#1 27. November 2007 Vor fast genau einem Jahr stimmten die Bürger Kaliforniens mit großer Mehrheit einem Gesetzesvorschlag (PDF-Datei) zu, der vorsah, dass verurteilte Sexualstraftäter künftig für den Rest ihres Lebens per Satellitennavigation überwacht werden. Die Maßnahme sollte insbesondere Straftaten gegenüber Minderjährigen verhindern helfen. Dazu wurde im Rahmen der sogenannten Provision 83 (auch als Jessica's Law bekannt) unter anderem festgelegt, dass Sexualstraftätern ein Wohnsitz im Radius von 600 Metern um Schulen oder Parkanlagen untersagt ist. Obwohl Provision 83 keine Angaben darüber enthielt, welche Behörde die in Frage kommenden Personen überwachen und wer für die Kosten aufkommen soll, stimmten 70 Prozent der Kalifornier für den Vorschlag. Doch nun erklären selbst die Initiatoren des Gesetzes, dass eine Überwachung per GPS (Global Positioning System) kaum durchführbar, wenig praktikabel und zudem sehr teuer sei. Streit gibt es offenbar vor allem darüber, wer die Ressourcen und geschätzten 500 Millionen US-Dollar aufbringen soll, die pro Jahr für die Überwachung von mehreren zehntausend Sexualstraftätern benötigt werden. "Mir ist keine Behörde bekannt, die in der Lage wäre, die Aufenthaltsorte so vieler Personen rund um die Uhr und in Echtzeit zu verfolgen und aufzuzeichnen", erklärte der Vorsitzende der California Police Chiefs Association (CPCA), Richard Word, gegenüber der LA Times. Offenbar dämmert den Juristen inzwischen auch, dass sich allein mit dem Anzeigen eines Standorts kaum ein Verbrechen verhindern lässt – erst nach Bekanntwerden einer Straftat ließe sich gegebenenfalls ermitteln, ob ein GPS-Überwachter in der Nähe des Tatorts war. Die stellvertretende Justizministerin Kaliforniens, Janet Gaard, sieht die Zeit gar schon reif für eine Entschuldigung. "Wir haben die Möglichkeit, den Bürgern zu sagen, dass wir hier möglicherweise einen Fehler gemacht haben." Juristisch nicht tragfähig ist beispielsweise die Vorgabe, verurteilte Sexualstraftäter auch nach Ende ihrer Bewährungszeit elektronisch zu überwachen, da diese nicht gezwungen werden können, die Systeme mit GPS-Empfangsmodul und Mobilfunksender auch weiterhin am Körper zu tragen. Strafen für ein Entfernen des Equipments gibt es nicht. Das für den Strafvollzug in Kalifornien zuständige "State Correction Department" testet die GPS-Überwachung unterdessen weiterhin an Verurteilten, die unter Bewährung stehen. Behördenangaben zufolge verlassen jeden Monat zwischen 500 und 700 Sexualstraftäter die kalifornischen Gefängnisse. Die Kosten pro Täter und Tag sollen sich auf etwa 33 US-Dollar belaufen. Auf einer Basis von 2.000 bereits getrackten Personen würden nach einem Jahr bereits Kosten von rund 74 Millionen US-Dollar nur für die GPS-Überwachung entstehen. (pmz/c't) Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/99631 + Multi-Zitat Zitieren