Jmd sagen, man hat ihn angezeigt = strafbar oder nicht?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von IroPlis, 5. August 2013 .

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  1. 6. August 2013
    AW: Jmd sagen, man hat ihn angezeigt = strafbar oder nicht?

    Da geb ich dir natürlich recht, vor allem, da sich der Sache sowieso kaum jemand annehmen wird.. aber für ne anzeige brauch ich keinen anwalt betrug is nunmal betrug.

    Was würdest du denn machen?
     
  2. 6. August 2013
    AW: Jmd sagen, man hat ihn angezeigt = strafbar oder nicht?

    Du brauchst einen Anwalt, der dir erklärt was Betrug ist.
     
  3. 6. August 2013
    Zuletzt bearbeitet: 6. August 2013
    AW: Jmd sagen, man hat ihn angezeigt = strafbar oder nicht?

    ne eher nicht so.
    diebstahl auf jeden fall. hehlerei würde meiner meinung nach auch zutreffen. betrug evtl auch.

    Diebstahl:
    Spoiler
    § 242
    Diebstahl

    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    Die 50EUR.


    Hehlerei:
    Spoiler
    Hehlerei ist das Aufrechterhalten des fehlerhaften Besitzes (ohne selbst der Dieb, Betrüger, Räuber oder Ähnliches zu sein).

    Der Tatbestand ist nach dem Wortlaut des § 259 Abs. 1 StGB:

    "Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern,..."

    Das Geld ist nicht vollständig eingegangen, also müsste der Hund rein theoretisch noch mir gehören. den hat sie wieder verkauft.



    Betrug:
    Spoiler
    § 263
    Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
    4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
    5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

    (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

    (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

    (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

    (7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

    Sie sagt, das Thema hätte sich erledigt. damit spielt sie falsche tatsachen vor.


    so sehe ich das. werde ich donnerstag aber sehen, was da geht und was nicht.
     
  4. 7. August 2013
    AW: Jmd sagen, man hat ihn angezeigt = strafbar oder nicht?

    Ich würde es erst garnicht soweit kommen lassen. Ware gibts nur gegen Cash.Deshalb sprach ich auch davon, es als Lehrgeld zu betrachten.
     
  5. 7. August 2013
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2013
    AW: Jmd sagen, man hat ihn angezeigt = strafbar oder nicht?

    aber auch nur du. 3x falsch. immer wieder ein vergnügen wenn laien sich ein gesetzbuch schnappen und jura spielen
     
  6. 7. August 2013
    AW: Jmd sagen, man hat ihn angezeigt = strafbar oder nicht?

    Die beiden Vertragspartner haben ein Geschäft abgeschlossen. Wenn einer der beiden wissentlich und in diesem Fall wohl auch fast schon böswillig nicht seiner Verpflichtung nachkommt, dann ist das Vertragsbruch und muß, wenn du denn in einer zivilisierten Gesellschaft leben willst, Folgen haben.

    Dabei spielt es absolut keine Rolle, ob es sich um einen Hund für 250 Euro oder eine Handytasche für 10 Euro handelt.

    Ob sich ein Anwalt in dem Fall lohnt kann man natürlich diskutieren, ich würde sagen nein, denn schon beim 2. Schreiben werden mindestens 75 Euro fällig, die dann in keinem Verhältnis mehr zum Schaden stehen, vor allem wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat.

    Was er aber in jedem Fall machen sollte, ist ruhig und sachlich mit der Dame zu sprechen, und sollte dies nichts bringen, ein Schreiben aufsetzen und eine Zahlungsfrist von einer Woche einräumen. Wenn sie darauf nicht reagiert, würde ich Anzeige erstatten. Spätestens dann wird sie die 50 Euro überweisen, dessen bin ich mir ziemlich sicher.
     
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  7. 7. August 2013
    AW: Jmd sagen, man hat ihn angezeigt = strafbar oder nicht?

    Vertragsbruch hat Folgen, nämlich zivilrechtliche. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei dem Sachverhalt ein Staatsanwalt Anklage wegen Betrug erheben würde. Falls doch, wird es schwer zu beweisen sein, dass sie den Betrugsvorsatz BEIM Kauf hatte und nicht erst später entschieden hat, 50€ einfach zu behalten. Außerdem sind das Lapalien, sowas nimmt doch kein Strafgericht an.
     
  8. 7. August 2013
    AW: Jmd sagen, man hat ihn angezeigt = strafbar oder nicht?

    Jo, soweit wird die Alte aber gar nicht denken. Wenn er das macht was ich beschrieben habe, bekommt er die Knete auch. Eine Vorladung von der Polizei wird sie wohl zum Umdenken bringen. Ob der Staatsanwalt dann in der Folge bei Nichterscheinen selbst vorlädt wage ich auch zu bezweifeln.

    Er muss sich nur unter Kontrolle haben und nicht beleidigen, sonst bringt auch die Anzeige nichts.
     
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  9. 7. August 2013
    AW: Jmd sagen, man hat ihn angezeigt = strafbar oder nicht?

    Wenn sich der Michel in seinem Recht verletzt fühlt war es das meistens mit Sachlichkeit, Hirn und Besonnenheit
     
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  10. 7. August 2013
    AW: Jmd sagen, man hat ihn angezeigt = strafbar oder nicht?

    so bin ich auch nicht. warum sollte ich die beleidigen? okay, wenn man unter sich ist, ist es was anderes
     
  11. 7. August 2013
    AW: Jmd sagen, man hat ihn angezeigt = strafbar oder nicht?

    (unter sich = du und sie?) Nein, auch dann nicht!
     
  12. 7. August 2013
    AW: Jmd sagen, man hat ihn angezeigt = strafbar oder nicht?




    danke. mehr gibts da nicht zu sagen.

    nein. nicht sie und ich ^^ meine freundin und ich ^^

    egal. morgen ist donnerstag. danke für die hilfreichen antworten und auch ein danke an die trolls.
     
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