#1 17. Juli 2014 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017 Hallo, undzwar wurde ich vor einiger Zeit von einer Zivilstreife mit meinem Auto angehalten, das ist jetzt ca. 4 Monate her. Bei der Verkehrskontrolle wurde ein Urintest durchgeführt, mit dem Ergebnis das ich Cannabis konsumiert habe. Desweiteren wurden ein Butterflymesser sichergestellt, Blut entnommen und ich wurde in den Polizeilichen-erkennungsdienst eingetragen (Fotos, Fingerabdrücke usw.) Heute kahm nach langem warten, wobei ich eigentlich dachte, die Sache hätte sich erledigt, Post von einem Staatsanwalt. Jetzt die Frage, was soll ich auf diesen Brief antworten oder soll ich erst garnicht Antworten? Was kommt noch auf mich zu, bzw. was habe ich noch zu erwarten und wie soll ich weiter handeln? Mfg Goggle + Multi-Zitat Zitieren
#2 17. Juli 2014 AW: Post von der staatsanwaltschaft, hilfe Die fragen doch nur ob du das auf das Messer verzichten willst. Schreib einfach nen Satz zurück in dem du auf das Messer verzichtest, mehr wollen die in dem Schreiben ja auch nich + Multi-Zitat Zitieren
#3 17. Juli 2014 AW: Post von der staatsanwaltschaft, hilfe Eben. Manche können echt nicht lesen... + Multi-Zitat Zitieren
#4 17. Juli 2014 AW: Post von der staatsanwaltschaft, hilfe Ist das Butterfly im deutschem Waffengesetzes nicht der Besitz explizit verboten? Ich finde da eine solche Nachfrage etwas irritierend? + Multi-Zitat Zitieren
#5 17. Juli 2014 AW: Post von der staatsanwaltschaft, hilfe Wird wohl an der rechtlichen Schiene was ändern. Ist ja auch sicher bei der Kontrolle so gewesen. Wenn er sagt "Ja ihr könnt es mitnehmen", ist es ne Sicherstellung. Sagt er explizit. "Ne ich will nicht, dass ihr es mitnimmt", wird es beschlagnahmt. + Multi-Zitat Zitieren
#6 17. Juli 2014 AW: Post von der staatsanwaltschaft, hilfe Es war eine sicherstellung. Wird denn da jetzt nach 4 Monaten noch eine Strafe kommen, bis jetzt ist das der erste Brief nach dem Vorfall, oder wird es voraussichtlich eingestellt etc.? + Multi-Zitat Zitieren
#7 17. Juli 2014 AW: Post von der staatsanwaltschaft, hilfe Oben steht ja Betäubungsmittelgesetz. Hast auch ne Anzeige wegen dem Butterfly bekommen? Zu dem Cannabis kam auch noch nichts? Warte einfach ab. Kann beides sein. Einstellung/ oder ne Strafe/ Arbeitsstunden etc. + Multi-Zitat Zitieren
#8 17. Juli 2014 AW: Post von der staatsanwaltschaft, hilfe Habe weder eine Anzeige wegen des Butterflys bekommen, noch wegen des Cannabis, hatte außerdem vor ein paar tagen das Polizeiliche führungszeugnis beantragt, in dem auch nichts zu finden ist. Das einzige ist dieser Brief, deswegen frage ich mich ob jetzt ein Ermittlungsverfahren am laufen ist etc. und warum das so lange dauert. Der Polizist meinte damals ich würde in ca. 3 Wochen Post bekommen, jetzt sinds 4 Monate und das ist das einzige was kam. + Multi-Zitat Zitieren
#9 17. Juli 2014 AW: Post von der staatsanwaltschaft, hilfe wieviel ng/ml hattest du denn, hast du irgendwas zugegeben, wenn es nämlich nicht nach dauerkonsum aussieht, lassen die das gerne mal so durchgehn, wenn du nicht straffällig gewesen bist. + Multi-Zitat Zitieren
#10 19. Juli 2014 AW: Post von der staatsanwaltschaft, hilfe hast du ein brief vom staatsanwalt zwecks verfahrenseinstellung bekommen? ruf bei der damals sachbearbeitenden dienststelle an und sag denen freundlich dein name vorname und geb datum und schilder den sachverhalt, dann sollen die mal nachschauen was aus deinem aktenzeichen geworden ist. aber wie gesagt freundlich. p.s. hast du damals nach der erkennungsdienstlichen behandlung ne schriftliche vernehmung gemacht? + Multi-Zitat Zitieren
