#1 22. November 2007 Ein US-Berufungsgericht hat die Wettbewerbsklage eines US-Unternehmers gegen Microsoft zurückgewiesen und damit die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. In dem Verfahren geht es um einen bis in die späten 80er Jahre zurückliegenden Streit. Microsoft soll den ehemaligen Stiftcomputer-Pionier Go Corporation durch wettbewerbswidriges Verhalten aus dem Geschäft gedrängt haben, lautet der Vorwurf. Go hatte seine Geschäftstätigkeit 1994 eingestellt, Mitgründer Jerry Kaplan erhob schließlich im Sommer 2005 Klage gegen Microsoft. Diese wurde im vergangenen Jahr abgewiesen, Kaplan ging in Berufung. In dem Streit geht es um Betriebssysteme für Computer mit einem elektronischen Stift als Eingabegerät. Die 1987 gegründete Go Corp. hatte ein System namens PenPoint entwickelt, das auf einer Reihe der Ende der 80er Jahre handelsüblichen Tablet-PCs lief. Das System konkurrierte mit Microsofts PenWindows, einer speziell auf Stiftcomputer abgestimmten Abwandlung von Windows 3.1. Kaplan warf Microsoft später vor, Go mit den gleichen Mitteln aus dem Markt gedrängt zu haben, wie es das Unternehmen auch mit Netscape, Sun und Novell versucht habe. So soll Redmond zum Beispiel bei Intel und anderen Hardwareherstellern gegen PenPoint-Unterstützung interveniert haben. Die Berufungskammer bestätigte nun die erstinstanzliche Entscheidung, diese Klage abzuweisen, berichtet CNET News. Der Fall liege zu lange zurück, auch wenn Kaplan argumentierte, das ganze Ausmaß vom Microsofts Aktivitäten sei erst 2002 ans Tageslicht gekommen. Die Berufungsrichter waren dem Bericht zufolge nun der Meinung, Kaplan habe bereits in den frühen Neunzigern ein ziemlich genaues Bild über die von Microsoft angeblich errichteten Hürden haben können. Es sei nicht im Sinne der Rechtssicherheit, das Verfahren jetzt noch fortzuführen. Kaplan hat seine Zeit an der Spitze von Go in seinem Buch "Startup" festgehalten, in dem er sich auch mit den Microsoft unterstellten Wettbewerbsverstößen beschäftigt. (vbr/c't) Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/99425 + Multi-Zitat Zitieren