben immer vor der Arbeit
    Die Heizung auf 3 gestellt u den Kühlschrank auf 5

    Als wir vom arbeiten kamen war die Heizung aus und Kühlschrank auf 1

    Tv war aus statt auf standby
    Unsere Schuhe waren vor der Tür und jaa die Dusche konnte man warmstellen wie man wollte aber mehr als lauwarm ging da nicht...

    Meine Frage ist. Darf der das?

    Sind ab Mo nochmal ne woche dort..
     
  2. 28. November 2010
    AW: Hat der Eigentümer zutrittsrecht? Ferienwohnung

    Kommt drauf an was ihr da abgemacht habt oder was im Vertrag steht. Normalerweise darf er ohne einen richtigen grund nicht dort rein. Wir dürfen da normalerweise auch nicht einfach so rein ohne das wir einen wirklich guten grund nennen können wie zum beispiel es stank nach gas oder sowas.
     
  3. 28. November 2010
    AW: Hat der Eigentümer zutrittsrecht? Ferienwohnung

    Der Vermieter tritt die meisten seiner Rechte mit dem Mietvertrag an euch ab, der darf ne Scheißdreck und schon gar nicht in die Wohnung gehen und die Heizung ausstellen. Weißt ihn freundlich darauf hin, dass ihr ihn das nächste mal anzeigt, wenn er meint er müsse unbefugt in die Wohnung gehen und wenn er sagt, dass das seine Wohnung ist, dann legt ihm nahe, sich mit nem Anwalt in Verbindung zu setzen, damit der ihm das mal genau erklärt.

    Stellt ne Laptop mit Webcam zum Eingang, so das er den Trottel filmt, wenn er reinkommt, falls er das wirklich, nachdem ihr ihn drauf angesprochen habt, nochmal macht. Der Film hat keinerlei Beweiskraft vor Gericht oder was auch immer aber das weiß er ja nicht. All in all ist das ne no-go was er macht. Mein Vermieter hat mir mal den Strom abgestellt, weil es ihm zu laut war, da hätte ich die Polizei rufen können und ihn anzeigen.

    All in all, nein, das war er getan hat darf er nicht.
     
  4. 28. November 2010
    AW: Hat der Eigentümer zutrittsrecht? Ferienwohnung

    Mein Chef hat da halt angerufen nen Preis ausgemacht
    Und das war's.

    Nen Vertrag gibt es in dieser Form also nicht.

    Und wir wussten auch nicht ob es in Ferienwohnungen änderst ist
    Als in Hotels/Pensionen.

    Habt ihr Bill etwas offizielles nen Link oder so?
    Konnte diesbezüglich nichts finden^^

    Will mich ja nicht blamieren wenn ich ihn morgen rund mache..
    Danke Schimmel bw's gehen raus
     
  5. 28. November 2010
    AW: Hat der Eigentümer zutrittsrecht? Ferienwohnung

    Anwaltseiten 24: Zutritt - Darf ein Vermieter die Mietwohnung betreten?

    Da steht schonmal drin, das er kein Recht hat die Wohnung zu betreten, es ist und bleibt Hausfriedensbruch, hatte ich irgendwann mal in Jura

    Jetzt hat er ja noch Sachen verändert, das nochmal doof für ihn. Wie gesagt, wenn du es genau wissen willst, zieh ne Anwalt beratend hinzu, kost dich aber ne paar Euro, wenn nicht, droh ihm einfach, das reicht, schade das man das heutzutage echt oft machen muss, bis Personen checken, dass sie nicht KingLui sind und sich alles rausnehmen können.


    *edit*
    Noch was:
    http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_1_2.html

    Sorry hab zuviel mit der Uni um die Ohren um dir die BGB oder Mietrecht Paragraphen rauszusuchen aber es gibt sie.
     
  6. 28. November 2010
    AW: Hat der Eigentümer zutrittsrecht? Ferienwohnung

    Danke dir
    Hat mir echt weitergeholfen..

    Will ihn ja nur rundmachen..
    Fehlt ja nix von uns^^

    Aber trotzdem is es ne Frechheit

    Okay tax an alle
     
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