Jugendschutz und Internetcafe

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Chieftrain, 18. Dezember 2007 .

  1. 18. Dezember 2007
    Ich hab da ma ne Frage. Ich arbeite in nem Internet Cafe und stell mir die Frage ob kleine Kinder (also unter 16 Jahren) Spiele spielen dürfen die ab 16 oder 18 sind, wenn sie eine Bescheinigung der Eltern mitbringen die es ihnen erlaubt das zu Spielen? Mach ich mich da strafbar wenn ich das erlaube bzw. die kinder mit einer solchen Bescheinigung das Spielen lasse? In welchem Paragraph (rechtschreibung ahoi ) ist das festgelegt?
     
  2. 18. Dezember 2007
    AW: Jugendschutz und Internetcafe

    also nen paragraphen weiß ich nicht, aber wenn du zu nem kiosk gehst und deinem kind,w elches 14 ist enn zettel mit deiner unterschrift drunter gibst (du bist erziehungsberechtigter) weiß der im kisok dann dass das okay ist? ist die unterschrift richtig oder gefälscht und außerdem verkauft er die kippen ja dann auch an minderjährige also ich würde sagen nein
     
  3. 18. Dezember 2007
    AW: Jugendschutz und Internetcafe

    Blöde gegenfrage:

    Darf ein unter 18 Jährige mit bescheinigung der Eltern in den puff?

    Antwort: Nein

    Also dürfen sie auch nicht zocken. Das gleiche wäre auch wenn nen 12 Jähriger mit der mutter im Kino in einen 16 Jährigen film will. Dürfen se auch net durchlassen!
     
  4. 18. Dezember 2007
    AW: Jugendschutz und Internetcafe

    aber en unter 12 jähriger darf mit eltern in en film ab 12.............
     
  5. 18. Dezember 2007
    AW: Jugendschutz und Internetcafe

    Falls der Film ab 16 ist darf er da die Erziehungsberechtigte DABEI ist,
    anders siehts bei Filmen ab 18 bzw Orten ab 18(Puff,Sex-Shop) aus...

    Nur mal so btw..
     
  6. 18. Dezember 2007
    AW: Jugendschutz und Internetcafe

    ich würd auch nein sagen, denn die unterschrift kann von wem weiß ich sein. der dürfte auch mit bescheinigung der eltern kein spiel ab 16 spielen wenn auf dem spiel usk steht, was ich glaub^^
     
  7. 18. Dezember 2007
    AW: Jugendschutz und Internetcafe

    eben und er könnte es mit bescheinigung auch nicht kaufen... allerdings wennd er erziehungsberechtigte daneben steht während das kind zockt. dann isses okay aber da glaub ich nicht dran
     
  8. 19. Dezember 2007
    AW: Jugendschutz und Internetcafe

    sag doch einfach zu den kindern: "NEIN ZOCKEN LÄUFT NICHT!".

    somit läuft du nicht gefahr, hinterher irgendwelchen stress zu bekommen.

    alleine schon, dass sich von dir doch garnicht eburteilen lässt, ob die bescheiningungszettel der eltern überhaupt echt sind sollte dich davon abhalten, diese zu akzeptieren.
     
  9. 19. Dezember 2007
    AW: Jugendschutz und Internetcafe

    Beim letzten stimmts nicht ganz, weil im Kino die FreiwilligeSelbstKontrolle herscht, Fsk nämlich.

    Ich würd die Kinder auf keinen Fall dranlassen, ist zwar unwahrschienlich aber es könnte ja immer sein, dass die Eltern den Betrieb dann nacher verklagen wollen, oder was auch immer.. wer weiß, wo manche Leute Geld riechen.

    Wenn die Eltern mitkommen, dann würd ichs evtl. durchgehen lassen.. also lass den Vater das Spiel kaufen und wenn er den Jungen dranlässt kannst du auch nix dafür.
    Mit § (;D) kann ich dir aber nicht weiterhelfen...

    Außerdem hast du ja keine Vorteile, wenn du ihn dranlässt, sondern könntest (!) vll Ärger bekommen, also würd ichs lassen.. kann dir ja nichts bringen.
     
  10. 19. Dezember 2007
    AW: Jugendschutz und Internetcafe

    Ich würd sie nicht ranlassen. Denn das Risiko das du damit eingehst ist meiner Meinung nach zu groß. Und nen Vorteil hast ja auch nich davon
     
  11. 19. Dezember 2007
    AW: Jugendschutz und Internetcafe

    Nur in Begleitung, Bescheinigung reicht nicht aus.
    Ist sowieso ganz klar ein Fake (zu 99%).