#11 19. Juli 2014 AW: Hilfe: Post von Staatsanwaltschaft - Betäubungsmittel + Butterflymesser Ich würde das nicht so locker sehen mit dem Messer, Mindeststrafe 1 Jahr wenn es zur Verurteilung kommt, siehe §22a KrWaffKontrG I Nr.3 + Multi-Zitat Zitieren
#12 19. Juli 2014 AW: Post von der staatsanwaltschaft, hilfe Lieber Goggle , es scheint dir wohl beim Begriff Ermittlungsverfahren einiges unklar zu sein und deshalb biste leicht verwirrt. Ist aber für einen "Laien" nicht so tragisch. Darf ich dir als "ehemaliger Schmalspurjurist" meine private Meinung dazu sagen. Du hast also weder wegen des Messers noch wegen Canabis eine Anzeige bekommen ? ?( Das StA-Schreiben zeigt mir etwas anderes, auch wenn im Betreff nur BtMG erwähnt ist, interessiert es den Staatsanwalt, wie du es mit dem Butterfly gerne haben möchtest. Das ganze nennt sich Ermittlungsverfahren. Und wenn das so lange dauert, dann kannst du mal sehen wieviel Arbeit der StA hat. Gleich mal zum Butterfly-Messer: Den reinen Gesetzestext habe ich bewusst nicht gepostet...auch was es heißt " bis zu 3 Jahren " und die besondere Berücksichtigung des Jugendstrafrechts. (Vielleicht gibt es ja einen Segeltörn in der Karibik unter erzieherischen Gesichtspunkten) So, dann machen wir mal weiter >>> Das sichergestellte Butterfly unterliegt der Einziehung...soll heißen...du siehst es nicht mehr, ob du nun zustimmst oder nicht. Sagst du nein dazu, dann gibts halt ein paar Zeilen schriftlich und bedeutet ein wenig Mehrarbeit für die Juristen. Es stellt sich für den Staatsanwalt in dem Stadium die Frage, wie er mit dir umgehen soll. Er bezieht sich in dem Brief zwar auf das BtMG fragt aber gleichzeiting wegen der Einziehung an. Jetzt ist deine Intelligenz gefordert. Und noch so nebenbei, in ein polizeiliches Führungszeugnis kann kein laufendes Ermittlungsverfahren aufgenommen werden. Ich hoffe, es geht gut oder wenigstens glimpflich für dich ab. + Multi-Zitat Zitieren
#13 19. Juli 2014 AW: Hilfe: Post von Staatsanwaltschaft - Betäubungsmittel + Butterflymesser lies doch erstmal was du schreibst butterfly messer sind ja wohl keine kriegswaffen oda zum topic: oft dauert es länger als ein halbes jahr bis du vom staatsanwalt hörst... ich würde mir eher um meinen führerschein gedanken machen, wobei das eigentlich durchgeht schätze kriegst halt n führerscheinenzug 1-3 Monate n paar punkte und n bissl kohle musst auch zahlen aber das wars ätzender is der btmg eintrag den du jetz hast... also bei jeder bullenkontrolle wahrscheinlich pissen und wenns dann nochmal positiv ist dann isser weg der schein so hab ich des schon öfter bei leuten miterlebt ok hier steht auch freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren, also wird nicht mit geldbuße geahndet?? is ja schon heavy eig, wo hast du denn das gelesen oder gibts dazu entsprechende paragraphen? is ja eig nix anderes als n brotmesser + Multi-Zitat Zitieren
#14 19. Juli 2014 AW: Hilfe: Post von Staatsanwaltschaft - Betäubungsmittel + Butterflymesser OK ^AnD!. Ich wollte mich extra nicht durch das gesammte Waffenrecht durchwuseln mit all den Anlagen Verweisen und Ausnahmen. Ist ja wirklich irre. Aber weil es du bist >>> Butterfly-Messer ist Ziffer 1.4.3 der Anlage 2 Viel Spaß mit dem kompletten 52er. WaffG - Einzelnorm ...und jetzt noch die Anlage 2 Dein Brotmesser ist wieder die Ziffer 1.4.3. http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71300.htm Aber bitte jetzt nicht erwarten, dass ich noch die Strafen bei Anwendung des möglichen Jugendstrafrechts diskutiere. Ich sagte doch >>>Abenteuerurlaub in der Karibik. + Multi-Zitat Zitieren