Inkassofirma klagt, noch rechtens?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Lupina, 21. April 2012 .

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  1. 21. April 2012
    Hallo Leute,

    ich habe da mal eine Frage, vielleicht wissen das ja einige und können mir was dazu sagen.

    ich habe heute ein brief von einer Inkassofirma bekommen, sie wollen 150€ von mir wegen Versatel und haben einen bericht eingefügt, der angeblich von einem Richter im Jahr 2009 entschieden wurde gegen mich.

    Es ist so, ich war im Jahr 2005/2006 bei Versatel und hatte da DLS 6000 gewollt, was mir damals von denen zugesichert wurde, als ich dann irgendwann endweder 2005 oder 2006 endlich im Dezember mein DLS bekam lief es nciht, ich hatte alle 5-10 Minuten abbrüche und nicht mal eien DSL Speed von 1000, Emails checken ging garnicht mehr und dann eben wie gesagt die ständigen abbrüche wenn ich mal zockte oder irgendwas machte was die Leitung strapazieren könnte.

    Habe mehrmals mich damals beschwert, bis sie mein Internet wie gesagt auf unter 1000 setzten, die Probleme blieben aber erhalten, also habe ich gekündigt. Ich weiss das ich mit Sicherheit seit 2007 nicht mehr bei Versatel war, soviel ich weiss gibt es diese Firma auch garnicht mehr, zumindest nicht mehr bei uns.

    Im januar 2009 soll nun angeblich ein Termin gewesen sein, wo ein Richter gegen mich entschieden hat, was ansich garnicht sein kann, ich bin im März 2009 - Mai 2010 im Ausland gewesen und davor kann ich mich nicht dran erinnern das ich vor Gericht war oder sonst in irgend einem Konflikt mit Versatel.

    Heute April 2012 schreibt mich nun die Inkasso wie gesagt an und Fordert bis 29.04 eine antwort von mir wegen Rückzahlung der Forderung von 150€ Gebühren von Versatel 50€ und der Rest angebliche Mahngebüren sowie Inkassokosten.

    Da ich ja 2009-2010 hier nicht mehr Angemeldet war sind alle Briefe zurück zum Absender gegangen und meine Mutter hat nichts angenommen wo mein Name drauf stand. Ich kann also keine Mahnung bestätigen.

    ich weiss das es ein "Verjährungs Gesetz" gibt, das dem Verkäufer oder Händler 2 Jahre Zeit gibt sein Geld zurück zu fordern, hier gehts aber mitlerweile um eine Sache die über 5 Jahre her ist.

    Ich bin nämlich seit mindestens 4-5 Jahren bei Kabel BW und ich weiss 100% dass ich auch im Jahr 2009 bereits bei Kabel BW schon eine weile war. Wenn ich mich nicht irre eben direkt nach der Kündigung von Versatel im jahr 2005 oder 2006 bzw dann 2007, da die Kündigung ja Dezember war.

    Ich habe natürlich keine Unterlagen mehr zu Versatel, Arcor oder sonstiges. Ich habe damals ja gewechselt von Arcor zu Versatel, weil die eben mir vom Goldenen Pferd was erzählten, ich noch Jung war und dumm.

    Meine frage ist natürlich, gilt hier für mich das "Verjährungs Gesetz" oder irgend ein anderes Gesetz, oder bin ich verpflichtet die 150€ zu bezahlen die über 5 Jahre her sind?
     
  2. 21. April 2012
    AW: Inkassofirma klagt, noch rechtens?

    Du musst für dieses Gerichtsurteil nicht zwingend selbst erscheinen. Für dich ist jetzt erstmal wichtig:

    Hast Du das Kündigungsschreiben? Bestenfalls per Einschreiben damals losgeschickt und die Quittung vorhanden. Wenn nicht, lässt sich hier was tricksen, da es bereits long time ago ist und wenn Dir Kabel BW keine Akteneinsicht gewähren kann (später mehr zu) ist das eventuell das rettende Ufer...


    Das Kabel BW seit 2009 bei Dir ist, interessiert hier niemanden. Die Leistungen von Versatel gehen aus den Jahren 2007-2008 hervor, wenn ich das richtig lese. Also überschneidet sich hier nichts. Mit diesem Anhaltspunkt kommst Du nicht weiter.

