Kann das Jobcenter Wohngeld streichen?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von DaNNo50H, 29. Oktober 2015 .

  1. 29. Oktober 2015
    Moinsen,

    habe habe in absehbarer Zukunft evtl. ein kleines Problem mit meinem Mitbewohner. Er (U25) lebt vom Staat wie man so schön sagt und soll an diversen Maßnahmen des Jobcenters/ Arbeitsamts/ whatever teilnehmen was er nicht tut, hat also schon Sanktionen bekommen. (und bei denen hat er verdammt viel glück gehabt)

    Nun stellt sich mir die Frage ob das Jobcenter auch Wohngeld streichen kann. Der junge man macht halt keinen Finger krumm geschweige denn seine Post auf. Ich möchte hier nicht falsch verstanden werden -> Ich will ihn nicht loswerden. Auch abwertende Meinungen brauch ich hier nicht.

    grüße
     
  2. 29. Oktober 2015
    AW: Kann das Jobcenter Wohngeld streichen?

    Woher weißt du das? Liest du seine Post?

    Die Kosten der Unterkunft können tatsächlich ebenfalls komplett gestrichen werden, und das nicht nur bei einem U25.
     
  3. 29. Oktober 2015
    AW: Kann das Jobcenter Wohngeld streichen?

    Äh, nein. Wir reden miteinander, also wir kommunizieren verbal wobei ein informationsaustausch stattfindet.

    Man merkt wohl das irgendwas nicht stimmt wenn kein Geld mehr auf's Konto kommt.
     
  4. 30. Oktober 2015
    AW: Kann das Jobcenter Wohngeld streichen?

    wenn er die Miete nicht mehr bezahlen kann, wirst du dich wohl von ihm trennen müssen Im Prinzip kann ihm alles gestrichen werden, wenn er sich nicht an die Vorgaben der Organisationen hält.
     
  5. 31. Oktober 2015
    AW: Kann das Jobcenter Wohngeld streichen?

    also die frage ist ja bereits geklärt glaube ich aber ich muss schon sagen feiner Zug von dir ihn nicht direkt raus zu werfen wenn er dir schon keine kohle mehr überweist.

    ich glaube ich könnte das nicht so einfach wenn das nur ein "fremder" Mitbewohner wär, da würde es glaube ich 2-3 menschen im Freundeskreis geben denen ich da bis zu einem gewissen Punkt helfen würde und dann würde ich auch irgendwann mal sagen "halt stop, jetzt red ich"

    wieso macht der junge mann nichts"?! man sollte wohl eher das problem bekämpfen, dir scheint es ja aktuell noch nicht das genick zu brechen dass er dir kein geld überweist oder!?

    btw: möchte ich auch irgendwie hoffen dass man einem menschen das Wohngeld streichen kann wenn er sich absolut nicht bemüht aus seiner misslichen lagen in die er evt unglücklich gekommen ist wieder heraus zu kommen oder sehe ich das falsch!?

    grüße
     
  6. 31. Oktober 2015
    AW: Kann das Jobcenter Wohngeld streichen?

    Kein stück. Es gibt halt nur diese besonderen Menschen wo man sowas in kauf nimmt.
     
  7. 31. Oktober 2015
    AW: Kann das Jobcenter Wohngeld streichen?

    ja das versteh ich dann schon... aber is sehr außergewöhnlich weil so wie du das beschreibst ist er ja nicht gerade einer deiner besten freunde sondern nur ein Mitbewohner der irgendwann mal eingezogen ist oder!?

    hat er denn eine für dich halbwegs akzeptable Begründung für die ganze Situation dass du sagst okay den kann ich jetzt nicht einfach raus werfen!?

    zur Situation zurück: das Wohngeld haben sie ihm bereits gestrichen und jetzt hat er wie lange nicht bei dir gezahlt? seid ihr schon irgendwie zu ner art Lösung gekommen wie es bei ihm weitergehen soll/kann!?
     
  8. 31. Oktober 2015
    AW: Kann das Jobcenter Wohngeld streichen?

    Pauschal siehst du das sicherlich falsch. Es gibt durchaus Gründe, warum manche Menschen ihren Hintern nicht hoch bekommen, selbst wenn ihnen die Lebensgrundlage entzogen wird. Das sollte vorher überprüft werden.

