#1 3. August 2005 Oldenburg - Wer im Internet-Auktionshaus eBay etwas zum Kauf anbietet, kann nicht einfach einen Rückzieher machen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. In einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung verurteilte es einen Emsländer zu Schadenersatz. Er hatte die Verkaufsaktion seines Autos vorzeitig beendet. In dem Urteil heißt es, wer eine Ware bei eBay einstelle, erkläre damit bereits verbindlich die Annahme des Höchstgebots. Kaufwillige wären der Willkür von Anbietern ausgeliefert, wenn diese es sich jederzeit anders überlegen könnten. (Aktenzeichen: 8 U 93/05) Der Emsländer hatte ein gebrauchtes Auto mit einem Startpreis von 1 Euro in die Auktions-Plattform gestellt. Der Wert des Fahrzeugs lag bei 7000 Euro. Als Frist für die Abgabe von Angeboten hatte der Anbieter zwei Wochen festgesetzt. Nach einer Woche beendete er die Auktion jedoch vorzeitig. Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Mann aus Bayern mit 4550 Euro den höchsten Kaufpreis geboten. Als sich der Verkäufer weigerte, das Auto auszuliefern, zog der kaufwillige Bayer vor Gericht. Er klagte auf Zahlung des entgangenen Gewinns, der sich aus dem Unterschied zwischen seinem Angebot und dem Verkehrswert des Autos ergebe. Der Autobesitzer berief sich dagegen auf Bedingungen von eBay, die die vorzeitige Beendigung einer Auktion unter bestimmten Bedingungen zuließen. Mit dem Internet-Angebot sei bereits ein Kaufvertrag zu Stande gekommen, entschied der zuständige Oldenburger Zivilsenat. Zwar gebe es im Recht Instrumente, einen Vertrag auch nachträglich aufzuheben, etwa wegen Irrtums. Im vorliegenden Fall könne sich der Beklagte darauf jedoch nicht berufen. Quelle: web.de Das betreffende Urteil ist hier zu finden: oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de + Multi-Zitat Zitieren
#2 4. August 2005 Jedoch schätz ich mal gilt dass dann nur für Elektronik, Autos, Mode, Sammlerstücke, Gutscheine und mehr Online-Shopping | eBay oder? + Multi-Zitat Zitieren
#3 4. August 2005 Verdammt Mist, dann muss ich die DVD wohl doch bezahlen. Aber für 3€ geht doch keiner vor Gericht oder?. Bin eigentlich nur zu faul zur bank zu laufen und eigentlich will ich den Film "Trainspotting" garnicht mehr. Hab ihn doch schon tausend Mal gekauft. Also hütet auch vor langweilskäufen + Multi-Zitat Zitieren
#4 4. August 2005 ich find das gut das man sein angebot nicht einfach so zurückziehen darf aber was ich nicht versteh ist warum der verkäufer nicht noch gewartet hätte vielleicht wär der preis ja noch gestiegen... + Multi-Zitat Zitieren
#5 4. August 2005 Also schlecht isses net! Is halt wie im laden, da kannste auchnet sagen, ja ich nehm das jetz und dann sacht der verkäufer ja 1,50 und du dann Ne jetz will ichs netmehr... Gekauft ius gekauft! Allerdings muss man da aufpassen, dass net jemand was bekommt, was er garnet bestellt hat!!! Bei privatverkäufern is ja da keine rückgabe! Und wenn dann jemand was für 500 € bekommt was er garnet bestellt hat, dann is die los... + Multi-Zitat Zitieren