#1 21. November 2014 Zuletzt bearbeitet: 21. November 2014 Folgender Sachverhalt: In jedem Mehrfamilienhaus befinden sich in der Nähe der Briefkästen Mülleimer zum Entsorgen von Werbung u.ä. Quatsch. Da ich durch den Beruf sehr viele Fachzeitschriften nach Hause geliefert bekomme von denen die meisten mit der Zeit einfach keine Relevanz mehr haben wandern diese ungeöffnet in besagtes Behältnis. Nun scheint es in unserem Haus eine Partei zu geben welche sich sehr für meinen "Müll" interessiert die Umschläge öffnet und die Zeitschriften entfernt. Hab damit kein Problem und freu mich über das Interesse an der Materie...Aber wie sieht das rein rechtlich aus? Gilt das Briefgeheimnis trotz der Entsorgung weiter? + Multi-Zitat Zitieren
#2 21. November 2014 AW: Hypothetische Frage zum Briefgeheimnis ich kann dir deine frage nicht beantworten aber würd gerne selbst eine stellen. wenns ums öffnen verschlossener post geht werden ja nicht nur deine pesönlichkeitsrechte verletzt sondern auch die des adressaten. wer ist denn jetzt dran wenn dritte deine verschlossene post öffnen und der adressat klagen will? du, weil du deren post an dich einfach in einen öffentlich zugänglichen mülleimer wirfst? der dritte, weil er, egal wo die verschlossene post liegt, sie sowieso nicht öffnen darf? du und der dritte? ob man das jetzt so auf den von dir geschilderten sachverhalt anwenden kann sei mal dahin gestellt. + Multi-Zitat Zitieren
#3 22. November 2014 AW: Hypothetische Frage zum Briefgeheimnis Wenn du etwas Entsorgst, gehört es danach demjenigen der den Container zur Verfügung stellt. Da gibt es dann bestimmte Satzungen von der Stadt und Regelungen was mit dem Müll gemacht werden darf. Der Schutz des Briefgeheimnis beginnt mit der Einlieferung bei der Post und endet mit Ablieferung an den Empfänger. Der Nachbar darf den Müll durchwühlen wenn der Container öffentlich zugänglich ist und nicht dir gehört bzw auf deinem Grundstück steht, aber die darin befindlichen Sachen sind Eigentum des Müllverwerters oder bis zur Abholung noch dein Eigentum. Es wäre also Diebstahl. + Multi-Zitat Zitieren
#4 22. November 2014 AW: Hypothetische Frage zum Briefgeheimnis Ich würde sagen nein. Streng ausgelegt käme ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis (§ 202 StGB) in Betracht, weil der Inhalt des Briefs nicht für den Leser bestimmt war oder ist und der Brief nach wie vor verschlossen ist (oder sich in einem verschlossenen Behältnis befindet). Strafbar macht der Leser sich aber nicht, wenn er mit Einwilligung eines berechtigten Empfängers (also dir) handelt. Diese Einwilligung dürfte gegeben sein, wenn du den Brief weg wirfst und er dadurch herrenlos wird, weil du das Eigentum aufgibst (§ 959 BGB). Für deinen Mitleser wäre es am einfachsten und sichersten, wenn du die Briefe nur geöffnet weg wirfst. Allerdings haftest unter Umständen du gegenüber dem Absender. Beispielsweise, wenn es dienstliche Post (vom Arbeitgeber) ist, bei der du zur Geheimhaltung verpflichtet bist. Oder aber auf Grund einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1954 (BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53). Rechtsprechung: I ZR 211/53 - dejure.org Das gilt übrigens auch für Emails. Wobei ich noch keine Mail mit einem derartigen Disclaimer bekommen habe. Vertrauliche Emails – Weitergabe oder Veröffentlichung erlaubt? - Rechtsanwälte Kotz Wird sich vermutlich auch auf private Nachrichten (bspw. hier im Board) und in einem Chat ausweiten lassen. Nö, das ist ein Fall fürs Postgeheimnis. Das Briefgeheimnis endet mit dem Öffnen des Briefes durch den Empfänger oder einen vom Empfänger Berechtigten. Dann ist der Inhalt nämlich nicht mehr geschützt. Analog dazu die Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis. Das kann sein, muss aber nicht. Zum einen kann das z.B. von der Abfallsatzung abhängen, andererseits aber z.B. auch von der persönlichen Bindung. Jura kurios: Wem gehört eigentlich Sperrmüll am Straßenrand? - SPIEGEL ONLINE + Multi-Zitat Zitieren
#5 22. November 2014 AW: Hypothetische Frage zum Briefgeheimnis Frag doch einfach den Nachbar, ob du ihm deine Zeitschriften in den Briefkasten werfen darfst, damit er nicht im Müll wühlen muss. Damit erübrigt sich dann auch diese Korinthenkackerei. + Multi-Zitat Zitieren