    Das Verjährungsgesetz trifft nicht in Kraft, da anscheind 2009 schon Schritte eingeleitet wurden. Bitte die Inkassofirma um Akteneinsicht, das heißt, Gerichtsurteil, sämtliche Mahnschreiben etc. Anhand dieser wirst Du dann erstmal feststellen können, ob das soweit Rechtens ist. Sobald ein Gerichtsurteil (Im Namen des Volkes) durch ist, ist es allerdings schwer, dagegen noch anzugehen. Bevor Du dich aber verrückt machst, fordere das alles ein!
     
  3. 21. April 2012
    Zuletzt bearbeitet: 21. April 2012
    AW: Inkassofirma klagt, noch rechtens?

    Es geht um spätestens 2007 nicht 2008, das Gerichtsurteil kann nicht zu gunsten von Versatel entschieden worden sein, da mir Versatel nicht das gab wofür ich bezahlen sollte, zumal mir auch kein Gericht bis März 2009 geschrieben hat. Die Kündigung war rechtens, zumal ich im ersten Monat gekündigt hatte. Versatel hat weder versucht das Problem zu lösen, noch es zu verbessern, das einzige was sie taten war mein DSL einzudämmern und selbst dann funktionierte das Internet nicht, somit war die Kündigung rechtens. Du bezahlst ja auch nicht für ein BMW und bekommst am ende nur einen Smart.

    Ich habe wie gesagt keinerlei Unterlagen mehr und habe seit 2007 nichts mehr von Versatel gehört oder bekommenzumal ich ja wiegesagt auch nicht mer in Deutschland lebte seit Märt 2009.

    Ich hatte bei Versatel DSL 6000 bestellt und nicht ISDN oder DSL 2000, Versatel lies mich trotz dämpfung den vollen Preis zahlen von 49,99EUR anstatt z.b 29,90EUR für DSL 2000 und ich hatte bei Arcor auch DSL 3000 vor dem wechsel.

    Es funktionierte ja nicht nurdas Inet sondern das Telefon war ja auch davon betroffen. Es tat bei Versatel ja garnichts richtig und das kann ein Richter niemals zu Gunsten der Firma entscheiden und selbst wenn, hätte ich logischerweise dann Einspruch erhoben. Nur leider bekam ich nie was, und da das Gericht ja Januar 2009 gegen mich entschied, hätte ich bis März bescheid haben müssen, ausserdem bin ich seit Mai 2010 wieder hier und bekam in den letzten 2 Jahren ebenfalls nichts, bis heute.
     
  4. 21. April 2012
    AW: Inkassofirma klagt, noch rechtens?

    Es ist doch egal was Du bestellst. Wenn deine Bandbreite (warum auch immer) nicht mehr als zulässt, dann ist das so. Lies das kleingedruckte in den Verträgen und Du merkst, dass von "bis zu..." gesprochen wird und eine Rückfalloption immer mit inne ist.

    Ein Richter kann es zu Gunsten von Versatel auslegen, wenn Du auf kein Schreiben reagierst. Sei es vom konsultierten Anwalt Versatel's oder durch das Gericht und dem damit eingeleitenem Mahnverfahren. Keine Antwort -> Eingeständnis.

    Wie gesagt, bevor Du aber irgendetwas unternimmst, fordere die Akten ein...
     
  5. 21. April 2012
    Zuletzt bearbeitet: 21. April 2012
    AW: Inkassofirma klagt, noch rechtens?

    No chance. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und dass du nicht geantwortet hast oder untergetaucht bist, das rettet dich jetzt auch nicht mehr.

    Du hast zwar eine schlechte Leistung bekommen, aber nirgendwo gesagt, dass du den Vertrag ex tunc als nichtig ansiehst.Von daher kann Versatel auch den Rechnungspreis verlangen. Und mit dem, ich nenne es mal "rumgeheule", dass die schlechte Leistung gebracht haben, dass ist nicht mehr das Problem des Inkassobüros, die treiben ja nur Forderungen ein.

    Da das Gericht nicht wusste, dass die Leistung von Versatel schlecht war und du auch nicht vor Gericht erschienen bist hast du jetzt Pech gehabt. Also erstmal zahlen und danach zurückfordern ist hier angesagt.

    Verjährungsgesetz ist hier unangebracht, das wäre der Fall, wenn Versatel 2011 auf die Idee gekommen wäre, das du noch Geld bezahlen musst.

    Warum weist deine Mutter alle Briefe ab. Da muss ich sagen selbst schuld wenn gelbe und rote Briefe auftauchen ist ALARM angesagt.


    btw: deinen Schufa-Eintrag bist du dir sicher und mit dem nächsten Kredit wird's schwer.
     
