Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von minochisena, 30. Juni 2010 .

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  1. 30. Juni 2010
    Hallo.

    Mein Problem. Bin Mieter einer Wohnung in einem Haus mit 8 Wohnungen.
    Jede Wohnung hat sein eigenen Vermieter.
    In der ganzen Wohung scheint es aber ein Problem mit dem Wasser zu geben.
    Jedoch scheint es bei mir schlimmer zu sein...
    Ich schildere kurz Was genau:

    Meist Mittags und Abends ist einfach kein Druck dahinter. Beim Duschen kommen nur Tropfen raus und ab und an mal kommt überhaupt kein Warmes Wasser raus. Das ist ziemlich nervig.
    Dann irgendwann, kommt wieder mehr Wasser...
    Morgens habe ich, wenn ich kaltes Wasser will, warmes Wasser. Da kann ich mindestens 30 min durchlaufen lassen, das Wasser bleibt warm. Tagsüber ist es kalt wenn ich kaltes Wasser will und warm, wenn ich Warmes will.

    Frage an die, die sich damit auskennen: durch Was wird das verursacht und wie bringe ich mein Vermieter da zu, das Problem zu beheben. MUss er es beheben, und wie genau formuliere ich Dies in einem Schreiben?
     
  2. 30. Juni 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    "In der ganzen Wohung scheint es aber ein Problem mit dem Wasser zu geben."

    du meinst wahrscheinlich im ganzen haus oder?


    ruf den vermieter doch einfach an. bis das schreiben bei ihm ankommt, dauerts wieder 2 tage...
    und ja er muss sich darum kümmern.
    § 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags - dejure.org

    §535 I s.2 2.hs bgb

    ist auf jeden fall ne zumutung. deswegen sollte er sich mal beeilen, ansonsten §536
     
  3. 30. Juni 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    Jo , darum hat sich der Vermieter zu kümmern .. 100%tig !!

    Soll er mal Hackengas geben .. sonst kann er richtig Schwierigkeiten bekommen .. :] ( Von den Mietern ) ^^

    Gruß , Wolf

    // JO , ich würde Ihn in einem netten Schreiben auf die Mängel aufmerksam machen und gleichzeitig mit der Tür ins Haus fallen .. sprich .. wenn er nicht , denn ..
    Weil sonst macht er sicherlich eh nichts .. ... Das hat bei mir bis dato immer gut geklappt ...
     
  4. 30. Juni 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    Gerade, wenn es im ganzen Haus der Fall ist, wirds wohl ein genereller Schaden an dem Wassersystem sein. Natürlich hat sich da der Vermieter drum zu kümmern. Falls das schon länger der Fall ist, und der Vermieter noch ein bißchen brauch bis er das repariert hat, würde ich mal gucken, ob du deinem Vermieter eine Mietminderung reindrücken kannst.
     
  5. 30. Juni 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    aufjedenfall Augabe des Mieters...so standard sachen sind zu gewährleisten
     
  6. 1. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    ok. Wie formuliere ich das denn in einem Schreiben, damit er auch eingechüchtert und promt reagiert und die Mängel beseitigt??

    Ich hab von sowas nicht viel ahnung, klingt das hier gut so??:


     
  7. 1. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    Aber wenn du ein Problem mit dem Druck hast kann es auch vom wasserwerk kommen und die müssen sich um ihr leitungsnetz persönlich kümmern. aber glaube der wasserversorger ist verpflichtet das bei der einspeisung in das haus mind. 5 bar ankommen
     
  8. 2. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    jo denke ich auch.
    Ist der Brief denn nun okay so?
     
  9. 2. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    Mängel im Wassersystem!

    Sehr geehrter Herr **********,

    mit diesem Schreiben wende ich mich an Sie um Sie auf die enormen Wasserprobleme in ihrem Wohnhaus, in der ****straße 00, aufmerksam zu machen.

    Seit nun über zwei Jahre residiere ich in Ihrer Wohnung und bin seit dem Tag des Einzuges schlichtweg unzufrieden mit der Wohnsituation.
    Grund hierfür sind Mängel in der Wasserversorgung. Diese machen sich durch zu niedrigem Druck und kalt/warm-Wechsel bemerkbar.
    Beim Duschen fließt das Wasser nur selten stark, sonst nur tröpfchenweise .


    Ich bitte Sie daher um eine Lösung dieses Problems.


    Mit freundlichen Grüßen






    JO , steht doch alles drine , was er wissen muß !

    Und wenn er darauf nicht reagiert , denn würde ich spätestens mal beim Mieterschuztbund einen Thermin vereinbaren , wie Du dagegen vorgehen kannst !

