#1 11. Februar 2010 Ich habe heute einen Brief vom Gericht erhalten, dass ich als Beschuldigter wegen Sachbeschädigung zur Hauptverhandlung erscheinen soll. Vorgeworfen wird mit Sachbeschädigung in zwei Fällen. Das erste ist eine Sache, die schon einige Zeit her ist, dabei bin ich komplett unschuldig: Nach einer Feier wurde in der Nacht ein Auto beschädigt (Blinklicht eingetreten), der Geschädigte meint, mich dort gesehen und mich auf Fotos wiedererkannt zu haben. Er hat am nächsten Tag herausgefunden, dass es eine Feier in der Umgebung gab und hat den Gastgeber nach Fotos gefragt und auf einem davon will er eben mich wiedererkannt haben. Das kann aber gar nicht sein, da ich zu der Tatzeit schon im Bus gesessen bin, was auch zwei Kollegen bestätigen können und auch schon bei der Polizei ausgesagt haben. Es wundert mich, dass das überhaupt vor Gericht kommt, da ich bei der Polizei auch angegeben habe, unschuldig zu sein und auch meine Kollegen vernommen wurden. Was ich seltsam finde, ist dass diese Person behauptet, mich um halb drei in der Früh gesehen zu haben. Da war es dort stockfinster und wer steht um diese Zeit schon vor seinem Haus? Ich habe das Gefühl, er will sich diesen Schaden von irgendwem bezahlen lassen und ich war zur falschen Zeit am falschen Ort, nur wird das vor Gericht halten? Ich habe wie gesagt zwei Zeugen und er meint, seine Frau habe es auch gesehen. Ich habe bereits vor meiner Einvernahme bei der Polizei mit ihm telefoniert und ihm geschildert, dass ich es nicht gewesen sein kann, was ihm scheinbar egal war, denn Anzeige hat er trotzdem gegen mich erstattet. Der Schaden beträgt 180€. Die zweite Sache, die gleichzeitig verhandelt wird ist ebenfalls Sachbeschädigung, wobei ich hier auch wirklich zumindest teilweise Schuld bin. Ich hatte mit Freunden die Idee, auf ein Hausdach eines Mehrfamilienhauses zu gehen, um dort die Aussicht zu genießen. Der Aufgang zum Dach war abgesperrt, doch in einem Kästchen daneben lag der Schlüssel. Wir nahmen ihn und Sperrten auf, irgendwann rief jemand aus Angst vor Einbrechern die Polizei, welche herkam und uns wegschickte. In der Panik nahm einer von uns den Schlüssel mit und warf ihn weg. Ich war allerdings kurz darauf beim Hausbesorger, um den Schaden wiedergutzumachen und ersetzte sowohl den Schlüssel, als auch ein Schloss, das ohne diesen nicht mehr aufzusperren war. Das ganze belief sich auf etwa 60€. Diese Sache tut mir auch wirklich leid, denn wir wollten dort nichts zerstören und den kleinen Schaden haben wir auch wieder beglichen. Wie sieht das ganze jetzt vor Gericht aus? Kann ich von einem Freispruch ausgehen, oder werde ich auf jeden Fall für das zugegebene Vergehen verurteilt? Ab wann bin ich vorbestraft und wird das hier passieren? Das möchte ich nämlich unbedingt vermeiden. Soll ich die Sache mit dem Auto gestehen, obwohl ich es nicht war, um eine geringere Strafe zu bekommen? Es ist zwar gegen meine Überzeugung, aber ich habe Angst, hier zu Unrecht verurteilt zu werden. Vorstrafe habe ich nicht, außerdem ist das meine erste Gerichtsverhandlung als Angeklagter. Ich bitte um eure Hilfe und bin gespannt auf weitere Beiträge! + Multi-Zitat Zitieren
#2 11. Februar 2010 AW: Hauptverhandlung Gericht unschuldig angeklagt... ohne anwalt kommst du vor gericht nicht weit. haben die fotos wo du das auto beschädigst oder von wo. + Multi-Zitat Zitieren
#3 11. Februar 2010 AW: Hauptverhandlung Gericht unschuldig angeklagt... Als Zeuge kann dir da erstma nix passieren. Als beschuldigter kannst du (kostenlos) einen pflichtverteidiger zur Seite gestellt bekommen. + Multi-Zitat Zitieren
#4 11. Februar 2010 AW: Hauptverhandlung Gericht unschuldig angeklagt... Das sich ein gericht in deutschland mit sowas beschäftigt... also beim 1. wirst du, wenn es so sein sollte, wohl mit nem blauen auge davon kommen. beim 2. frage ich mich ernstahft wo der tatbestand ist. hausfriedensbruch? wie alt seid ihr? + Multi-Zitat Zitieren
#5 11. Februar 2010 AW: Hauptverhandlung Gericht unschuldig angeklagt... er ist ja nicht als zeuge sondern als beschuldigter angeklagt + Multi-Zitat Zitieren
#6 11. Februar 2010 AW: Hauptverhandlung Gericht unschuldig angeklagt... Anwalt werde ich mir wahrscheinlich einen nehmen, habe diese Woche keine Zeit mehr, aber am Montag werde ich einen Termin ausmachen. Nein, Fotos, wo ich das Auto beschädige haben sie natürlich nicht, sie meinen nur, dass sie mich dabei gesehen haben. Nachher waren sie beim Gastgeber der Feier und der hat ihnen Fotos von den Leuten, die da waren gezeigt, unter anderem auch von mir und sie meinen, mich darauf wiederzuerkennen. Ich mein, sie behaupten ich hätte um halb drei in der Früh gegen das Auto getreten und da war es stockfinster in der Gegend. Also ich habe mir überlegt die Beiden vor Gericht zu fragen, wie weit sie entfernt waren, als ich angeblich das Auto beschädigt habe. Wenn mehr als 10m: Keine Chance, da mehr als Umrisse zu erkennen in der Dunkelheit und wenn er näher dran war, hätte er mich zwar genausowenig gesehen, aber wäre ich dort gewesen, hätte ich ihn dann ja genauso erkannt und warum sollte ich, wenn ich sehe, dass da einer steht, gegen sein Auto treten... + Multi-Zitat Zitieren