  6. 21. April 2012
    AW: Inkassofirma klagt, noch rechtens?

    wenn die das in die schufa einmelden unabhängig davon ob das rechtens ist, kann das zu erheblichen problemen führen, dann kannste in den nächsten 4-5 jahren jegliche form von Kredit vergessen (Dispo, Kredikarte, Baufinanzierung...)

    Vllt überlegen denen erstmal 150 zu zahlen und dann gegen die vorzugehen
     
  7. 21. April 2012
    Zuletzt bearbeitet: 21. April 2012
    AW: Inkassofirma klagt, noch rechtens?


    Genau das solltest du tun. Wird aber schwer, da verjährt.
    Hättest du mal früher drauf kommen können den Mangel zu rügen...aber probieren kann man es ja.
     
  8. 21. April 2012
    AW: Inkassofirma klagt, noch rechtens?

    Zahlungsverzug ist keine Mängelrüge...
     
  9. 21. April 2012
    AW: Inkassofirma klagt, noch rechtens?

    ja aber ein mangel in der leistung lag vor weil er dsl 6000 bezahlt und die ihm nur dsl 1000 mit verbindungsabbrüchen zur verfügung stellten.
     
  10. 22. April 2012
    AW: Inkassofirma klagt, noch rechtens?

    Trozdem muss er bezahlen. Danach erst kann er sich dagegen wehren. Aber hierzu siehe: dekz. Er bringt es auf den Punkt.
     
  11. 22. April 2012
    AW: Inkassofirma klagt, noch rechtens?

    also nochmal um es klar zu stellen:

    1. ich habe den Vertrag im Ersten Monat gekündigt als ich das schreiben bekam, mir kann kein DSL 6000 gegeben werden sondern nur 2000.
    2. Gab es zu der Zeit 3 Tarife bei Versatel, ein ISDN Tarif, ein DSL 2000 Tarif und ein DSL 6000 Tarif. Ich musste bzw Veratel wollte von mir 50EUR im Monat anstatt 29EUR oder 20EUR für die Leistung, die die mir geben.

    Wenn Versatel keine 6000 geben kann, müssen sie mir den verminderten Preis anbieten denn ich bekam ja nicht mal DSL 1000, zu dem mit Verbindungsabrüchen und Telefonabbrüchen, das ist ein Kündigungs grund zumal sie nichts dagegen unternommen haben ausser mein DSL noch langsamer zu machen, was den fehler aber nicht behob, die Abbrüche blieben weiterhin. Die Abbrücke kamen von einer defekten Leitung die Versatel NICHT reparieren wollte, da der Schaden von Arco ausgelöst wurde mit der DSL 3000 Leitung, damit ist deren Vertrag schon mal nichtig, denn auch wenn ich ein Vertrag eingegangen bin muss ich nur dann zahlen, wenn die Grundlagen gegeben sind was bei mir durch ständige Abbrüche und minderung der Geschwindigkeit nicht zutrifft.

    Ich konnte nichts downloaden, kaum Emails Checken, geschweige denn Online Spielen, hier gehts nicht um eine Leitung die ab und an mal probleme hatte, hier gehts bzw ging es um ein dauerproblem, da die Abbrüche permanent waren, das ist als würde man ein Auto kaufen udn die Bremse geht wenn sie grad bock hat, scheiss drauf wenn du den Abhang runterfährst, weil die Bremse grad kein bock hatte.

    3. Habe ich weder ein Brief von Versatel noch sonst irgend jemand ignoriert oder nicht angenommen, ich war im Jahr 2006 bei Versatel und habe da auch Gekündigt, eine angebliche Richterentscheidung wurde nicht an uns geschickt oder mit uns besprochen, untergetaucht bin ich ebenfalls nicht, ich war Arbeitslos udn habe im Ausland arbeit gefunden und musste mich wegen dem Arbeitsamt hier in Deutschland abmelden, das wurde von mir verlangt, aus dem grund wurden auch die Briefe nciht zugestellt, das war aber im März 2009 und nicht 2006.

    Und wegen 50EUR wäre ich sowieso nicht untergetaucht, da hätte es weit aus mehr gebraucht, also lasst doch solche Kommentare bitte und lest mal genau durch was ich schreibe.

    ich habe heute bei Kabel BW angerufen und die sagten ich bin definitiv seit Februar 2007 bei ihnen gewesen, selbst wenn der Gerichtsbeschluss im Jahr 2009 war war dies nicht mehr rechtens ich kann ja schliesslich nciht nach 3 Jahren sagen "Buor geil der Schuldet mir ja noch geld das hol ich mir nun einfach scheiss auf die drei Jahre"

    4. Da ich Arbeitslos bin bekomme ich sowieso keine ratenzahlung, Kredit oder sonst was also wäre mir das eh egal. Hier gehts aber nciht um Schufa sondern um mein Recht das hier angegriffen wird und nach 5 Jahren geld anzufordern ist eine schweinerei, hier gehts nicht um paar Wochen oder Monate sondern um 5 Jahre, wo weder gemahnt wurde noch irgendwas zu mir geschickt wurde.