    Weiterhin sollten Eltern sich hüten ne Klage zu machen,
    weil es ganz schnell mal sein kann, dass es zu ner Gegenklage kommt,
    wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.

    Eltern haften für Ihre Kinder
    (heisst glaub ich bis zum 14. Lebensjahr)

    grüz
    KK
     
  12. 19. Dezember 2007
    AW: Jugendschutz und Internetcafe

    ich meine das Bescheinigungen allgemein nicht ganz rechtskräftig sind. Würde daher sagen nur im Beisein der Eltern.
     
  13. 19. Dezember 2007
    AW: Jugendschutz und Internetcafe

    Ich würds auch wenns erlaubt ist nicht erlauben. Im Nachhinein kann dich das nur Ärger kosten und den "Gewinn" den die Kids dir bringen würde wäre es nicht wert^^
     
  14. 20. Dezember 2007
    AW: Jugendschutz und Internetcafe

    Alles klar jungs. Ich händel das jetzt so, dass die Kinder nur im Dabeisein eines Elternteils spielen dürfen Ich lass ma hier offen vielleicht will noch jemand was dazu sagen. Danke an euch alle !
     
  15. 20. Dezember 2007
    AW: Jugendschutz und Internetcafe

    Läufst damit auf alle Fälle auf der sicheren Seite,
    kannst schliesslich den Eltern nich verbieten
    Ihr Kind mitzunehmen , "nur weil sie mal kurz ins
    Netz wollen".
    Das sollte dich von jeder weiteren Verantwortung entbinden,
    du hast nen Laden und Kunden und keine
    Kindertagesstätte.
    Ich meine damit, Aufsichtspflicht liegt klar bei den Eltern
    und ist dann nicht deine Sache.

    grüz
    KK
     
  16. 27. Dezember 2007
    AW: Jugendschutz und Internetcafe

    kenn mich da nicht 100% aus doch soweit ich weiss hilft da auch kein Zettel von seinen eltern er dürfe ein spiel spielen das seinem alter nciht gemäß ist.
     
  17. 27. Dezember 2007
    AW: Jugendschutz und Internetcafe

    Niemals ist das erlaubt, weil du nicht wissen kannst, wer die Unterschrift dadrunter gesetzt hat .. ich könnte auch als 12'jähriger zu dir kommen un inen wisch hinlegen bzgl. "ich darf spielen, habn mami un papi gesagt" ..

    wenn es so wäre, könnten sie das auch zuhause machn..
     
  18. 3. Januar 2008
    AW: Jugendschutz und Internetcafe

    ich würds so ähnlich wie du machen, aber mir würde es reichen wenn die eltern einmal zu dir kommen und bestätigen das ihr kinder das game spielen dürfen.

    und man kriegt mit nem zettel ne ganze menge, ein bruder vom kumpel (13) hat auch mit nem zettel von den eltern(ok, vllt. auch nicht von den eltern ) tabak für ne shisha bekommen.

    freek
     
  19. 3. Januar 2008
    AW: Jugendschutz und Internetcafe

    Sehr gut beschrieben , dem schließe ich mich einfach mal an... Nur is es heutzutage sogar möglich mit Eltern in en Film ab 16 zu gehn Zumindest in unseren Kinos und ehrlich gesagt wen interrressiert es heutuztage noch was Kinder spielen, wenn sowieso jeder dritte von denen CS im Regal stehn hat
     
  20. 3. Januar 2008
    AW: Jugendschutz und Internetcafe

    nein darf er nicht. Spongebob war bei uns ab 6 Jahre freigegeben. Meine sis war 5 und meine mutter und ich waren dabei. Die durfte auch nicht rein

    Auch wenn nen film ab 16 ist bringt es auch nichts wenn eltern dabei sind. Wenn die kids reingelassen werden auch mit eltern macht sich das kino strafbar
     
  21. 4. Januar 2008
    AW: Jugendschutz und Internetcafe

    ich denke man nicht das du das erlauben darfst! weil kinder bzw jugendliche fälschen ja ma gerne die unterschrift der eltern und wenn dann unter einem ausgedruckten zettel eine unterschrift ist kannst du ja nicht nachvollziehen ob die original ist oder nicht!
     
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