#1 7. Dezember 2013 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017 Vor wenigen Monaten stellte ein Musik Verlag eine Anzeige gegen die Firma AppWork, diese Vermarktet den beliebten Download Manager jDownloader. Das Hamburger Landesgericht hat nun darüber entschieden. Das Problem war eine Funktion im jDownloader welche es möglich machte RTMPE-Streams "mitzuschneiden" dabei wird eine art Kopierschutz ausgehebelt. . Alle fünf Minuten wird ein sogenanntes Nightly-Build des Projektes erstellt, in dem alle aktuelle Quellcode-Neuerungen verbaut sind. Auch die rechtswidrige RTMPE-Stream-Funktion war Teil einer solchen experimentellen Version. AppWork hatte nach eigenen Aussagen keine Kenntnis über die Existenz der Funktionalität, da eine umfassende Kontrolle offenbar nur vor den offiziellen Releases vorgenommen wird. Der Geschäftsführer von AppWork wies darauf hin das dieses Projekt Open-Source ist, also jeder mit an dem Programm arbeiten kann. Die Funktion sei durch einen unbekannten Entwickler aus der Open-Source-,,Community" ergänzt worden und lediglich in einem ,,Nightly Build", also einer sog. Vorabversion, die lediglich für Testzwecke bestimmt sei, enthalten gewesen. - Doch dies erkannte das LG Hamburg nicht an. In dem Urteil besagt das LG Hamburg nun das die Firma AppWork sowie der Geschäftsführer belangt werden kann. Hier eine Kopie des Urteils: DOWNLOAD http://scenepirat.to/page/news.html/_/grauzone/undergroun/jdownloader-2-haftung-f%C3%BCr-plugins-von-dritten-r134 __________________________________________ Wow hätte ich nun echt nicht gedacht. + Multi-Zitat Zitieren
#2 7. Dezember 2013 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017 AW: JDownloader 2: Haftung für Plugins von Dritten YouTube-Video Copyright law: downloading protected streaming content declared illegal 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren