#1 9. Oktober 2008 Bundesjustizministerium will mehr Rechtssicherheit schaffen Ein Leitfaden zur Impressumspflicht auf der Internetseite soll Websitebetreibern mehr Rechtssicherheit geben. Er wurde vom Bundesjustizministerium veröffentlicht und soll helfen, den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes nachzukommen. Der Leitfaden soll Gewerbetreibenden mit einem Internetauftritt helfen, ihr Impressum nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten. Rechtlich verbindlich ist der Leitfaden nicht, er soll lediglich eine nützliche Orientierungshilfe sein. So heißt es gleich zu Beginn: "Die Hinweise können nicht alle denkbaren Fallgestaltungen abdecken und keinesfalls eine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen." Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will kleinen und mittleren Unternehmen aufzeigen, "was bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten [ist], um die in diesem Bereich oft vorkommenden Abmahnungen zu vermeiden". Damit werde "eine weitere Hürde für den elektronischen Geschäftsverkehr heruntergeschraubt". Wer sich an dem Leitfaden orientiere, könne zumindest das Risiko einer berechtigten Abmahnung verringern, so das Ministerium. Um das Abmahnrisiko zu minimieren, rät der Leitfaden dazu, in Zweifelsfällen vom Bestehen einer Anbieterkennzeichnungspflicht auszugehen. Zudem werden eher zu umfangreiche als zu knappe Angaben empfohlen. Auf juristische Erläuterungen wird so weit wie möglich verzichtet. Wo Fragen in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt sind, wird auf diese Unsicherheit hingewiesen. quelle: Golem.de + Multi-Zitat Zitieren