    Vielleicht solltest da vorher noch mal anrufen , bevor Du den Brief los schickst , weil Die kosten erstens nichts ..... und zweitens haben die auch ganz gute Mittel und vor allem Tipps !

    Und denke dran , wenn Du den Brief direkt schickst .. immer Einschreiben mit Rückschein , damit Dein Vermieter nachher nicht behaupten kann , er wüsste von gar nichts !

    Wolf
     
  10. 2. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    wie meinste das mit dem einschreiben und rückschein?
     
  11. 2. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    Wenn du das so schickst bekommst du eine Bestätigung zurück geschickt das der Empfänger deinen Brief erhalten, er muss die Besätigung unterschreiben.
     
  12. 2. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    Achso und das kann ich bei der Post dann so anmelden oder wie ? sry ich hab nie von soetwas gehört
     
  13. 3. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    hast du dich immer noch nicht bei ihm gemeldet? bei solchen schäden, wie du sie beschreibst, hätte ich gar nicht gezögert. ist doch echt ne zumutung. aber aus deinem schreiben lese ich heraus, dass du dich damit schon seit dem einzug rumschlagen musst.

    ich würd dein schreiben so nicht abschicken. wenn der mangel schon vor dem einzug bestand und auch bekannt war, dann sieht das doch nicht mehr so gut für dich aus, weil der vermieter dir die wohnung vertragsmäßig übergeben hat und sie immer noch im gleichen zustand ist.

    hab doch in meinem ersten post schon geschrieben, dass du ihn einfach anrufen solltest. geht ganz schnell und du kannst ganz ruhig mit ihm reden. so wie ich die posts hier lese, gehen alle schon davon aus, dass der vermieter ein *****loch ist und auf briefe nicht antworten wird, um sich vor der beseitigung des mangels zu drücken.


    sag ihm einfach, dass er sich selbst ein bild davon machen soll. dann sieht er, dass man so nicht leben kann und er wird verständnis haben und dafür sorgen, dass er mangel beseitigt wird.
     
  14. 3. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    Na ja beim Einzug ging das noch... da gabs ab und an mal Probleme , aba jetzt ist es viel schlimmer...

    daher erst jetzt die Beschwerde.

    Anrufen ist schlecht. Der Typ ist Anwalt und es geht nur ein Anrufbeantworter ran.
     
  15. 4. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    anwalt ist der auch noch^^
    dein schreiben hat mir gar nicht gefallen. hab mal eben selbst eins geschrieben. bin zwar gut angetrunken, aber sollte trotzdem so passen:

    sehr geehrter herr ...,

    in meiner wohung, musterstraße xx, 12345 stadt, gibt es probleme mit der wasserversorung.
    das wasser fließt ständig mit der falschen temperatur aus dem wasserhahn und erreicht die gewünschte temperatur manchmal erst nach 30 minuten.
    außerdem ist der druck oftmals nicht hoch genug, sodass das wasser aus dem hahn nur heraustropft.

    ich bitte sie diese mängel zu beseitigen.
    gerne dürfen sie sich auch selbst ein bild davon machen. geben sie in dem fall vorher kurz bescheid. meine handynummer ist 01234 12345678

    mit freundlichen grüßen



    kannst diese beiden sätze in dem brief natürlich nur reinbringen, wenn das auch wirklich stimmt, was du gesagt hast. also wenn das wasser wirklich manchmal erst 30 minuten fließen muss, bis es die richtige temperatur erreicht. und wenn es wirklich manchmal nur raustropft.
     
  16. 4. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    gem. § 536c BGB mööchte ich sie hiermit auf einen Mangel an der Mietsache anzeigen.

    danach beschreibst du den mangel/fehler. fertig is das ding. möglichst schnell solltest du das machen (unverzüglich = ohne schuldhaften verzug)
     
  17. 4. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    Genau richtig!

    Gas/Wasser ist auf jeden Fall Sache des Vermieters. Da er Anwalt ist weiss er das garantiert.
     
  18. 7. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    Habe heute den Brief los geschickt. Ich geb dann Info, wenn sich etwas ergibt. Ich hoffe nur, dass der Vermieter reagiert!!
    erstmal close
     
  19. 8. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    Huhu

    Mein Vermieter hat den Brief erhalten und mich angerufen. Anfangs wollt´er mir das garnicht abkaufen, aber nach langer Diskussion hat er sich entschieden einen Klempner vorbei zu schicken.

    Mal schauen was sich ergibt. Habe bis her nur von verwandten gehört, dass da eh nix gemacht wird...

    Im Falle : Wie weit kann ich aufgrund dessen die Miete kürzen???
    Kennt sich jemand damit aus?
     
  20. 9. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    Wie weit du die Miete kürzen kannst weiss ich net!

    Aber zu dem Punkt den ich gequotet hab nochmal kurz ne Anmerkung:
    Für Trinkwasser gelten in Deutschland klare Regelungen (TrinkwV, DVGW e.V.).

    Bei kaltem Wasser darf eine bestimmte Temperatur nicht überschritten werden (zumindst nach einer gewisse Zeit des "Laufenlassens"). Dies hat vor allem gesundheitliche Aspekte, da bei warmem Wasser die Keime usw. sich deutlich schneller vermehren. Da würde ich an deiner STelle auf jeden Fall auch mal nachhaken, vor allem wenn du das Wasser tatsächlich auch trinkst bzw. für die Zubereitung von Lebensmitteln benutzt!!!!!
     
  21. 10. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    der Vermieter hat dir die Wohnung in einem gebrauchsfreiem und makellosen Zustand zu übergeben und muss dafür sorgen, dass es so bleibt. Wenn das nicht so ist - wie vorliegen der Fall - stehen dir mehrere Möglichkeiten zu. Die beste wird wohl - wie du schon angedeutet hast - eine Mietminderung sein.
    Die Minderungserklärung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, d.h. du brauchst keine Bestätigung deines Vermieters o.Ä. Allerdings musst du dann auch sofort mindern, wenn der Klempner nichts machen konnte, denn die gezahlte Miete bekommst du nicht zurück.

    Welcher Prozentsatz hier in Frage kommt, hängt ganz vom Einzelfall ab. Aber wenn die Benutzung der sanitären Anlagen erheblich eingeschränkt oder garnicht möglich ist, dann ist meines erachtens eine Minderung von 20-30% angemessen.

    Diese ganzen Minderungssätze werden durch die Rechtsprechung anhand von Einzelfällen geprägt.
     
  22. 10. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    ich könnte quasi einfach mindern, wenn es nicht besser wird, ohne den Vermieter darauf aufmerksam zu machen?
    Und es hat keine rechtlichen Konsequenzen für mich?


    Prob ist der.: Bisher war noch kein Klempner da und mein Telefon hat auch seitdem nicht mehr geklingelt. Die Wasser-Probleme bestehen weiterhin!
     
  23. 10. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    Der Briefentwurf ist (fast) ok. Nur statt *residieren* würde ich bewohnen schreiben, oder ist dein Vermieter das Hilton...?.. )

    Und setz ihm ne Frist von einer Woche. Falls er in dieser Zeit nicht auf das Problem reagiert,siehst du dich leider gezwungen, einen Fachbetrieb damit zu beauftragen. Die Kosten würden dann zu seinen Lasten gehen. Damit es eben nicht soweit kommt, hoffst du auf eine schnelle Reaktion seinerseits.

    Ruhig alles mit reinschreiben. So sieht er, dass du zwar drängst aber ihm auch zuerst selbst die Möglichkeit gibst, den Schaden zu beheben ( musst du auch ).

    Das ist schon ein ziemlich grosser Mangel , also los....

    Einschreiben mit Rückschein....das kannst du auch vorne mit auf den Umschlag schreiben, unter seine Adresse.


    Viel Glück...
     
  24. 10. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    Ja, die Voraussetzungen sind:

    - Sach oder Rechtsmangel am Mietobjekt (+)
    - Mietsache wurde dir überlassen (+)
    - Minderung ist nicht ausgeschlossen (+), du hast die Minderung unverzüglich angezeigt.
    (- Kein Verschulden des Vermieters benötigt!)

    D.h. die Minderung tritt kraft Gesetz ab dem Zeitpunkt ein, ab dem alle Voraussetzungen vorliegen.

    Wichtig ist, dass du die Miete (wenn du sie voll überweist) klar kennzeichnest, dass es unter vorbehalt ist, also, dass du den Minderungsbetrag zurückverlangen kannst.

    Oder du überweist gleich den geminderten Betrag. Damit das Verhältnis zum Vermieter nicht gestört wird, würde ich empfehlen ihn davon zu unterrichten.

    Für die Höhe des Minderungssatzes, kannst du hier nochmal nachschauen, denn das ist immer der schwierigste Punkt. Aber wie gesagt, es wird bei ca. 20% liegen.

    Mietminderungstabelle Abfluss Abwasser Balkon Baul

    Das ganze kann man übrigens auch in den §§ 535 ff. BGB nachlesen.
     
  25. 10. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    wichtig zu erwähnen wäre noch, dass du den geminderten betrag auf jeden fall zur sicherheit nicht einfach ausgibst, sonder verwahrst (extrakonto, sparstrumpf oder so).

    sicher ist sicher, falls es (was ich nicht glaube) dazu kommt, dass du das einbehaltene doch zahlen musst, stehst du dann nicht mit leeren händen da. und sonst freust dich halt und fährst in urlaub
     
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