    Kein Brief vom gericht braucht 3 Monate! Bei mir kam nie ein Brief an, weder im Januar, Februar noch März.

    Meine Mutter hat die Briefe zurück gehn lassen, weil ich hier nicht mehr Wohnhaft war und auch nicht weiter angemeldet war, ich hatte mich bei der Post ja abgemeldet, so wie das Arbeitsamt es damals wollte, es wurde aber meine Adresse im Ausland hinterlegt. Ich habe komischerweise alle Briefe nur nichts von Versatel oder Inkasso.
     
  12. 22. April 2012
    AW: Inkassofirma klagt, noch rechtens?

    am besten nicht antworten, da du gekündigt hast können die dir gar nichts.
    aber wurde die kündigung denn angenommen?
    wenn du dafür nen beleg hast können die dir erst recht nichts^^
     
  13. 22. April 2012
    Zuletzt bearbeitet: 22. April 2012
    AW: Inkassofirma klagt, noch rechtens?

    die kündigung wurde logischerweise nicht angenommen, nach dem ich mit anwalt drohte kam danach nie wieder etwas, da nach 5 jahren ja nichts kam habe ich auch alles weggeworfen das war dann auch für mich erledigt, sie mahnen ja auch laut der inkasso rechnung nur 49EUR für dezember oder irgend einem monat, steht ja nichts drin ausser dieser richterliche beschluss, wo drin steht ich müsse 49EUR bezahlen + die und die kosten.

    wenn ich mich nicht irre habe ich damals auch mit einem anwalt gehabt der auch das schreiben machte nur ich weiss nciht mehr welcher anwalt das war, ich habe den ja wegen arbeitslosigkeit kostenlos gehabt. da wo der damals war ist der auch nciht mehr und laut dene die da nun drin sind ist der auch nicht mehr im amt sondern im ruhestand nun aber kann auhc sein ich verwechsel das nun mit arcor

    im übrigen zu allen ... wenn der richer mir geschrieben hätte wäre der mit unterschrift gekommen, ich hätte den brief unterschreiben müssen, briefe vom gericht oder richterlichem beschluss werden nicht einfach in den briefkasten geworfen
     
  14. 22. April 2012
    AW: Inkassofirma klagt, noch rechtens?

    Und jetzt? Fest steht doch, dass es ein Urteil gab, oder?!

    Ist denn eine Abschrift vom Urteil dabei? Oder ist das nur ein Brief vom Inkasso in dem das steht.
    Was heißt Bericht? Ist der vom Amtsgericht (Briefkopf)?

    Du versorgst uns ja nicht mit Informationen und gehst nur auf die Antworten ein, die dir am Besten passen.



    Nicht reagieren ist hier aber absolut der falsche Weg. Denn wie gesagt, wenn es schon von Amts wegen läuft, dann ist allerhöchste Eisenbahn.
     
  15. 22. April 2012
    AW: Inkassofirma klagt, noch rechtens?

    Also es ist so, in dem Brief den ich bekam steht drin, ich hätte Zeit mich bis zum 29.04.2012 zu melden, um eine Vereinbarung der Zahlung (z.b Ratenzahlung) zu besprechen und auf den Brief zu antworten.

    Dann ist eine Überweisung mit dabei, in der kein Betrag eingetragen wurde. sondern nur Name der Firma, Kontonummer und BLZ, in dem Brief der Inkasse steht ebenfalls kein betrag drin.

    Dazu ist dann eine kopie des Briefs der nur als Absatz eingefügt wurde, also nicht das komplette Urteil, sondern nur ein Teil aus einem kompletten Brief mit Stempel wo das Datum drauf steht. Und in dem abschnit steht nur 1. Der Kläger muss dem Angeklagten eine Summe von 49,99EUR an Versatel bezahlen, sowie die Mahngebühren und Inkassokosten und anfallende sonstige kosten. Die Gesammtsumme beträgt 149,75EUR.