    Ansonsten schwanke ich, denn ich kann durchaus verstehen, dass man sich nicht zu bestimmten Dingen zwingen lassen will. Wir haben z.B. in unserem schönen Land immer noch die Vertragsfreiheit, trotzdem sollen Menschen per Sanktion gezwungen werden, Verträge einzugehen. Andererseits sollte man aber tatsächlich auch erwarten können, dass Mensch sich bemüht, seine Situation zu verbessern oder zumindest so zu tun, als wolle er das. Dass eine beträchtliche Anzahl der Maßnahmen relativ schwachsinnig ist, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Im Übrigen halte ich auch solche "Arbeitsgelegenheiten" wie den 1-Euro-Job (mittlerweile 1,50€) für ausbeuterisch und sittenwidrig. Lohndumping at its best...

    Ganz davon abgesehen ist ALG 2 in seiner jetzigen Höhe das absolute Existenzminimum (festgestellt vom BVerfG). Das zu streichen ist also demzufolge eigentlich verfassungswidrig.
     
  9. 31. Oktober 2015
    AW: Kann das Jobcenter Wohngeld streichen?

    also welche Gründe zählst du da zB dazu? vielleicht denke ich nicht weit genug weil mir bisher keiner eingefallen ist!?

    und zum anderen muss man auch IMMER dran denken, das Geld vom Amt ist eine Unterstützung, die gibt es in sehr vielen Ländern nicht und dann auch noch zu meckern es sei viiieeel zu wenig!? einigen reicht es ja scheinbar doch und nehmen dann lieber gar keinen Job an!?

    natürlich könnt ihr jetzt wieder mit dem Vorschlaghammer auf mich losgehen aber vielleicht versuchen wir das ganze auf einer anständigen sachlichen basis weiterzuführen denn ich bin kein mensch der grundsätzlich sagt sollen se schauen wo sie bleiben sondern mir gerne eine andere Meinung anhöre...

    Grüße!
     
  10. 1. November 2015
    AW: Kann das Jobcenter Wohngeld streichen?

    Haaaaalt stop. ^.^

    Nein. Sein Wohngeld KÖNNTE bald gestrichen werden. Einzig sein ALG II Satz wurde gekürzt.

    Meine Frage ist überigens beantwortet. Danke!
     
  11. 1. November 2015
    AW: Kann das Jobcenter Wohngeld streichen?

    Bitte...
    Aber deshalb kann man ja trotzdem weiterdiskutieren.

    Zum Beispiel können psychische Probleme dazu führen, dass jemand, vielleicht auch nur vorrübereghend, nicht arbeitsfähig ist. Depressionen wären z.B. so ein Fall.
    Antriebsschwäche kann zum Beispiel auch ein Grund dafür sein, dass jemand nicht in die Pötte kommt.

    Muss man nicht - was es in anderen Ländern gibt oder nicht gibt, ist vollkommen irrelevant. Fakt ist, dass wir hier in einem Sozialstaat leben, in dem Menschen ohne Erwerbstätigkeit von allen "durchgefüttert" werden. Und das ist generell gut so, denn nicht jeder Erwerbslose ist das, weil er zu faul ist. Und ja - ich halte den Regelsatz für zu gering, denn eine menschenwürdiges Leben und eine Teilhabe lässt dieser Regelsatz nicht zu. Es reicht wirklich nur aus, um gerade so dahin zu vegetieren. Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel. Deshalb handelt es sich ja auch um das absolute Existenzminimum.

    Bei Kürzungen bin ich, abgesehen von der mutmaßlichen Rechtswidrigkeit, wie bereits erwähnt, etwas unschlüssig. Wenn ich allerdings bedenke, wie viel Geld den Arbeitgebern in den Hintern geschoben wird, tendiere ich doch stark zur Seite auch eines faulen Nichtarbeitnehmers. Es ist offensichtlich genügend Geld vorhanden, um Arbeitgeber durch Aufstocken (mit ALG 2) zu subventionieren, für Langzeitarbeitslose gibt es auch zukünftig die Ausnahme vom "flächendeckenden" Mindestlohn und wenn ein Arbeitgeber einen neuen Mitarbeiter für mindestens 12 Monate befristet einstellt, kann er für die ersten sechs Monate fast die Hälfte des Lohns/Gehalts als Förderung einstreichen.
    So lange Arbeitnehmer als faktisch noch Geld (von uns allen) mitbringen, um arbeiten zu dürfen, können wir uns auch ein paar kleine Sozialschmarotzer leisten, die wir durchfüttern.
    Gegen die großen (echten) Sozialschmarotzer unternimmt sowieso niemand etwas.
     
  12. Video Script

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