Kindergeld Lohngrenze

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Stuntman, 17. November 2009 .

Schlagworte:
  1. 17. November 2009
    Hallo zusammen!

    Ich stehe vor einem Rätsel. Und zwar habe ich in diesem Jahr (bis einschl. November)
    schon über 7100 € verdient. Die Kindergeld Lohngrenze für ü18-jährige liegt ja dieses
    Jahr noch bei 7680 €. Habe dazu einige Fragen. Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen. ^^

    1. Wird der Brutto oder Netto Betrag zu den Einkünften gezählt, die zur Bestimmung
    "Kindergeld ja/nein" verwendet wird?

    2. Habe schon öfter von Werbungskostenpauschalbetrag gelesen. Kann man diesen
    Betrag generell auf die 7680€ draufrechnen? Es handelt sich hierbei immerhin um 920€.
    Somit läge die Grenze bei 8600€.

    3. "Versicherungsbeiträge, Kirchensteuer etc sind für diese Limit nicht relevant. Werden also
    nicht mit einbezogen." << Stimmt diese Aussage?


    Habe mir zu diesem Thema bei Wikipedia etwas durchgelesen. Hier noch der Quelllink: klick mich

    Vielen Dank schon mal für eure Mühen.

    Das wird bei mir dieses Jahr echt eng. ^^


    mfG

    Stuntman
     
  2. 17. November 2009
    AW: Kindergeld Lohngrenze

    Brutto.
    Wenn du nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hattest ist der Arbeitnehmerpauschbetrag bereits abgegolten, da er in die Lohnsteuertabelle einberechnet ist.
    Jaein.


    Wegen solcher Fragen lohnt es sich schon nen Steuerberater aufzusuchen, gehe doch mit deinen Eltern mal bei ihrem vorbei. Dafür wird er nichts berechnen.

    Foren sind wirklich nicht der geeignete Ort
     
  3. 20. November 2009
    AW: Kindergeld Lohngrenze

    Hi, also soviel kann ich dir sagen...

    1. Wird der Brutto oder Netto Betrag zu den Einkünften gezählt, die zur Bestimmung
    "Kindergeld ja/nein" verwendet wird?

    Brutto, wie schon erwähnt.


    2. Habe schon öfter von Werbungskostenpauschalbetrag gelesen. Kann man diesen
    Betrag generell auf die 7680€ draufrechnen? Es handelt sich hierbei immerhin um 920€.
    Somit läge die Grenze bei 8600€.

    Um weiterhin Kindergeld zu bekommen musst du grds. unter den Betrag von 7680€ kommen...d.h ohne irgendwelche §§ zu nennen musst du den Differanzbetrag von deinem Einkommen und der Grenze des Grundfreibetrags als Werbungskosten absetzen. Also irgendwelche Bücher, KM die du zur Arbeit gefahren bist, evtl. ein zu 50% genutztes Notebook..usw.



    3. "Versicherungsbeiträge, Kirchensteuer etc sind für diese Limit nicht relevant. Werden also
    nicht mit einbezogen." << Stimmt diese Aussage?


    Eindeutig Ja.


    gruß
     
  4. 21. November 2009
    AW: Kindergeld Lohngrenze

    3. "Versicherungsbeiträge, Kirchensteuer etc sind für diese Limit nicht relevant. Werden also
    nicht mit einbezogen." << Stimmt diese Aussage?

    Außer du machst betriebliche Altersvorsorge (bAV)

    Kurzgefasst:

    Es wird direkt von deinem Bruttolohn Geld abgezogen und dies wird für die Altersvorsorge verwendet.
    Du kannst bis zu 4% von deiner Beitragsbemessungsgrenze einbezahlen.

    In der Regel reicht dies dann um unter die 7680 € zu kommen und somit hast du oft das Gleiche an Netto -> wenn du hier das Kindergeld mit raufrechnest und legst gleichzeitig noch Geld zurück.
    Meiner Meinung nach die beste Methode.




    Außerdem kannst du wenn der Weg zur Schule über 50km ist, die Fahrkosten bei deiner Kindergeldstelle einreichen.
    Meine, dass du dort 10Cent pro Km ÜBER den 50km bekommst.

    Sprich du fährst 60km pro Weg, würdest also 1 € für den Hinweg und 1 € für den Rückweg bekommen.

    Wenn du jetzt z. B. 2x die Woche Schule hast sumiert sich das ganze natürlich und mindert ebenfalls die 7680€ Grenze.
     
  5. 21. November 2009
    AW: Kindergeld Lohngrenze

    das kommt ganz drauf an in welchem bundesland er wohnt, ich mein in rl-p waren es 15cent pro km...und das mit den 50km höre ich auch zum ersten mal. in den bundesgesetzen, nach den auch gehandelt wird, habe ich noch nie was davon gehört. kann aber auch sein, dass es von bundesland zu bundesland unterschiedlich ist, wie mit der pendlerpauschale.
     
  6. 21. November 2009
    AW: Kindergeld Lohngrenze

    Ok dann wäre es vllt erstmal interessant zu wissen aus welchem Bundesland der Threadersteller kommt?
     
  7. 21. November 2009
    AW: Kindergeld Lohngrenze

    Was hier manche für wirsches Zeug schreiben 8o

    Also die Grenze liegt wie du ja schon erwähnt hast bei 7680 €

    So nun rechnest du dein Jahresbrutto (incl. Urlaubsgeld etc.) zusammen und ziehst die gezahlten Sozialabgaben ab! Dürften so ca. 20 - 21% vom Brutto sein.

    Dann kannst du noch den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920€ abziehen, es sei denn du hast Werbungskosten die diesen Betrag übersteigen, dann musst du diese Kosten nachweisen...


    Also als einfache Rechnung:
    Brutto - Sozialabgaben (ca. 21 %) - 920 € Werbungskosten
    Wenn das Ergebnis die 7680€ übersteigt gibt es kein Kindergeld mehr und du muss auch schon gezahltes wieder zurückerstatten.
     
  8. 29. November 2009
    AW: Kindergeld Lohngrenze

    in hessen darf man soweit ich weiß 30 cent pro km ansetzen oder?
     
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