    Es steht weder der Richter drin noch der vollständige Text des Urteils, das es im Januar 2009 gab. (laut Stempel)

    Ich vermute hier einfach ein fake, man hört bei google viel von Versatel und deren Inkassoabzocke, habe den Brief als "Unbekannt verzogen" nun zurück geschickt. Die letzte Rechnung habe ich definitiv bezahlt bei Versatel, das weiss ich, es war keinerlei Betrag mehr offen, sonst hätten Sie auch meine leitung damals nciht freigegeben, so dass ich zu einem anderen Anbieter kann. Man muss sich nur die beiträge der Kunden mal durchlesen die bei Versatel sind/waren. Sie haben mich zu dem 3 Jahre nicht gemahnt und von sich hören lassen, endweder ist das ein fake oder ein versuch mich einschüchtern zu wollen um zu bezahlen. (abzocke)

    Ich glaube auch dass mein Vertrag damals bei Versatel auf den Namen meiner Mutter ging und nicht auf mich, da ich minderjährig war als ich bei Versatel war. Da stimmt also einiges nicht.

    Vielleicht haben sie sich die Sachen aufgekauft von Arcor oder so, gegen die habe ich damals nämlich geklagt, weil sie meine leitung kaputt gemacht haben und sie nicht reparieren wollten. Und durch diese Abbrüche nichts mehr ging, die wollten mich einfach nicht aus dem Vertrag lassen, also hatte ich mit Anwalt gegen Arcor gearbeitet, dadurch das ich ja Arbeitslos war bekam ich diesen ja gestellt.

    Ist nur blöd, ich habe keinerlei Papiere mehr zu Arcor und Versatel. Aber in dem Schreiben steht keine Erwähnung von "Versatel", es wird nur von Kläger und Angeklagten gesprochen.
     
  16. 22. April 2012
    AW: Inkassofirma klagt, noch rechtens?

    Bist du Schüler, Arbeitslos...anderweitig Mittellos? Dann geh und hol dir einen Beratungsschein und lass das kostenlos oder mit max. 20EUR Zuzahlung von einem Anwalt in deiner Stadt klären.
     
  17. 22. April 2012
    AW: Inkassofirma klagt, noch rechtens?

    ja, bin im moment wieder arbeitslos.

    Ich habe angst zum Anwalt zu gehen, als meiner Mutter wegen Arcor damals gepfändet wurde, wurde sie auch über den Tisch gezogen, als ich dann anch Deutschland wieder kam und versuchte ihr zu helfen war es zu Spät. Hier gibts einfach eine gescheiten Anwälte die helfen ohne gut bezahlt zu werden.

    Ich kenne hier schon einige und der damals wurde sogar von der Caritas empfohlen.

    Aber ich warte jetzt mal ab was passiert, ob sie mir wieder schreiben oder mal anrufen. Die Nummer hat sich ja nciht geändert.

    Es ist halt auch wegen der frist sehr seltsam, sie schreiben den am 20.04 und geben einem nur 9 Tage zeit.
     
  18. 22. April 2012
    Zuletzt bearbeitet: 22. April 2012
    AW: Inkassofirma klagt, noch rechtens?

    Fristen darst du setzten wie du willst, ob sie rechtskräftig sind ist eine andere Sache. Dabei geht es dann meistens darum, den Schuldner unter Druck zu setzen. Das Gericht wird bei solchen Fristsetzungen aber nicht sagen, dass durch eine zu kurze Frist diese Ungültig ist, sondern wird die Frist angemessen (ich schätze 14Tage) verlängern. Fest steht also, dass du spätestens nach 14Tagen in Verzug gerätst. Dann fängt der Spaß erst richtig an.

    Sollte das Urteil wirklich echt sein, solltest du dir es mal besorgen und schauen ob das Echt ist. Normalerweise müsste irgendwo ein Aktenzeichen drauf sein, damit kannst du zB am Gericht Akteneinsicht verlangen.

    Ich würde das auch mal einem Anwalt vorzeigen. Du hast nichts zu verlieren und kannst dich dort beraten lassen. Der Anwalt muss nach aussen ja nicht tätig werden, wenn du das nicht willst.
     
  19. 22. April 2012
    AW: Inkassofirma klagt, noch rechtens?

    Also als erstes solltest du dem ganzen unbedingt widersprechen. Sprich sich bei ihnen melden und die Unterlagen verlangen. Wenn du nicht widersprichst akzeptierst du mehr oder weniger stillschweigend ihre Forderungen (Wenn diese nicht rechtens sind macht es natürlich nichts, aber dennoch würde ich erstmal widersprechen)
     
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