#7 11. Februar 2010 AW: Hauptverhandlung Gericht unschuldig angeklagt... Solltest dir für das erste vielleicht einen Anwalt nehmen. Wenn zwei Leute gegen dich aussagen, hast du schlechte Karten, auch wenn deine Freunde für dich aussagen. Der Richter wird wohl eher dem Geschädigten und seiner Frau glauben. Zum zweiten verstehe ich nicht mal wieso es vor Gericht kommt. Hast doch alles erstattet und dich entschuldigt. Da solltest du dir keine Gedanken machen. Vorbestraft bist du erst, wenn du eine Bewährungsstrafe oder eine Freiheitsstrafe ab sechs Monate bekommst. + Multi-Zitat Zitieren
#8 11. Februar 2010 AW: Hauptverhandlung Gericht unschuldig angeklagt... Wir sind 18 bzw 19 und waren zum Zeitpunkt der "Tat" alle 18. Der Tatbestand ist Sachbeschädigung, weil wir den Schlüssel nachher weggeworfen haben, anstatt ihn wieder zurückzuhängen. War in der Panik, weil die Polizei da war, das war wirklich dumm. Aber wir haben ihn dann nachmachen lassen und jeden Schaden bezahlt... + Multi-Zitat Zitieren
#9 11. Februar 2010 AW: Hauptverhandlung Gericht unschuldig angeklagt... Wenn du unschuldig bist wird dir nichts passieren... --> Frei (So funzt das Justizsystem : Lieber lässt man einen Schuldigen gehen anstatt einen Unschuldigen einzusperren bzw. zu bestrafen !) Bei dem anderen kann vllt ein Anwalt noch was rausholen im schlechtesten Fall --> Geldstrafe. MFG.: Swoos + Multi-Zitat Zitieren
#10 11. Februar 2010 AW: Hauptverhandlung Gericht unschuldig angeklagt... wenn es dunkel war wie du schreibst können die dir garnix das wird ein anwalt schon alles klären. und zu dem anderen beitrag vorbeschraft ist man nicht nur mit einer bewährung oder freiheitsstraffe. zb. bei einen einbruch oder so bist es auch schon wenn du nur ne geldsrtafe bekommst. + Multi-Zitat Zitieren
#11 11. Februar 2010 AW: Hauptverhandlung Gericht unschuldig angeklagt... Ja das dachte ich mir auch, dass nichts passieren wird, nachdem ich bei der Polizei war, allerdings hat es der Staatsanwalt dann ans Gericht weitergeleitet, weil es scheinbar "schlimm" genug war. Und jetzt ich mir natürlich die Hosen voll, weil dieses Ehepaar scheinbar nicht davon abgeht, mich zu beschuldigen. Das mit dem Schlüssel ist natürlich die kleinere Sache und das wäre vermutlich alleine gar nicht vor Gericht gekommen, aber beides zusammen hat wohl den Ausschlag gegeben. + Multi-Zitat Zitieren
#12 11. Februar 2010 AW: Hauptverhandlung Gericht unschuldig angeklagt... Mach dir mal keinen Kopf Wenn du vor Gericht alles so wie in deinem ersten Post sagst und vorallem die Wahrheit dann wird schon alles Gut gehen. Das war ja alles nur halb so wild. Mir ist nur nicht ganz klar wieso das mit dem Schlüssel dort auch besprochen wird? Du hast ihn doch bezahlt?? Und überhaupt... wegen eines Schlüssels vor Gericht ?( + Multi-Zitat Zitieren
#13 11. Februar 2010 AW: Hauptverhandlung Gericht unschuldig angeklagt... Warum solltest du dich mit einer Straftat belasten obwohl du sie nicht begangen hast. Es stehen 3 Aussagen gegen 2. Noch ebend dem Anwalt bescheid gesagt und die sache geht 100%ig positiv für dich aus. Für Falschaussage gibts natürlich auch Strafen. Natürlich für den Typen der es so weit hat kommen lassen. Dein Anwalt soll ihn ein bisschen in die Mangel nehmen und er weiss es vor Gericht nicht mehr so genau, wenn das Strafmaß für Falschaussage vorgelesen wird wissen die meinste nix mehr. Wenn du nen guten Anwalt hast ist das np. + Multi-Zitat Zitieren
#14 11. Februar 2010 AW: Hauptverhandlung Gericht unschuldig angeklagt... vor ner vorstrafe würd ich mir hier keine angst machen. kenne mich mit der genauen gesetzeslage nicht aus, aber bei so nem fall und mit mit 18 jahren fällst du mit sicherheit noch unters jugendstrafrecht. und solange die strafe unter 90 tagessätzen bleibt (was hier mit sicherheit der fall sein wird) kommt das niemals in dein führungszeugnis. trotzdem: nimm dir nen anwalt! der kann dir genauer weiterhelfen, alles andere ist nur spekulation. außerdem könntest du mal mit dem hausbesitzer in kontakt treten. vllt. lässt sich ja irgendetwas regeln, so dass er die anzeige zurück nimmt ('n paar tage kleinere hausmeisterarbeiten oder so zu übernehem ) + Multi-Zitat Zitieren