Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von minochisena, 30. Juni 2010 .

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  1. 11. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    Also soweit hat ja auch alles geklappt. Habe gestern auch einen Brief vom Vermieter bekommen. Darin steht, dass eine Firma beauftragt wurde die Mängel zu beheben. Sie würden Sich telefonisch bei mir melden. Aber wie schon erwähnt. Es hat sich noch niemand gemeldet.
    Sollte das Problem nach 4 Wochen weiterhin bestehen , werde ich erneut ein Schreiben losschicken und ihm mitteilen, dass ich ab sofort die Miete um 20% kürzen werde.

    Wenn das Problem nach sagen wir 3 Monaten behoben wurde, muss ich dann die Miete wieder erhöhen?? ^^

    @ BOB
    Ich glaube die Vorrausetzungen wurden dann alle erfüllt?!
     
  2. 11. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    meines erachtens liegen die Voraussetzungen vor.

    Sobald der Mangel behoben ist, liegen die Voraussetzungen für eine Minderung nicht mehr vor, sodass du ab da nicht mehr berechtigt bist zu mindern. Also dann musst du wieder denn vollen Betrag zahlen.

    ps: ich würde garnicht erst 4 wochen warten. ich würde, wenn innerhalb einer woche keine firma kommt, ihn anrufen und fragen wo die bleibt - wenn er noch garnicht tätig geworden ist gleich einen brief schreiben, indem du ihm sagst, dass alle zahlungen, die ab sofort getätigt werden, nur unter vorbehalt sind, sodass du in der minderung flexibel bist.
     
  3. 11. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    wie meinst du das genau?

    Sry ich versteh diese Fachsprache manchmal nicht richtig...
     
  4. 11. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    Hey, du willst doch, dass der Mangel behoben wird? Das ist doch die Hauptsache und nicht die Mietminderung.

    Dass sich Handwerker auch mal ein paar Tage Zeit lassen ist ja bekannt, zumal der Mangel ja nicht absolut dringend ist.

    Dein Vermieter hat eine Firma beautragt. Frag doch einfach mal deinen Vermieter, welche Firma das ist. Dann meldest du dich bei der Firma und vereinbarst mit denen einen Termin,fertig.

    Ist sicher der stressfreiere Weg als über Mietminderung das ganze zu erzwingen.
     
  5. 11. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    Hai. Bitte nicht falsch verstehen

    Ich wollte nur auf nummer sicher gehen und alles vorbereiten für den schlimmsten Fall.
    Sicher gehts mir mehr darum, dass der mangel behoben wird. Problem ist jedoch, dass der Vermieter kein gutes Image in diesem Punkten hat (Was ich vergessen habe zu erwähnen).
    Als Beispiel ist hierfür, das Rollo am Fenster geht seit dem Einzug nicht richtig, er wurde 2 Mal darüber informiert, 2 mal hieß es, er lässt es reparieren und es ist immer noch defekt. Blos das stört mich nicht... also ganz und Gar das Rollo ist mir scheiss egal daher hack ich da auch nicht mehr nach.

    Habe blos die befürchtung, dass es mit dem Wasser genau so wird. Daher möchte ich mich wirklich von punkt zu Punkt absichern um am ende als "Sieger" da zu stehen.

    Weiste wie ich meine ?!... Um ein Zeichen zu setzten. Die Miete ist mit 380EUR für eine 2 1/2 Wohnung recht günstig. Ist ne schöne , gut aufgeteilte Wohnung mit Laminat usw...

    Also ums Geld gehts kaum!
     
  6. 11. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    ich hab ja geschrieben, dass wenn du die miete zahlst ohne sonst was zu sagen, dann wird es so ausgelegt, dass du mit dem mangel einverstanden bist und eine minderung ist nicht mehr möglich.

    d.h. wenn du nun die miete für august überweisen musst, solltest du als verwendungszweck "unter vorbehalt" dazu schreiben, damit du dir die rechte für das mindern vorbehältst.

    beispiel: du minderst 20%, aber eigentlich wären die 30% zugestanden. du hast also die miete i.H.v. 80% gezahlt, aber eigentlich hättest du nur 70% zahlen müssen. diese 10% kriegst du sonst nicht wieder zurück.

    ps: ich würde dir empfehlen es dir mit deinem vermieter nicht zu verscherzen. wenn er auch noch ein anwalt ist, weiß es ganz genau was er zu tun hat. deswegen wird er - wenn du ihn auf die minderung ansprechen solltest o.ä. - auch sofort handeln.
     
  7. 12. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    also sollte ich die nächste miete so lange mit dem verwenungszweck "Unter vorbehalt" weiterhin mit 380EUR zahlen wie bissher, bis das Problem geklärt ist?! Wenn das Problem nicht geklärt ist, kürzen und die anderen vollen Zahlung die unter vorbehalt gezahlt wurden prozentual zurück verlangen?!
     
  8. 12. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    naja das problem, wenn du alles zahlst ist, dass du ihn dann verklagen musst. wenn du minderst und er das nicht akzeptiert, dann muss er klagen und beweisen.

    => miete um 20% gekürzt unter vorbehalt überweisen, damit noch spielraum bleibt.
     
  9. 12. Juli 2010
    AW: Keinen Druck in Wasserleitung. Muss sich der Vermieter darum kümmern?

    okay werde ich so machen. Ab nächsten Monat direkt. Vielen Dank für eure Hilfe. Werde euch darüber Informieren wenn sich etwas anderes ergibt!!
     
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