#1 5. Juli 2007 Die Frage nach der Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen beschäftigt Juristen schon seit vielen Jahren. Vergangene Woche hat sich die Konferenz der Justizminister des Bundes und der Länder in Berlin nun auf einen besseren Schutz der Lizenznehmer verständigt. Denn im Falle einer Insolvenz eines Lizenzgebers hat der Insolvenzverwalter die Möglichkeit, bestehende Lizenzverträge zu beenden. Damit verliert ein Lizenznehmer aber das Recht, die lizenzierte Technik oder Software zu nutzen. "Das ist ein für unsere Wirtschaft ganz zentrales, unter Umständen existenzielles Thema", sagte die bayrische Justizministerin Beate Merk dazu. Wird gegen ein Unternehmen ein Insolvenzverfahren eröffnet, übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Verwalter die Kontrolle über das gesamte Vermögen (Paragraph 80 Absatz 1 der Insolvenzordnung). Er kann nun versuchen, den insolventen Betrieb zu sanieren oder zu liquidieren, wozu er die vorhandenen Vermögensgegenstände zu verwerten hat. Zu diesen Vermögensgegenständen zählen auch Patente, urheberrechtlich geschützte Werke wie Software und andere immaterielle Güter – die Grundlage der Lizenzverträge. Beschließt ein Insolvenzverwalter, dass ein auf Dauer angelegter Lizenzvertrag nicht mehr erfüllt wird – etwa, weil das insolvente Unternehmen anderenfalls noch eine Softwarewartung durchführen müsste –, hat das für das lizenznehmende Unternehmen die Folge, dass es keine Produkte mehr vertreiben darf, die die geschützte Technik oder Software enthalten. Gleiches gilt für den Einsatz von Software, die das insolvente Unternehmen entwickelt hat, sofern der Kunde diese nicht gekauft, also ein dauerhaftes Nutzungsrecht gegen eine einmalige Lizenzzahlung erworben hat. Die Justizminister wollen jetzt das Insolvenzrecht ändern, um die Situation für die Lizenznehmer zu entschärfen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries dazu: "Wir gehen dieses Problem an und werden zeitnah einen Regelungsvorschlag unterbreiten." Aus welchem Grund gerade jetzt eine entsprechende Gesetzesinitiative erfolgt, bleibt unklar. Das Problem der mangelnden Insolvenzfestigkeit von Dauerlizenzverträgen ist nämlich schon seit etlichen Jahren bekannt. Wie dieser angekündigte Regelungsvorschlag letztlich aussehen und wann er auf dem Tisch liegen soll, ist noch nicht bekannt. (Tobias Haar) / (ur/iX) Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/92233 + Multi-Zitat Zitieren