Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Vic, 6. September 2006 .

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  1. 7. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

    jap so ist es! lehrer dürfen sachen bis ende der stunde selber behalten anderenfalls sind sie der schulleitung zu übergeben und zwar unverzüglich
     
  2. 7. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

    Naja also einziehen darf sie ihn auf jeden fall.
    Aber behalten nicht.sie muss ihn dir(euch) auf jeden fall wider geben.
    Soweit ich weiss muss sie das nach spätestens 7 Tagen tuen,wenn ihr sie darauf ansprecht.
    Falls sie die nicht tut solltet ihr mit dem Direk reden.
    Ein rechtlicher Schritt wäre wohl mehr als lachhaft bei einem sachwert von 10 €
    Das weiss auch deine Lehrerrin^^



    grecco
     
  3. 7. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

    Hallo Leute!

    Also meines Kenntnisständes nach, darf Eure Lehrerin bzw. die jeweilige Aufsicht usw. den Ball vorläufig einziehen. Das eingezogene Objekt muß jedoch noch an dem selbigen Tag dem Eigentümer wieder zurückgeben. Diese Regelung gilt beispielsweise auch für Handys!
    Auch die sogenannte 14 Tage Regelung greift heir nicht. Zu Ihr sei gesagt, das diese meinstens auf dem "Mist" der Lehrkörper zurückgeht.

    Ich hingegen würde allerdingst den Ball - Ball sein lassen, denn Lehrer sitzen am längeren Hebel. Das jedoch ist nur eine Empfehlung meinerseits.

    Rechtliche Möglichkeit wäre aber, ein formgerechtes Schreiben aufzusetezen und darin die Herausgabe des Balles zu fordern. Dieses Schreiben sollte als "offener Brief" deklariert werden, und somit auch dem Elternrat vorgelegt werden. Dieser könnte dann weiter agieren ...

    Doch lohnt sich das? ?(
     
  4. 7. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

    es ist dein eigentum und muss dir normal spätestens nach dem schultag wieder zurückgegeben werden...ist normal dein recht

    schließlich ist es nur ein ball und keine schusswaffe oder ein messer...da wäre es dann was anderes

    zieh dein ding durch...

    mfg synovov
     
  5. 7. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

    Bei bei mir ist das so, wenn nen Handy in der Stunde bimmelt dann wird es erstmal eingezoggen. Wen es das 1te mal ist bekommt man es nach der Std. wieder. Ist es aber das 2te mal bekommt man es erst am nächsten Elternsprechtag wieder, oder die Eltern müssen es abholen.
     
  6. 8. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

    Meiner Meinung nach darf sie euch eurer Eigentum weg nehmen. Vom Schulgesetz auch aus!!! Aber nur wenn eine Gefährdung deiner Mittschüler darduch entsehen könnte!!!!! Aber sie ist auch dazu verpflichtet euch euer Eigentum wieder zurück zu geben. Am besten erkundigst du dich mal bei dem Kultesministerium für Bildung. Dies gibt es in jedem Bundesland. Das Kultesministerium Ist die Oberhand der Schulen. Sogesagt der Chef der Schule. Ruf da ma an und Frag einfach nach. Dort kann man sich beschweren. Die helfen dir auf jeden Fall!!!!!!!!!
     
  7. 8. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

    ja tuen kann man es sollte aber vorsichtig sein ob es den ganzen ärger wirklich wert ist
    normalerweise reicht ein vernünftiges gespräch mit dem rektor
     
  8. 8. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

    wenn fußballspielen mitnem lederball verboten ist hat sie das recht dazu..... unere lehrerin hat um die 10 bälle von uns ^^ und das schon seit einem jahr....
     
  9. 8. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

    selbst wenns verboten ist, darf sie ihn nicht länger als 14 Tage behalten, das wäre unterschlagun fremden Eigentums! Den Ball muss sie zurück geben, aber sie kann wegen des mehrfachen Verstoßes gegen die Schulregeln eine andere, pädagogische Strafe verhängen (Hatte auch ma so nen Fall)

    MFG

    Storch
     
  10. 8. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

    Steht denn etwas in der Hausordnung, von wegen, "Das Fußballspielen ist auf dem Schulhof (strengstens) untersagt" ?
    Wenn nicht, dann hätt ich ihn erstens nicht hingegeben (weis ja nicht wie alt ihr seid) und zweitens, kann sie so oder so, ob es drinne steht oder nicht, keinen Fremdbesitz bei sich behalten, wenn die Erziehungsberechtigten verlangen ihr Eigentum zurückzubekommen.

