Ich wurde geblitzt! was muss ich zahlen?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von zwani, 7. November 2007 .

Schlagworte:
  1. 7. November 2007
    AW: Ich wurde geblitzt! was muss ich zahlen?

    Moin Moin,

    falls du noch in der Probezeit bist dann blüht die das :

    Da du Innerorts über 20 km/h zu schnell warst ist es mit höchster Wahrscheinlichkeit so sein, dass du ein paar Punkte in Flensburg bekommst (3 nehme ich an) und an einem Aufbauseminar teilnehmen mußt (teurer Spaß ca 325 Euro).
    Und letzten Endes wird sich deine Probezeit um 2 Jahre verlängern.

    Rase nicht so viel,das Leben ist noch lang genug =)
    Ansonnsten min. 1 Monat lappen weg und Geldstrafe.

    MFG R@ts da Pansen
     
  2. 7. November 2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    aW: Ich wurde geblitzt! was muss ich zahlen?

    am besten wir tun uns zusammen und boykotiieren das system^^
    HERE
     
  3. 7. November 2007
    AW: Ich wurde geblitzt! was muss ich zahlen?

    Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 30 km/h zu schnell gefahren.

    Das wird Sie voraussichtlich 60 Euro kosten.
    Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
    Außerdem 3 Punkte in Flensburg.

    Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
    nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

    Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
    Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
    der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
    Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
    Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
    Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
    bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

    Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
    bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
    Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
    Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
    Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
    absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

    Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
    Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
    Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
    Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
    Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
    (also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
    bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
    Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
    Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.


    Achtung !
    Die Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie geschätzt.
    Vielleicht haben Sie Glück und sind doch nicht so schnell gefahren.

    Bis 100 km/h (gefahrene Geschwindigkeit) werden bei den
    meisten Mess-Systemen 3 km/h Toleranz abgezogen.
    Ab 100 km/h sind es 3 %, auf den nächsten km/h aufgerundet.
    Außerdem übertreiben Tachos deutlich, weil sie
    (das ist gesetzlich geregelt) nicht zu wenig anzeigen dürfen.

    Falls Sie zwischen 21 und 25 km/h zu schnell waren,
    würde Sie das 50 Euro kosten.
    Es käme 1 Punkt hinzu.
    Mit den gleichen Konsequenzen für die Probezeit.
     
  4. 7. November 2007
    AW: Ich wurde geblitzt! was muss ich zahlen?

    Du warst aber richtig flott unterwegs, mit 80kmh/h durch die Ortschaft, der Rest steht ja schon da :].
    Beim nächsten mal einfach den Fuß vom Gaspedal nehmen und bisschen ruhiger fahren .
     
  5. 7. November 2007
    AW: Ich wurde geblitzt! was muss ich zahlen?

    diese worte können ja nur von einer lady kommen ;-P

    oedr irre ich mich??@ booni
     
  6. 7. November 2007
    AW: Ich wurde geblitzt! was muss ich zahlen?

    Du irrst dich, hätte auch jeder andere halbwegs vernünftige Mann gesagt
     
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