    Hoffe konnt dir helfen


    ps: sofern so etwas in der Art schon hier drinne steht, tuts mir leid, hab mir nicht die Arbeit gemacht alles zu lesen..


    greatZ henGzT
     
  11. 8. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

    die dürfen dir alles nehmen womit unfug gemacht wird und was in der schule stört (auch in den pausen)
     
  12. 9. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

    der lehrer darf gegenstände, die minderen wert haben, und welche die du nicht unbedingt benötigst, bis zum ende des schuljahres behalten sachen wie nen handy oder sowas in der art, nur bis unterrichtsschluss!
     
  13. 10. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?


    Gibts für sowas auch Quellen? Wär mir nämlich neu... Kann mir nicht vorstellen, dass die etwas länger als bis zum Ende des Schultages behalten dürfen. Für 10€ einen Ball und ihr habt auch noch zusammengelegt? ?(
     
  14. 10. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

    http://gew-berlin.de/documents_public/Schulgesetz04.pdf#search=%22Schulgesetz-Berlin%2Bgymnasium%22

    Vll. Findeste da ja was...^^ Hadde jetzt um diese Uhrzeit irgendwie kB mir das alles durchzulesen

    MfG

    GG
     
  15. 10. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?


    ja des steht in unserer schulordnung
     
  16. 10. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

    die lehrer dürfen denn eigentum nur für eine bestinte zeit einziehen
    geh einfach mit einem eltrnteil hin dann müsste sie ihn dir wieder geben

    mFg MaTr!
     
  17. 10. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

    Die Lehrer können die nichts weg nehmen und erst garnet solange. Gehe mit deinen Eltern zum Direktor oder rede mit deiner Lehrerin und sag ihr das du das vorhast. Das einzige was deine Lehrerin machen kann ist euch das spielen mit dem Ball zu verbieten. Denn mal selber muss sie euch zurück geben.
     
  18. 11. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

    Sie hat das Recht den Ball zu haben, es ist nach dem Schulgesetz eine Pädagogische Maßnahme.

    Wenn deine Eltern den Ball persönlich verlangen muss sie Ihn dann rausrücken, da sie die Erziehungsberechtigten sind.
     
  19. 11. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

    Nein deine Lehrerin hat dazu nicht das Recht. Sag deinen Eltern einfach, dass sie dir ein Schreiben ausstellen sollen in dem sie den Ball höflich zurück fordern und du hast deinen Ball gleich morgen wieder...

    Bb MfG Tha-Don
     
  20. 13. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

    find das überhaupt voll dumm das man keine plätze zum zocken hat in der schule!!! sau dumm
     
  21. 13. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

    mach sie ma nett drauf aufmerksam... vielleicht hat sies vergessen...
    ich glaube aber nicht, dass sie das recht dazu hat eigentum einzuziehen und zu behalten!


    MfG helltobi
     
  22. 13. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?


    jo so isses. wenn du mit deinen eltern hingehst oder sie hinschickst:tongue: sind sie verpflichtet den ball wieder rauszurücken. außerdem werden sie das sowieso, wenn du mit deinen eltern aufkreuzt.

    mal ne andere frage: auf welche schule gehst du?
     
  23. 13. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

    ich glaub die dürfen das die eltern von einen müssen rein und den ball hollen dan kriegt ihr in sicher

    PEACE


    Pronto
     
  24. 13. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

    wenn nichts hilft sollten mal die eltern in die schule gehen um den ball zu holen. ist ja euer eigentum.
     
  25. 13. September 2006
    AW: Hat meine Lehrerin das Recht dazu?

    ach die brauchen doch einfach nur neue bälle für die turnhalle pass mal beim nächsten sport untericht gut auf
     
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